
Taliban in Deutschland
Mehr Personal für Afghanistan-Abschiebungen
Um mehr Menschen nach Afghanistan abschieben zu können, erlaubt die Bundesregierung weiteren Vertretern der Taliban die Einreise. Sie sollen unter anderem Identitäten bestätigen und Dokumente ausstellen, die von den Machthabern in Kabul anerkannt werden. Eine umstrittene Praxis.
Montag, 31.08.2026, 12:31 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 31.08.2026, 12:31 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Die Taliban haben weiteres Personal nach Deutschland geschickt – mit Erlaubnis der Bundesregierung. Die Einreise von Vertretern der afghanischen Machthaber erteilte die Bundesregierung, um mehr Ausreisepflichtige nach Afghanistan abschieben zu können.
Es ist nicht das erste Mal, dass Deutschland von den Taliban entsandtes Personal ins Land lässt. Bereits im Sommer 2025 hatte die Bundesregierung zwei Konsularbeamten die Einreise gestattet. Vertreter der Taliban haben inzwischen faktisch die Leitung der afghanischen Botschaft in Berlin und des Generalkonsulats in Bonn übernommen. Weitere Konsularbeamte sollen folgen.
„Für das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, Rückführungen nach Afghanistan durchzuführen, müssen Dokumente ausgestellt werden, die die De-facto-Regierung anerkennt“, hieß es dazu aus dem Auswärtigen Amt. Dafür müssten neben ausreichend Personal auch die technischen Voraussetzungen bestehen, zumal wenn die Zahl der Rückführungen steigen solle. „Um diese technischen Voraussetzungen zügig zu schaffen, ist kurzzeitig ein technisches Unterstützerteam eingereist“, hieß es.
Zu der Zusammenarbeit mit den Taliban gehört auch, die Identität von Menschen festzustellen, die nach Afghanistan abgeschoben werden sollen. Nach Recherchen von NDR und ZDF wurden afghanische Staatsangehörige dazu bereits Taliban-Vertretern vorgeführt – unter anderem in einer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Bonn und am Flughafen BER. Die Vertreter der Taliban sollen die Identität der Betroffenen bestätigen und notwendige Reisedokumente ausstellen.
Umstrittene „technische“ Zusammenarbeit
Wie sehr diese als „technisch“ bezeichnete Zusammenarbeit inzwischen von politischen Interessen auf beiden Seiten geprägt ist, zeigte sich Anfang Juni. Eine geplante Sammelabschiebung war abgesagt worden, weil die Taliban-Machthaber nicht kooperierten. Sie hatten sich unzufrieden gezeigt über die aus ihrer Sicht mangelnde Gesprächsbereitschaft von Vertretern des Auswärtigen Amtes.
Nach NDR-Recherchen hatten die Taliban zudem bemängelt, dass nicht genügend eigene Diplomaten in Deutschland tätig seien. Wenig später trafen sich hochrangige Vertreter des Bundesinnenministeriums und der Taliban zu mehrtägigen Gesprächen in Istanbul. Danach kündigte die Bundesregierung an, weitere von den Taliban entsandte Konsularbeamte zuzulassen.
Die Bundesregierung hält daran fest, dass es sich um Kontakte auf technischer Ebene handelt. Kritiker sehen allerdings die Gefahr einer schrittweisen Aufwertung der Taliban: Die Machthaber in Kabul können ihre Bereitschaft, abgeschobene Afghanen zurückzunehmen, mit eigenen Forderungen verbinden und ihre Präsenz in Deutschland ausbauen.
Abschiebung nicht mehr nur von Straftätern
Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode wurden laut Bundesinnenministerium insgesamt 228 Männer nach Afghanistan abgeschoben – vor allem Straftäter. Die letzte Sammelabschiebung mit 23 Ausreisepflichtigen an Bord hob am Dienstag vergangener Woche vom Flughafen Leipzig/Halle ab in Richtung Kabul.
Dabei beschränken sich die Abschiebungen inzwischen nicht mehr ausschließlich auf verurteilte Straftäter. Bei einem Flug Ende Juli war nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erstmals auch ein Mann an Bord, der nicht als verurteilter Straftäter galt. Um solche Abschiebungen zu ermöglichen, hat die Bundesregierung die Entsendung von Diplomaten der Taliban an die afghanischen Vertretungen in Deutschland gestattet.
Afghanen in Deutschland in Sorge
Der zunehmende Einfluss der Taliban auf die Vertretungen hat allerdings Folgen, die weit über Abschiebungen hinausreichen. Rund 400.000 Afghaninnen und Afghanen leben in Deutschland. Wer einen afghanischen Pass, eine Geburtsurkunde oder andere konsularische Dokumente benötigt, kann auf die Vertretungen angewiesen sein. Das betrifft auch Menschen, die vor den Taliban geflohen sind oder Verfolgung durch die Machthaber fürchten.
Betroffene berichteten dem WDR von Angst davor, das Generalkonsulat in Bonn aufzusuchen. Hinzu kommen Sorgen um persönliche Daten, die bei Passanträgen und anderen konsularischen Vorgängen hinterlegt werden. Ehemalige afghanische Diplomaten hatten bereits davor gewarnt, dass solche Informationen von den Taliban zur Einschüchterung von Betroffenen oder deren Angehörigen in Afghanistan genutzt werden könnten.
Auch das Auswärtige Amt sieht das Problem. Die Bundesregierung verweist darauf, dass im Einzelfall deutsche Passersatzpapiere ausgestellt werden können, wenn es einem Menschen nicht zuzumuten ist, sich für einen afghanischen Pass an Vertreter der Taliban zu wenden. Ob eine solche Unzumutbarkeit vorliegt, wird individuell geprüft.
Desolate Menschenrechtslage in Afghanistan
Kritiker haben wiederholt bemängelt, dass die Bundesregierung praktische Zugeständnisse macht, um Abschiebungen zu ermöglichen, obwohl sie die Taliban-Regierung nicht anerkennt, unter anderem wegen deren Menschenrechtsverletzungen – insbesondere was Frauen betrifft.
Menschenrechtliche Bedenken richten sich aber nicht nur gegen die zunehmende Zusammenarbeit mit den Machthabern, sondern auch gegen Abschiebungen nach Afghanistan selbst. Die UN-Unterstützungsmission UNAMA und das UN-Menschenrechtsbüro haben Fälle dokumentiert, in denen zurückgekehrte Afghanen nach ihrer Ankunft von den Taliban willkürlich festgenommen, bedroht, misshandelt oder gefoltert worden sein sollen.
Unabhängig davon gilt auch bei Abschiebungen das sogenannte Zurückweisungsverbot. Niemand darf in ein Land gebracht werden, wenn ihm dort Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Das gilt auch für Menschen, die in Deutschland Straftaten begangen haben. Ob ein entsprechendes Risiko besteht, muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Die Bundesregierung hält Abschiebungen nach Afghanistan nach einer solchen Prüfung für möglich. (dpa/mig) Aktuell Politik
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