
Zweifel an Charakter
Gericht billigt Absage an Ex-AfD-Funktionär bei der Kripo
Berlin durfte die Einstellungszusage für einen früheren AfD-Kommunalpolitiker zurücknehmen. Seine Führungsrolle in der Brandenburger AfD begründet nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Zweifel an der charakterlichen Eignung für den Polizeidienst.
Dienstag, 16.06.2026, 14:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 16.06.2026, 14:30 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Ein ehemaliger AfD-Fraktionsvorsitzender in einer brandenburgischen Gemeindevertretung muss nicht zum Beamten für den gehobenen Dienst der Berliner Kriminalpolizei ernannt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Es bestünden begründete Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes, diese genügten für eine Ablehnung der Einstellung in den gehobenen Dienst, erklärte das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil. (VG 7 L 479/26)
Der Mann war demnach von 2011 bis zum 31. März 2026 als Polizist im Dienst des Landes Berlin tätig. Im April 2025 bewarb er sich für ein Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei mit Studienbeginn zum 1. April 2026. Im November 2025 erhielt er eine vorläufige Einstellungszusage.
Zweifel an charakterlicher Eignung
Am 25. März dieses Jahres hob das Land Berlin seine Einstellungszusage auf. Zur Begründung hieß es, die nun bekannt gewordene Tätigkeit des Mannes als AfD-Fraktionsvorsitzender lasse Zweifel an dessen charakterlichen Eignung aufkommen. Daraufhin legte der Mann sein Mandat nieder und stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin.
Die 7. Kammer wies diesen zurück. Die AfD Brandenburg sei 2020 vom Landesverfassungsschutz als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft und 2025 zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft worden. Der Mann habe nicht glaubhaft dargelegt, dass er sich aus eigener Überzeugung vollständig von seiner Partei und ihren Zielen distanziert habe. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (epd/mig) Aktuell Recht
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