Bayern
Wieder mehr Asylverfahren vor Verwaltungsgerichten
An bayerischen Gerichten sind wieder mehr Asylverfahren anhängig. Im Schnitt dauert ein Verfahren 18 Monate – und damit deutlich länger. Für viele Kläger lohnt sich der Rechtsweg trotzdem, wie Zahlen aus früheren Erhebungen zeigen.
Montag, 10.07.2023, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 03.04.2024, 12:25 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Nach einem zuletzt deutlichen Rückgang der Asylverfahren im Freistaat haben die bayerischen Verwaltungsgerichte im ersten Quartal 2023 wieder eine Zunahme verzeichnet. Das teilte die Präsidentin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH), Andrea Breit, in Regensburg mit. Dort hatten sich die Präsidenten der bayerischen Verwaltungsgerichte zu ihrer Jahrestagung getroffen. Im ersten Quartal 2023 habe es mit 3.600 Verfahrensneuzugängen eine Steigerung um etwa 20 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gegeben.
Die höchste Zahl an neu eingegangenen Verfahren in Bayern gab es laut BayVGH 2017 mit rund 56.000 Fällen. 41.000 Fälle waren Ende 2017 noch anhängig. Ein Asylverfahren dauert rund 18 Monate, bei anderen Verfahren an den Verwaltungsgerichten liegt die durchschnittliche Dauer bei 13 Monaten. Um die Vielzahl an Asylverfahren bearbeiten zu können, seien in Bayern in den vergangenen Jahren rund 100 neue Richterstellen geschaffen worden, sagte Andrea Breit.
Hohe Erfolgsaussichten vor Gericht
Ursächlich für die hohe Zahl von Asylverfahren ist mitunter auch die relativ hohe Erfolgsaussicht der Kläger. Wie aus früheren Daten hervorgeht, ist im Bundesdurchschnitt fast jede dritte Klage eines Asylbewerbers gegen die Ablehnung seines Antrags erfolgreich. Demnach hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in mehr als 20.000 Fällen Schutzsuchenden rechtswidrig Schutz verweigert.
Bei der Digitalisierung wollen die bayerischen Verwaltungsgerichte vorankommen. Bis Ende dieses Jahres soll an allen Standorten die elektronische Prozessakte erprobt werden. Nachdem während der Pandemie zahlreiche Laptops für die Arbeit im Homeoffice angeschafft worden seien, sei auch an jedem Verwaltungsgericht ein Sitzungssaal mit Videokonferenzanlage ausgestattet worden, berichtete die BayVGH-Präsidentin. Geeignet seien Videoverhandlungen beispielsweise dann, wenn ein Sachverständiger aus einem anderen Bundesland sein Gutachten vorstellen und dafür nicht eigens anreisen müsse. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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