Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Gebäude, Arbeitslosigkeit
Bundesagentur für Arbeit (Archiv) © Tim Reckmann @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Trotz hoher Nachfrage

Westbalkanregelung: Regierung will Zuzug halbieren

Die sogenannte Westbalkanregelung ist ein Erfolgsmodell – und von Unternehmen stark gefragt. Ab 2027 sollen das Kontingent von 50.000 auf 25.000 Arbeitskräfte halbiert werden. Das sieht ein Regierungsentwurf vor. Arbeitsagentur, Wirtschaft und Sachverständigenrat warnen vor negativen Folgen für Betriebe.

Sonntag, 18.10.2026, 17:01 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 18.10.2026, 17:02 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

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Die Bundesregierung will die Einwanderung von Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten deutlich begrenzen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor. Demnach soll die Zahl der jährlich möglichen Zustimmungen zur Beschäftigung im Rahmen der sogenannten Westbalkanregelung ab Januar 2027 von 50.000 auf 25.000 halbiert werden. Die Kürzung war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Der Koalitionsausschuss beschloss ihre Umsetzung bereits am 1. Juli 2026. Gegen das Vorhaben gibt es seitdem und jetzt wieder deutliche Kritik von der Bundesagentur für Arbeit, Wirtschaftsverbänden und den Wirtschaftsweisen.

Die Westbalkanregelung ermöglicht Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot unter erleichterten Bedingungen nach Deutschland zu kommen. Ein in Deutschland anerkannter Berufsabschluss ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich. Die Regelung gilt seit 2016 und wurde 2023 dauerhaft eingeführt. Im Juni 2024 wurde das jährliche Kontingent von 25.000 auf 50.000 Zustimmungen verdoppelt. Diese Erweiterung will die Bundesregierung nun rückgängig machen.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit reichte das bisherige Kontingent bereits 2025 nicht aus, um alle Anfragen zu berücksichtigen. Auch in diesem Jahr werde es voraussichtlich vor Jahresende ausgeschöpft. „Ein halbiertes Kontingent wird ein erfolgreiches Zuwanderungsmodell schwächen, den Fachkräftemangel verschärfen und Unternehmen die Suche nach neuen Arbeitskräften erschweren“, erklärte BA-Vorständin Vanessa Ahuja am Freitag. Die Behörde spricht sich deshalb für die Beibehaltung der bisherigen Obergrenze aus.

Industrie- und Handelskammer warnt vor den Folgen

Zur Begründung verweist die BA auf die hohe Beschäftigungsquote von Menschen aus der Region. Im September arbeiteten rund 546.000 Staatsangehörige der sechs Westbalkanstaaten sozialversicherungspflichtig in Deutschland. Davon waren 53 Prozent mindestens auf Fachkraftniveau beschäftigt. Rund 45 Prozent dieser Fachkräfte arbeiteten in Berufen mit besonderem Personalmangel, insbesondere im Baugewerbe, in Transport und Logistik, Gastronomie sowie Pflege.

Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) warnt vor den Folgen der geplanten Kürzung. Für viele Unternehmen wäre sie ein erheblicher Rückschlag bei der Personalgewinnung, insbesondere im Baugewerbe. Nach einer DIHK-Erhebung können 36 Prozent der Unternehmen offene Stellen längerfristig nicht besetzen, weil geeignetes Personal fehlt. Unter den Baubetrieben betrachten 54 Prozent den Fachkräftemangel als Risiko für ihre wirtschaftliche Entwicklung. Der Verband fordert, das Kontingent mindestens auf dem bisherigen Niveau zu belassen und die Visumverfahren zu beschleunigen.

Wirtschaftsweisen fordern überzeugende Begründung

Deutliche Kritik kommt zudem vom Sachverständigenrat Wirtschaft. In einer aktuellen Stellungnahme bemängeln die Wirtschaftsweisen, dass der Regierungsentwurf keine überzeugende inhaltliche Begründung für die Halbierung enthalte. Weder würden neue Erkenntnisse vorgelegt, die eine Abkehr von den bisherigen positiven Erfahrungen rechtfertigten, noch werde die neue Obergrenze aus einer Untersuchung der Arbeitsmarktintegration abgeleitet. Angesichts des Arbeitskräftemangels und der geplanten zusätzlichen Infrastrukturinvestitionen könne die Kürzung bestehende Engpässe insbesondere im Baugewerbe verschärfen.

Die Bundesregierung begründet das Vorhaben mit dem Ziel, die Einwanderung unabhängig von formalen Qualifikationen zu reduzieren und bei der Besetzung offener Stellen stärker das vorhandene Arbeitskräftepotenzial in Deutschland zu berücksichtigen. Andere Wege der Fachkräfteeinwanderung sollen weiterhin offenstehen. Der Sachverständigenrat hält diesen Verweis jedoch für unzureichend, weil die Westbalkanregelung gerade Menschen ohne formalen oder anerkannten Berufsabschluss einen dauerhaften Arbeitsmarktzugang ermöglicht.

Regierung kennt die Folgen nicht

Die bisherigen Erfahrungen mit der Regelung fallen nach wissenschaftlichen Untersuchungen überwiegend positiv aus. Eine Auswertung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums ergab, dass die Zugewanderten in den ersten Jahren nach Einführung der Regelung überwiegend stabile Beschäftigungsverhältnisse hatten. Arbeitslosigkeit und Sozialleistungsbezug waren selten. Auch der Sachverständigenrat hatte die spätere Ausweitung des Kontingents ausdrücklich begrüßt.

Welche wirtschaftlichen Folgen die geplante Halbierung haben könnte, hat die Bundesregierung bislang nicht beziffert. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Linken-Abgeordneten Cem Ince erklärte das Bundesarbeitsministerium Ende Juli, ihm lägen keine Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Kürzung auf Wertschöpfung, Betriebsabläufe und Arbeitsbedingungen im Baugewerbe, in der häuslichen Pflegehilfe und in der Landwirtschaft auswirken würde. (mig) Aktuell Wirtschaft

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