Auswärtiges Amt
30.04.2009
Das Auswärtige Amt hat am 28. April 2009 mitgeteilt, dass die Visumfreiheit türkischer Staatsangehöriger in Bezug auf eine grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung durch türkische Staatsangehörige auf weitere Personengruppen erstreckt werde. Danach können türkische Staatsangehörigen für eine Aufenthaltsdauer von bis zu zwei Monaten visumfrei einreisen, wenn sie rechtmäßig