Nach der Absage des neuen britischen Premiers an das Ruanda-Modell zur Verlagerung von Asylverfahren in Drittstaaten geht in Deutschland die Prüfung weiter. Die Union fordert sogar, die britische Absage für Deutschland zu nutzen. Ruanda habe jetzt mehr Kapazitäten.
Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten, Abschiebungen nach Afghanistan oder Syrien und die Bezahlkarte für Flüchtlinge – die Asylpolitik sorgt weiter für Diskussionsstoff. CSU-Politiker bringt einen neuen Vorstoß in die Debatte: arbeitslose Ukrainer zurückschicken.
Sollen Asylverfahren in Staaten außerhalb der Europäischen Union ausgelagert werden? Die Union dringt darauf. In den SPD-geführten Ländern gibt es Skepsis. Trotzdem geben sie ein Stück weit nach. Bei der Bezahlkarte gibt es ebenfalls eine Einigung: maximal 50 Euro Bargeld pro Monat. Von Michael Fischer und Anne-Béatrice Clasmann
Am Donnerstag beraten Bund und Länder, ob und wie Asylverfahren in Drittstaaten verlagert werden können. Nichtregierungsorganisationen lehnen das strikt ab. Auch ein Regierungsbericht formuliert vorrangig Bedenken: Ruanda- oder Albanien-Modell nicht denkbar.
Bei der bevorstehenden Ministerpräsidentenkonferenz geht es auch um die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten. Während Unionspolitiker Kanzler Scholz zu einer Zusage drängen, melden Sachverständige und Menschenrechtsorganisationen erhebliche Bedenken an.
Bundesjustizminister Marco Buschmann ist unzufrieden mit der Dauer von Asylverfahren. Er dringt auf Beschleunigung. Kritik an diesen Plänen kommt vom Richterbund: Es fehle dafür an Personal. Manche Bundesländer suchen nach eigenen Lösungen.
Tunesier nach Köln, Jordanier nach Düsseldorf, Somalier nach Arnsberg – mit dieser Aufteilung will NRW Asylverfahren in Verwaltungsgerichten beschleunigen. Dazu liegt jetzt ein Vorschlag auf dem Tisch, den das Kabinett beschlossen hat.
Kaum hat König Charles den Weg für den international heftig umstrittenen Asylpakt Großbritanniens mit Ruanda freigemacht, da fordert die FDP ein ähnliches Modell auch für Deutschland. Man wolle Menschen schützen, sich in Boote zu setzen.
Das Europäische Parlament hat der Reform des EU-Asylsystems zugestimmt. Es ist eine massive Verschlechterung des bisherigen EU-Asylrechts – in vielerlei Hinsicht. Von Wiebke Judith
Gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können Betroffene vor einem Verwaltungsgericht klagen. Davon machten vergangenes Jahr viele Menschen in Niedersachsen Gebrauch - viele sind erfolgreich vor Gericht.