Europäischer Gerichtshof
Ungarn verstößt mit Asylregel gegen EU-Recht
Ungarn verlangt von Drittstaatsangehörigen, dass sie vor einem Asylantrag eine ungarische Botschaft im Ausland aufsuchen und eine Erklärung abgeben. Das verstößt gegen EU-Recht, hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden.
Donnerstag, 22.06.2023, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 22.06.2023, 13:15 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Ungarn verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit einer weiteren Asylregel gegen EU-Recht. Die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, sei übermäßig erschwert worden, entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg. Wegen seiner rigiden Flüchtlingspolitik wurde Ungarn schon häufiger von der EU-Kommission gerügt. Der EuGH hat in früheren Urteilen bereits wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems gekippt.
Hintergrund der aktuellen Entscheidung ist ein Gesetz, das Ungarn 2020 wegen der Corona-Pandemie erließ. Demnach mussten bestimmte Drittstaatsangehörige oder Staatenlose für einen Asylantrag ein Vorverfahren durchlaufen. Die Betroffenen sollten in die ungarischen Botschaften in Belgrad oder Kiew, um dort persönlich eine Absichtserklärung für den Antrag auf Asyl abzugeben. Anschließend konnten die ungarischen Behörden entscheiden, ob sie den Schutzsuchenden die Einreise nach Ungarn genehmigen, um dort einen Antrag auf Asyl zu stellen.
Die EU-Kommission sah in dieser Regelung einen Verstoß gegen das EU-Recht und verklagte Ungarn. Der EuGH gab der EU-Kommission nun Recht: Mit der Regelung werde den Betroffenen das Recht vorenthalten, in Ungarn um Asyl anzusuchen. Eine vorherige Absichtserklärung sei im EU-Recht nicht vorgesehen und gewähre keinen effektiven und schnellen Zugang zum Asylverfahren. Die Maßnahme eigne sich auch nicht, um die Corona-Pandemie einzudämmen, so die Richter. (dpa/mig)
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