Ohne Widerspruch
Doppelpass-Gesetz passiert Bundesrat
Das umstrittene Gesetz zur Lockerung der Optionsregelung im Staatsbürgerschaftsgesetz passierte ohne Widerspruch den Bundesrat. Damit müssen sich Migrantenkinder künftig in der Regel nicht mehr zwischen zwei Pässen entscheiden.
Montag, 22.09.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 23.09.2014, 22:48 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Kinder von Eltern mit Zuwanderungsgeschichte müssen sich in Zukunft in der Regel nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der ihrer Eltern entscheiden. Die entsprechende Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts passierte am Freitag ohne Widerspruch den Bundesrat.
Junge Erwachsene mit zwei Pässen, die mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt, sechs Jahre die Schule besucht oder einen deutschen Schulabschluss haben, fallen damit nicht mehr unter die sogenannte Optionspflicht.
Bislang mussten sie sich bis zum 21. Geburtstag entscheiden, ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft oder die ihrer Eltern behalten wollen. Wenn sie den deutschen Pass behalten wollten, mussten sie das den Behörden mitteilen. Die Prüfung erfolgt nach dem neuen Gesetz automatisch.
In Deutschland geboren und aufgewachsen
Um die Regelung war in der Koalition lange gestritten worden. SPD und Union vereinbarten im Koalitionsvertrag, dass die Optionspflicht für alle „in Deutschland geborenen und aufgewachsenen“ Kinder von Ausländern fallen soll. Während die SPD die komplette Abschaffung forderte, beharrte die Union auf einer Regelung, die Kriterien für das „Aufwachsen“ formuliert.
Die Opposition lehnte das Gesetz als nicht weitgehend genug ab. Auch die rot-grünen Länder setzten sich für einen kompletten Wegfall des Entscheidungszwangs ein, stimmten dem Kompromiss der großen Koalition letztlich aber zu. (epd/mig) Aktuell Politik
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