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DÜGIDA-Demo in Düsseldorf © Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Terrorverdacht

Zwölf Verfahren gegen Rechtsextremisten seit 2012

Zwischen 2012 und 2018 hat die Bundesanwaltschaft zwölf Verfahren gegen Rechtsextremisten wegen Terrorverdachts geführt. In sechs Fällen wurden die Verfahren eingestellt, in anderen Fällen wurden Freiheitsstrafen verhängt.

Mittwoch, 27.02.2019, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 28.02.2019, 17:45 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Bundesanwaltschaft hat zwischen 2012 und 2018 insgesamt zwölf Verfahren gegen Rechtsextremisten wegen Terrorverdachts eingeleitet oder übernommen. In zwei Fällen wurden die Angeklagten verurteilt, wie aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) hervorgeht, die dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt. Bei vier Verfahren sind die Ermittlungen demnach nicht abgeschlossen, in sechs Fällen ergab sich am Ende kein hinreichender Tatverdacht. Der „Tagesspiegel“ hatte am Montag zuerst über die Zahlen berichtet.

Bei den Verurteilungen ging es den Angaben zufolge um die Anschläge der sächsischen „Gruppe Freital“ und die geplanten Attentate der „Oldschool Society“. Die „Gruppe Freital“ war im März 2018 vom Oberlandesgericht Dresden als terroristische Vereinigung eingestuft worden. Acht Mitglieder der Gruppe mussten sich wegen versuchten Mordes beziehungsweise Beihilfe zum Mord, gefährlicher Körperverletzung, des Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen sowie Sachbeschädigung vor Gericht verantworten. Die Kammer verhängte Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren.

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Mehrere terroristische Vereinigungen

Ein Jahr zuvor hatte das Oberlandesgericht München drei Männer und eine Frau der „Oldschool Society“ wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen von drei bis fünf Jahren verurteilt. Ziel der Gruppe seien Anschläge auf Flüchtlinge gewesen, hieß es. Vor dem Dresdner Oberlandesgericht läuft momentan der Prozess gegen zwei weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung. Dieses Verfahren wird in der Antwort des Bundesjustizministeriums allerdings nicht erwähnt.

Zu den laufenden Verfahren gehört den Angaben zufolge unter anderen die gerichtliche Untersuchung der rechtsextremen Gruppierung „Aryan“. Zwei Mitglieder der Gruppe müssen sich derzeit wegen einer angeblichen Jagd auf wehrlose Menschen vor Gericht verantworten. In einem weiteren laufenden Verfahren geht es um acht mutmaßliche Rechtsterroristen der Gruppe „Revolution Chemnitz“. Die Männer sitzen derzeit in Untersuchungshaft. Den Ermittlern zufolge sollen sie Angriffe auf Ausländer und Andersdenkende geplant haben und im Begriff gewesen sein, sich halbautomatische Schusswaffen zu besorgen. (epd/mig) Aktuell Panorama

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