Kein "islamistischer" Hintergrund

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen wegen abgesagtem Karnevalsumzug ein

Die Terrorwarnung anlässlich des abgesagten Braunschweiger Karnevalsumzugs war offenbar ein Fehlalarm. Trotz akribischer Ermittlungen konnten die Behörden keinen Hinweis auf einen "islamistischen" Hintergrund finden.

Freitag, 22.05.2015, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 26.05.2015, 16:43 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Rund drei Monate nach der Absage des Braunschweiger Karnevalsumzugs wegen einer möglichen Terrorgefahr hat die Staatsanwaltschaft Hannover die Ermittlungen eingestellt. Die Untersuchungen hätten keine weiteren konkreten Hinweise auf einen bevorstehenden Gewaltakt, einen bestimmten Täterkreis oder einen islamistischen Hintergrund ergeben, sagte der leitende Staatsanwalt Jörg Fröhlich. Der größte Karnevalsumzug Norddeutschlands war am 15. Februar kurzfristig abgesagt worden.

Ein seit Jahren zuverlässiger Informant habe den niedersächsischen Verfassungsschutz am Vorabend des Umzugs über ein mitgehörtes Gespräch informiert, hieß es. Dem Inhalt habe der Informant die Gefahr eines islamistisch motivierten Anschlags entnommen. Die bei der Staatsanwaltschaft Hannover eingerichtete Zentralstelle zur Bekämpfung des politisch und religiös motivierten Terrorismus habe in den vergangenen Wochen Mobilfunkdaten, Autos und Hinweise aus der Bevölkerung überprüft.

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Alle Ermittlungsansätze seien akribisch abgearbeitet worden, betonte der Präsident des Landeskriminalamts, Uwe Kolmey. „Auch wenn später keine weiter reichenden Erkenntnisse gewonnen werden konnten, war es angesichts der möglichen Bedrohungslage für Leib und Leben richtig, die Karnevalsveranstaltung abzusagen.“

Die Braunschweiger Innenstadt war im Februar rund eine Stunde vor Beginn des Umzugs „Schoduvel“ aufgrund einer „konkreten Gefährdung durch einen Anschlag mit islamistischem Hintergrund“ gesperrt worden. Der Umzug ist mehr als sechs Kilometer lang und zieht jährlich rund 250.000 Besucher an. (epd/mig) Aktuell Recht

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