Ab Mittwoch ist im Kasseler Stadtmuseum die Sonderausstellung "Blutiger Boden. Die Tatorte des NSU" zu sehen. Mit den Bildern reagiert die renommierte Fotografin Regina Schmeken auf die ungeheuren Vorgänge, die im Laufe der Ermittlungen zutage gefördert wurden.
Die Zahl der Asylbewerber in der Europäischen Union ist gestiegen. Grund für den Anstieg liegt in Lateinamerika. Venezuela ist inzwischen nach Syrien das Hauptherkunftsland von Asylbewerbern in der EU. Peru hat bereits die Einreisebestimmungen verschärft.
Mit der Gewährung von Kirchenasylen setzen sich Gemeinden für Flüchtlinge in besonderen Härtefällen ein. Das Bamf lässt in diesen Fällen jedoch kaum noch Verfahren in Deutschland zu, wie aktuelle Zahlen belegen.
Mit einem großen Gesetzespaket sollen Fachkräfteeinwanderung und Abschiebungen erleichtert werden. MiGAZIN gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen.
Ohne die Hilfe des Irakers Omar Abdel Dschabar wäre Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad der ISIS vermutlich nicht entkommen. Dann musste Omar Abdel Dschabar selber fliehen. Heute lebt er als Flüchtling in Deutschland und bekommt keinen Flüchtlingsstatus.
Bund und Länder haben im Streit über die Kosten für Flüchtlinge eine Einigung erzielt. Der Bund beteiligt sich an den Kosten für Unterkunft und Integration im Jahr 2020 mit 3,35 Milliarden Euro und 2021 mit 3,15 Milliarden Euro.
Der Sächsische Landtag hat den Abschlussbericht des sächsischen NSU-Untersuchungsausschuss vorgelegt. Danach gibt es keine Versäumnisse bei den Behörden. Linke und Grüne hingegen prangern in einem Sonderbericht massive Missstände an.
Der Bundesregierung zufolge ist die Zahl der Straftaten gegen Muslime und Moscheen gesunken. Im ersten Quartal 2019 wurden 132 Straftaten registriert - weniger als im Vorjahr. Dabei hat der Generalbundesanwalt kein einziges Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Der Vorwurf ist schwerwiegend: Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag prüft eine Anzeige gegen die EU wegen der Flüchtlingspolitik.
Der Bundesgerichtshof hat die Haftstrafen gegen Mitglieder der rechtsextremen sächsischen "Gruppe Freital" bestätigt. Die Rechtsterroristen wurden unter anderem wegen Mord, Beihilfe zum Mord, gefährliche Körperverletzung und Sprengstoffexplosionen verurteilt.