Alexander Dobrindt beklagt eine "Anti-Abschiebe-Industrie", die Bemühungen des Rechtsstaats sabotiere. Die Opposition ist empört. Sie werfen dem CSU-Politiker vor, mit AfD-Parolen nach Wählern zu fischen.
Die Idee Markus Söders, in alle Amtsstuben ein Kreuz hängen zu lassen, ist sogar der Kirche peinlich. Ja, sogar der Kirche. Der vielleicht einzigen Institution, die die Macht der CSU in Deutsch-Texas brechen könnte. Von Sven Bensmann Von Sven Bensmann
Im Jahr 2017 brauchte das Bundesamt knapp elf Monate für die Bearbeitung eines Asylantrags. 2016 lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer noch bei 7,1 Monaten. Insgesamt wurden rund 600.000 Entscheidungen getroffen.
Bei drohender Todesstrafe dürfen Personen nicht abgeschoben werden. Von diesem Grundsatz macht das Bundesverfassungsgericht jetzt im Fall eines tunesischen Gefährders eine Ausnahme. Begründung: In Tunesien sei die Todesstrafe seit 1991 nicht mehr vollstreckt worden.
Das Oberlandesgericht München hat im Fall des "Freisinger Kirchenasyls" die Anklage wegen illegalen Aufenthalts zurückgewiesen. Zugleich stellen die Richter fest: Kirchenasyl ist kein anerkanntes Rechtsinstitut.
Zum 25. Jahrestag des Brandanschlags von Solingen wird es im NRW-Landtag keine Gedenkveranstaltung geben. Grund: SPD und Grüne befürchten türkischen Wahlkampf. Laschet bedauert Absage.
Sollte es Ziel des bayerischen Ministerpräsidenten Söder gewesen sein, mit der Kreuz-Pflicht eine möglichst lange und breite gesellschaftliche Debatte loszutreten - es wäre geglückt. Seit über einer Woche tobt der Streit nun schon, Ende offen.
Prof. Klaus J. Bade hat die Migrationsforschung und den Migrationsdiskurs in Deutschland bestimmt wie kein anderer - pointiert, kritisch und mit Weitblick. In seinem neuen Buch nimmt er den Leser mit auf eine autobiografische Zeitreise. Von Yasin Baş Von Yasin Baş
Leyla und Mohammed waren 2017 die beliebtesten türkisch-arabischen Vornamen in Deutschland. Unter den deutschen Namen belegten Marie und Maximilian die Spitzenplätze.
Die Stadt Kassel darf ihren Bediensteten kein pauschales Kopftuchverbot aussprechen. Das gilt auch dann, wenn sie im Publikumsverkehr arbeiten. Die Religionsfreiheit habe Vorrang, entschied das Verwaltungsgericht Kassel im Fall einer Muslima.