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20.000 Fälle

Fast jede dritte Klage gegen Asylbescheide erfolgreich

Der Gang vor die Gerichte lohnt sich für Flüchtlinge offenbar: Fast jede dritte Klage eines Asylbewerbers gegen die Ablehnung seines Asylantrags war im Jahr 2020 erfolgreich. In ganzen Zahlen: In mehr als 20.000 Fällen hat das BAMF Schutzsuchenden rechtswidrig Schutz verweigert.

Mittwoch, 14.04.2021, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 13.04.2021, 12:18 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Fast ein Drittel aller Flüchtlinge, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags klagen, hat vor Gericht Erfolg. Im vergangenen Jahr sind rund 31 Prozent aller Klagen vor den Verwaltungsgerichten, die inhaltlich entschieden wurden, zugunsten der Flüchtlinge ausgegangen, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die dem MiGAZIN vorliegt. Die Kläger bekamen einen Schutzstatus zugesprochen, der ihnen zuvor vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu Unrecht verwehrt wurde. Zuerst hatte die „Neue Osnabrücker Zeitung“ über die Zahlen berichtet.

Von 68.061 überprüften Bescheiden der Bundesbehörde erklärten die Gerichte im vergangenen Jahr demnach 21.224 für rechtswidrig. Die Quote der Entscheidungen, die nach einer gerichtlichen Überprüfung aufgehoben wurden, stieg somit nach einem Rückgang in den vergangenen Jahren wieder an. 2017 lag sie noch bei 40,8 Prozent, sank dann 2018 auf 31,4 Prozent und 2019 auf 26,4 Prozent.

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Gegen fast drei Viertel (73 Prozent) aller ablehnenden Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wird geklagt, wie es weiter hieß. Besonders hoch ist die Erfolgsquote bei Afghanen: Hier wurden nach den Angaben 60 Prozent der gerichtlich überprüften Bamf-Bescheide kassiert.

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Jelpke: Fehlerquote viel zu hoch

Die Innenexpertin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, nannte die Zahlen inakzeptabel und ein starkes Indiz dafür, dass das Bundesamt seine Entscheidungspraxis und Qualitätskontrolle ändern müsse. „Diese überaus hohe Fehlerquote ist ein Armutszeugnis für die Behörde“, kritisiert die Linkspolitikerin und fordert: „Das BAMF sollte bei Herkunftsländern mit überdurchschnittlich hoher Fehlerquote alle beklagten Bescheide von sich aus noch einmal überprüfen und gegebenenfalls abändern.“

Die vielen fehlerhaften Asylbescheide führten zu langen Gerichtsverfahren und, „dass schutzbedürftige Flüchtlinge ihre engsten Familienangehörigen nicht nachholen können, solange ihr Status nicht geklärt ist.“ Die Gerichte müssten entlastet werden, forderte Jelpke. Es könne nicht sein, dass diese „die Arbeit einer unfähigen Behörde übernehmen müssen, weil Anhörungen oder Bescheide massenhaft rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen nicht genügen.“ (epd/mig) Leitartikel Panorama

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