
Menschenrechte
Erneuter Charterflug nach Kabul verschärft Kritik an Taliban-Absprachen
Eine Maschine mit rund 30 ausreisepflichtigen Afghanen startete in Leipzig/Halle Richtung Kabul. Die Bundesregierung setzt damit auf direkte Vereinbarungen mit den Taliban. Pro Asyl hält Abschiebungen nach Afghanistan grundsätzlich für völkerrechtswidrig.
Dienstag, 16.06.2026, 14:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 16.06.2026, 14:21 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Deutschland hat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur erneut Afghanen per Charterflug in ihr Heimatland abgeschoben. Unter den ausgewiesenen Männern waren Straftäter, die unter anderem wegen Vergewaltigung, Totschlag und sexueller Nötigung verurteilt worden waren. Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg hatten rund 30 Ausreisepflichtige für den Flug angemeldet.
Die Maschine startete den Informationen zufolge in der Nacht vom Flughafen Leipzig/Halle in Richtung der afghanischen Hauptstadt Kabul. Nach Angaben eines dpa-Reporters vor Ort versammelten sich im Terminal rund 35 Gegner der Abschiebung zu einer Mahnwache.
Grundlage ist eine direkte Vereinbarung mit den in Afghanistan herrschenden Taliban, die der Bundesregierung regelmäßige Abschiebungen nach Afghanistan ohne Vermittlerstaaten ermöglicht.
Erster Abschiebeflug 2024
Kürzlich war eine ursprünglich für Ende Mai vorbereitete Sammelabschiebung von ausreisepflichtigen Männern nach Afghanistan abgesagt worden, weil die Taliban-Machthaber nicht kooperierten. Nach dpa-Informationen war der Flug abgesagt worden, nachdem sich die militanten de-facto-Herrscher in Kabul unzufrieden gezeigt hatten über die aus ihrer Sicht mangelnde Gesprächsbereitschaft von Vertretern des Auswärtigen Amts. Die Taliban sind vor allem daran interessiert, mehr Diplomaten an die afghanischen Vertretungen in Deutschland zu entsenden.
Im August 2024 waren erstmals seit der Machtübernahme durch die Taliban drei Jahre zuvor 28 männliche Straftäter mit Hilfe von Katar von Leipzig nach Kabul abgeschoben. Inzwischen gibt es auch wieder von Deutschland selbst organisierte Abschiebungen nach Afghanistan – sowohl Einzelabschiebungen per Linienflug als auch Sammelcharter.
Kritik an Zugeständnissen an Taliban
Kritiker bemängeln, dass die Bundesregierung die Taliban einerseits wegen ihrer Menschenrechtsverletzung – insbesondere was Frauen betrifft – nicht anerkennt, gleichzeitig aber, um Abschiebungen zu ermöglichen, praktische Zugeständnisse macht. Dazu zählt die Erlaubnis zur Entsendung einzelner Diplomaten an die afghanischen Vertretungen in Deutschland, an der zuvor ausschließlich Diplomaten gearbeitet hatten, die noch von der Vorgängerregierung dorthin entsandt worden waren.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte im November erklärt: „Straftäter und Gefährder müssen dabei zunächst Priorität haben.“ Das bedeutet aber nicht, dass sich die Abschiebungen auch perspektivisch ausschließlich auf diese beiden Gruppen beschränkt sein werden.
„Pro Asyl“: Deutschland ignoriert Realität in Afghanistan
Die Flüchtlingshilfeorganisation „Pro Asyl“ übt zudem heftige Kritik am verschärften Umgang mit Asylanträgen afghanischer Staatsbürger. Die Zahl negativer Entscheidungen habe seit 2024 ohne objektive Grundlage enorm zugenommen, beklagte Co-Geschäftsführerin Helen Rezene: „Nicht die Menschenrechtslage in Afghanistan hat sich verändert, sondern Deutschlands Bewertung.“ Hätten unmittelbar nach der Machtübernahme der radikalen Taliban-Miliz noch fast alle Afghanen einen Schutzstatus erhalten, seien die Chancen für alleinstehende Männer zuletzt drastisch gesunken.
Die rechtspolitische Sprecherin der Organisation, Wiebke Judith, berichtete, dass die Schutzquote bei allein geflüchteten Männern bereits im vergangenen Jahr weniger als ein Drittel betragen habe, im Januar 2026 sogar nur noch 16 Prozent. Zahlreiche von „Pro Asyl“ analysierte Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) seien nicht auf die Gefahren eingegangen, die den Menschen bei einer Rückkehr drohten. In den Texten fänden sich stattdessen pauschale Urteile, dass etwa Flüchtlinge, die es als Minderjährige allein nach Europa geschafft hätten, auch „robust“ genug für ein Leben in Afghanistan seien.
Praktisch alle Afghanen von Willkür und Elend betroffen
„Wir können uns keine Konstellation vorstellen, in der Personen nicht vom Willkürregime und von Verelendung betroffen sind“, sagte Judith zur Lage in Afghanistan. Abschiebungen nach Afghanistan müssten daher grundsätzlich als völkerrechtswidrig eingestuft werden. Im Widerspruch dazu seien mittlerweile auch Afghanen von zwangsweisen Rückführungen bedroht, die keine Straftaten in Deutschland begangen hätten.
Nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs gelten afghanische Frauen wegen ihrer totalen Entrechtung in der Heimat mittlerweile grundsätzlich als schutzberechtigt. Dadurch können auch ihre Ehepartner und Kinder ein Bleiberecht erlangen. (dpa/epd/mig) Aktuell Panorama
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