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Bewerbungsgespräch (Symbolfoto)

Lagebild Antidiskriminierung

Rassismus: Jeder dritte Fall betrifft Behörden – und bleibt folgenlos

Der Antidiskriminierungsverband verzeichnet erneut steigende Fallzahlen. Behörden, Schulen, Polizei und Justiz spielen bei den dokumentierten Diskriminierungsfällen eine große Rolle. Doch ausgerechnet in öffentlichen Einrichtungen gibt es eine gesetzliche Schutzlücke.

Mittwoch, 16.09.2026, 12:48 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 16.09.2026, 12:48 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland hat im vergangenen Jahr erneut mehr Fälle von Benachteiligung erfasst. Besonders auffällig: Fast jeder dritte gemeldete Fall ereignete sich in öffentlichen Institutionen wie Bildungseinrichtungen, Behörden, Polizei oder Justiz – und damit in einem Bereich, den das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht erfasst.

Das geht aus dem am Dienstag in Berlin veröffentlichten „Lagebild Antidiskriminierung 2025“ hervor. Die 29 an der Erhebung beteiligten Beratungsstellen meldeten 4.106 neue Fälle. Pro Beratungsstelle waren das 19 Prozent mehr als im Vorjahr und 35,9 Prozent mehr als 2023.

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32,6 Prozent der erfassten Fälle betrafen öffentliche Institutionen. Insgesamt war das AGG lediglich in 43,9 Prozent der kategorisierten Fälle als rechtliche Grundlage relevant. In einem Drittel der Fälle ließ sich laut Bericht keine einschlägige Rechtsgrundlage heranziehen. Zu den Bereichen, die das AGG nicht abdeckt, gehören staatliches Handeln sowie Benachteiligungen etwa wegen Sprache oder Staatsangehörigkeit.

Rassismus bleibt häufigste Diskriminierungsform

Mehr als die Hälfte der erfassten Fälle – 54,6 Prozent – betraf Rassismus und Antisemitismus. Unter den genauer zugeordneten rassistischen Fällen entfielen 55,3 Prozent auf anti-Schwarzen Rassismus und 36,7 Prozent auf antimuslimischen Rassismus. Danach folgten anti-osteuropäischer Rassismus mit 8,8 Prozent und anti-asiatischer Rassismus mit 6,9 Prozent. Mehrfachnennungen waren möglich.

Jeder fünfte dokumentierte Fall betraf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. 18 Prozent bezogen sich auf Behinderungen oder chronische Erkrankungen, 10,8 Prozent auf die sexuelle Identität und 4,3 Prozent auf das Lebensalter.

Die Zahlen bilden nach Angaben des Verbands nur einen Teil der tatsächlichen Diskriminierungserfahrungen ab. Viele Betroffene suchten keine Beratungs- oder Beschwerdestellen auf, etwa weil sie ihre Rechte nicht kennen, negative Folgen befürchten oder keinen Zugang zu einer Beratungsstelle haben. An der Auswertung beteiligten sich 29 der 40 Mitgliedsorganisationen des Verbands.

Diskriminierung am Arbeitsplatz nimmt besonders stark zu

Besonders deutlich stiegen die Beratungsfälle in der Arbeitswelt. 1.066 neue Fälle wurden 2025 in diesem Bereich erfasst. Pro Beratungsstelle lag ihre Zahl 54,2 Prozent höher als noch 2023 und nahm damit stärker zu als das gesamte Fallaufkommen.

Fast jeder zweite Fall im Arbeitskontext – 48,2 Prozent – betraf rassistische Diskriminierung. Ein Viertel der Fälle bezog sich auf das Geschlecht, rund jeder fünfte auf eine Behinderung oder chronische Erkrankung. Unter den rassistischen Fällen am Arbeitsplatz wurden besonders häufig anti-Schwarzer und antimuslimischer Rassismus dokumentiert.

Die meisten Fälle ereigneten sich dabei nicht bei der Bewerbung, sondern im bestehenden Arbeitsverhältnis. 73,8 Prozent der gemeldeten Fälle aus der Arbeitswelt betrafen den Arbeitsalltag, 17,7 Prozent den Zugang zu einer Beschäftigung und 10,5 Prozent die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. In vielen Fällen erstreckte sich die Diskriminierung über mehrere Phasen.

Am häufigsten meldeten Betroffene Benachteiligungen oder die Verweigerung von Rechten, etwa bei Bewerbungen, Leistungsbewertungen, Gehalt, Beförderungen, Elternzeit oder Kündigungen. Hinzu kamen Herabsetzungen, Ausgrenzung und Nicht-Ernstnehmen sowie Beleidigungen, Einschüchterungen und andere Formen der Belästigung.

Verband sieht Lücken bei Beschwerdestellen

Der Antidiskriminierungsverband sieht auch Defizite beim Schutz innerhalb von Betrieben. Zwar sind Arbeitgeber nach dem AGG verpflichtet, Beschwerdestellen vorzusehen. Nach den Erfahrungen der Beratungsstellen fehlten jedoch häufig klare Ansprechpartner, transparente Verfahren und das Vertrauen, dass Beschwerden unabhängig und fachkundig bearbeitet werden.

Geringe Beschwerdezahlen in Unternehmen seien deshalb nicht zwangsläufig ein Hinweis auf wenige Diskriminierungsfälle. Sie könnten auch darauf zurückgehen, dass Beschäftigte die Stellen nicht kennen, ihnen nicht vertrauen oder negative Folgen einer Beschwerde befürchten. Der Verband fordert unter anderem verbindlichere Standards, qualifiziertes Personal und ausreichende Ressourcen für solche Stellen.

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland ist ein Dachverband unabhängiger Antidiskriminierungsberatungsstellen. Für das Lagebild wurden die Beratungsfälle von 29 Mitgliedsorganisationen ausgewertet. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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