Freital, Stadt, Sachsen, Ortsschild
Freital in Sachsen

Bundesgerichtshof

Urteil gegen „Gruppe Freital“ rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Haftstrafen gegen Mitglieder der rechtsextremen sächsischen "Gruppe Freital" bestätigt. Die Rechtsterroristen wurden unter anderem wegen Mord, Beihilfe zum Mord, gefährliche Körperverletzung und Sprengstoffexplosionen verurteilt.

Donnerstag, 06.06.2019, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 10.06.2019, 15:24 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die langjährigen Haftstrafen gegen sechs Mitglieder der rechtsextremen sächsischen „Gruppe Freital“ bestätigt. Die Revisionen von zwei Rädelsführern und vier Mitgliedern der terroristischen Vereinigung seien verworfen worden, teilte der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mit. Damit sei das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 7. März 2018 rechtskräftig. (AZ: 3 StR 575/18)

Das OLG hatte die Rädelsführer der Gruppe, Patrick F. und Timo S., zu neuneinhalb und zehn Jahren Haft verurteilt. Insgesamt verhängte das Gericht gegen acht Angeklagte im Alter zwischen 20 bis 40 Jahren Haftstrafen von vier bis zehn Jahren. Sechs der Verurteilten waren in Revision gegangen, darunter F. und S.

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Terroristische Vereinigung

Die sieben Männer und eine Frau hätten als terroristische Vereinigung in festen Strukturen, organisiert und konspirativ gehandelt, hieß es in der Urteilsbegründung des OLG. Grund dafür sei ihre „asyl- und fremdenfeindliche Haltung“ und die bei einem Teil der Gruppe „ausgeprägte rechtsextremistische nationalsozialistische Gesinnung“ gewesen. Die Gruppe habe sich 2015 innerhalb von nur drei Monaten radikalisiert.

Konkret wurden die Mitglieder der „Gruppe Freital“ für versuchten Mord, Beihilfe zum Mord, gefährliche Körperverletzung, das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen und Sachbeschädigung verurteilt. Anschlagsziele waren Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner in Freital und Dresden. Der Prozess hatte am 7. März 2017 begonnen. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, die das Verfahren im April 2016 an sich gezogen hatte, hatte auf fünf bis elf Jahre Freiheitsentzug plädiert. (epd/mig) Aktuell Recht

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