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Die dänische Flagge © Jacob Bøtter @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Dänemark

Ab August gilt Verschleierungsverbot

Ab sofort gilt in Dänemark ein Verhüllungsverbot. Darunter fallen auch Masken, Mützen und Schals, die das Gesicht bedecken. Bei einem Verstoß droht eine Geldstrafe von 1.000 Kronen.

Mittwoch, 01.08.2018, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 01.08.2018, 19:21 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

In Dänemark gilt ab dem 1. August ein Verhüllungsverbot in der Öffentlichkeit, das unter anderem das Tragen von Burkas und Nikabs unter Strafe stellt. Das entsprechende Gesetz hat das Parlament ende Mai mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Unter das Verbot fallen demnach auch Masken, Mützen und Schals, die das Gesicht bedecken.

Bei einem Verstoß droht beim ersten Mal eine Geldstrafe von 1.000 Kronen (rund 134 Euro), bei Wiederholung kann sie sich auf bis zu 10.000 Kronen (rund 1.343 Euro) erhöhen. Die Möglichkeit einer Haftstrafe, wie sie die rechtspopulistische Dänische Volkspartei gefordert hatte, wurde abgelehnt.

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Dänemark ist eines von mehreren Ländern in Europa, die das Tragen von Schleiern verbietet, darunter Österreich, Belgien und Teile der Schweiz. Frankreich war 2011 das erste Land, das Gesichtsverschleierung unter Strafe stellte. In Deutschland und Bulgarien gelten Verbote für bestimmte Berufe an bestimmten Orten, beispielsweise Behörden. (epd/mig)

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