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Flugzeug am Frankfurter Flughafen (Archiv) © Mr_Worker @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Kursverschärfung

Regierung will auch Afghanen ohne Vorstrafen abschieben

Abschiebungen in das von den Taliban autoritär geführte Afghanistan hat die Politik bislang damit gerechtfertigt, dass Straftäter außer Landes gebracht würden. Nun sollen aber auch Menschen, die sich nicht zuschulden haben kommen lassen, gehen. Menschenrechtsorganisationen üben scharfe Kritik.

Donnerstag, 23.07.2026, 19:39 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 23.07.2026, 19:41 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Amnesty International übt scharfe Kritik an der Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan. Hintergrund ist die von Hessen bekannt gemachte Information der Bundespolizei, dass Abschiebungen in das von den islamistischen Taliban beherrschte Land nicht mehr auf Straftäter oder Gefährder beschränkt seien. Amnesty hält das angesichts der Menschenrechtsverstöße in Afghanistan für grundsätzlich falsch.

Bisher wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums in dieser Legislaturperiode 173 männliche afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan zurückgeführt. Alle waren zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten, wie eine Ministeriumssprecherin bestätigte.

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„Regelhafte Abschiebungen“

Hessens Innenministerium hatte in einem Erlass Informationen der Bundespolizei von Anfang Juli geteilt, „dass die bislang bestehenden Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identifizierung – Straftäter und Gefährder – aufgehoben sind“. Landesinnenminister Roman Poseck (CDU) sagte, der Bund habe die Voraussetzungen dafür geschaffen, „dass zukünftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich sind“.

2021 hatten die Taliban die Macht in Afghanistan wieder übernommen. Abschiebungen dorthin finden seit 2024 wieder statt. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD 2025 heißt es: „Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern.“

Vollzug durch die Länder

Der Fokus der Bundesregierung habe dementsprechend zunächst auf der Rückführung von Straftätern gelegen, erklärte die Sprecherin des Bundesinnenministeriums. Aber: „Weder das geltende Recht noch der Koalitionsvertrag sehen eine Beschränkung auf Straftäter vor.“

Nach dem Aufenthaltsgesetz sind ausländische Staatsangehörige dann abzuschieben, „wenn sie vollziehbar ausreisepflichtig sind, eine Ausreisefrist nicht gewährt wird oder diese abgelaufen ist und keine individuellen Abschiebeverbote vorliegen“. Die Länder seien für den Vollzug des Aufenthaltsrechts zuständig und träfen Entscheidungen einzelfallbezogen.

„Widerspruch zu Verpflichtungen“

Amnesty International kritisiert das grundsätzlich. „Abschiebungen nach Afghanistan stehen im Widerspruch zu den menschen- und völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands“, kritisierte die Amnesty-Asylexpertin Nina Alizadeh Marandi. Durch die Zusammenarbeit mit den Taliban mache sich die deutsche Politik erpressbar. Die deutschen Behörden führen Menschen vor Abschiebungen offiziellen Vertretern Afghanistans vor, wenn Identitäten festgestellt werden sollen oder Reisepapiere benötigt werden.

Amnesty wies auf den 46-jährigen Afghanen Faridoon Tofan hin, der zum Präzedenzfall für Abschiebungen ohne strafrechtlichen Hintergrund werden könnte. Tofan war 2022 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen und arbeitete hier, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete. Nach Ablehnung seines Asylgesuchs behielt er demnach eine Aufenthaltsgestattung. Mit einer Reise nach Italien verstieß er dem Bericht zufolge unabsichtlich Mitte April gegen Regeln dieser Gestattung und wurde bei der Wiedereinreise nach Deutschland in Abschiebehaft genommen.

Nach Angaben von Amnesty International soll der Mann nächste Woche mit einem Sammelflug nach Afghanistan abgeschoben werden. Das sei beispiellos. „Diese Abschiebung kann für ihn Verhaftung, Folter oder sogar Lebensgefahr bedeuten“, erklärte Marandi. Nach Informationen von Amnesty International befinden sich mindestens fünf weitere afghanische Staatsangehörige, die keine Straftaten begangen haben, in Abschiebehaft. (dpa/mig) Aktuell Politik

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