Zwei Haupttäter des Brandanschlags auf eine Moschee sind zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die kurdischstämmigen Täter seien nach dem Ansehen von Videos über den IS-Terror gegen Kurden bei der Tat in aggressiver Stimmung gewesen.
Die Terrorwarnung anlässlich des abgesagten Braunschweiger Karnevalsumzugs war offenbar ein Fehlalarm. Trotz akribischer Ermittlungen konnten die Behörden keinen Hinweis auf einen "islamistischen" Hintergrund finden.
Die Bezeichnung des Kabarettisten Dieter Nuhr als "Hassprediger" ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das entschied das Landgericht Stuttgart. Ein Muslim hatte Nuhr so bezeichnet, weil er unter dem Deckmantel der Satire den Islam diffamiere.
Wenn Asylbewerbern eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht, dürfen sie nicht abgeschoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht nun im Falle von Italien entschieden. Das Asylverfahren dort weise systematische Mängel auf.
Ausländische Kinder haben Anspruch auf Kindergeld, wenn ihre Eltern Arbeitserlaubnis haben. Was aber, wenn das Kind keine Eltern mehr hat? So einen Fall musste nun das Bundessozialgericht entscheiden, weil die Bundesagentur für Arbeit nicht zahlen wollte.
Das Amtsgericht Potsdam hat einen 30-Jährigen wegen Brandstiftung auf ein geplantes Flüchtlingsheim zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt - wegen zahlreicher Vorstrafen.
Wer keinen Integrationskurs besucht, bekommt keine Niederlassungserlaubnis. Das gilt auch für Angehörige von türkischen Staatsbürgern, die sich auf das deutsch-türkische Assoziierungsabkommen berufen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Sechs Nazis hatten sich in Dortmund mit einheitlichen T-Shirts als "Stadtschutz" aufgespielt - als Antwort auf die "Scharia-Polizei" in Wuppertal. Das Amtsgericht Dortmund hat die Anklagege gegen die Nazis jetzt zurückgewiesen. Das Verfahren gegen die "Scharia-Polizisten" läuft noch.
Es wird keine Grundsatzentscheidung zu Kruzifixen an bayerischen Schulen geben. Grund: Der klagende Lehrer ist nicht mehr beschwert weil er mittlerweile in Vorruhestand ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte er bereits 2010 angerufen.
Kurzzeitig in Deutschalnd jobbende EU-Bürger dürfen einem EU-Gutachten zufolge nicht automatisch von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden. Generalanwalt Wathelet fordert eine individuelle Prüfung.