Eine Gruppe Jugendlicher und junger Erwachsener soll Anschläge geplant und sich in Sprache und Strukturen eng an den Nationalsozialismus angelehnt haben. Was ein BGH-Beschluss nun offenlegt.
Sie soll ihre Freundin Beate Zschäpe unterstützt, von den NSU-Morden aber nichts gewusst haben. Diese Entscheidung des OLG Dresden kommt nun auf den Prüfstand. Die Anklage sieht das anders.
Das höchste deutsche Strafgericht hat sich ein Fax an das Münchner Finanzamt vorgenommen, in dem eine Frau passagenweise den Holocaust leugnete. Strafbar sei das aber nicht. Grund: Finanzämter würden es nicht weitertragen wegen der Verschwiegenheitspflicht.
Es könnte das letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde in Deutschland gewesen sein. Nun gibt es ein rechtskräftiges Urteil gegen eine KZ-Sekretärin – wegen Mord in 10.505 Fällen. Von Birgit Zimmermann
Mit Drohungen hat der Angeklagte Todesangst verbreitet. Das Frankfurter Landgericht verurteilte ihn zu fast sechs Jahren Haft. Anderthalb Jahre später ist das Urteil gegen den Absender der NSU-2.0-Drohbriefe rechtskräftig. Es bleiben offene Fragen und schlimme Verdächtigungen gegen die Polizei.
Seit eineinhalb Jahren ist der rechtsextreme sächsische Richter Jens Maier unfreiwillig im Ruhestand. Laut dem Karlsruher Dienstgericht soll das so bleiben. Die Revision des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten wurde abgewiesen.
Der Bundeswehroffizier Franco A. muss im Gefängnis bleiben. Er wurde 2022 wegen Terrorplänen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwirft nun seine Revision.
Weil der Vermieter einer Flüchtlingsfamilie die Wohnung fristlos kündigte und damit einen Umzug in eine Notunterkunft erzwang, muss er jetzt Schadensersatz an den Jobcenter zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Bei der Suche nach Kunstwerken, die Nazis einst vor allem jüdischen Eigentümern entrissen, soll eine Datenbank helfen. Ein Privatsammler erfährt anlässlich einer Schau in Baden-Baden davon, dass ein Gemälde aus seinem Besitz da auftaucht. Nun schaut sich der BGH den Fall an.
Die Verurteilung des Lübcke-Mörders Stephan Ernst zu lebenslanger Haft war aus Sicht des BGH rechtens. Rassismus begründe besondere Schwere der Schuld der Tat. Auch den Freispruch des Mitangeklagten Markus H. bestätigten die Karlsruher Richter.