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Verwaltungsgericht © de.depositphotos.com

Niedersachsen

Asylbewerber wehren sich weiter gegen negative Bescheide

Gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können Betroffene vor einem Verwaltungsgericht klagen. Davon machten vergangenes Jahr viele Menschen in Niedersachsen Gebrauch - viele sind erfolgreich vor Gericht.

Mittwoch, 03.04.2024, 12:38 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 03.04.2024, 12:42 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Zahl der Asylverfahren vor niedersächsischen Verwaltungsgerichten ist im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Es waren knapp 6.800 Hauptverfahren und somit rund 280 mehr als noch ein Jahr zuvor, wie das Justizministerium in Hannover auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Zahl war zuletzt 2018 höher – da waren es rund 10.500. Besonders viele Hauptverfahren gingen mit 22.000 im Jahr 2017 ein.

Mit dem Anstieg liegt Niedersachsen im bundesweiten Trend. Auch andere Bundesländer vermeldeten zuletzt einen Anstieg von laufenden Asylverfahren. Für die Kläger lohnt sich der Gang vor das Gericht oft. Statistisch gesehen ist rund jede dritte Klage gegen einen Asylbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erfolgreich. Dabei haben es die Kläger oft nicht einfach, ein Verfahren zu gewinnen. Das Bundesamt steht in der Kritik. Die Linke beklagt „politischen Druck“ auf das Bundesamt und fordert Qualitätskontrollen.

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Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bamf können betroffene Menschen laut Asylgesetz eine Klage vor einem Verwaltungsgericht erheben. In Niedersachsen gibt es sieben Verwaltungsgerichte. Das Gericht überprüft dann die Entscheidung des Bundesamtes. Kommt es zu der Erkenntnis, dass die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung bestehen, hebt es den vorherigen Bescheid auf und verpflichtet das Bamf zu einer Schutzgewährung. Wird die Ablehnung bestätigt, wird die Klage abgewiesen und die Verpflichtung zur Ausreise bleibt bestehen.

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6,5 Monate dauert ein Asylverfahren

Die Zahl der Eilverfahren ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Lag diese Zahl 2022 noch bei etwas mehr als 2.000, waren es 2023 rund knapp 2.800. Auch diese Zahl war zuletzt 2018 höher (rund 3.600). Die Eilverfahren dauerten den Angaben zufolge im vergangenen Jahr durchschnittlich einen Monat – diese Dauer hat sich in den vergangenen Jahren kaum verändert.

Die Dauer der Hauptverfahren sank im vergangenen Jahr demnach um durchschnittlich knapp sechseinhalb Monate. Da viele ältere Verfahren abgearbeitet werden, handelt es sich bei der Verfahrensdauer oftmals um einen statistischen Effekt. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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