
Informationsfreiheitsgesetz
Regierung prüft Ausschluss von Ausländern vom Informationsrecht
Das Informationsfreiheitsgesetz machte interne Regeln zu Asylverfahren, Abschiebungen und Familiennachzug öffentlich. Nun erwägt die schwarz-rote Koalition, Nicht-EU-Ausländer vom Informationszugang auszuschließen. Auch Verbände könnten ihr Antragsrecht verlieren. Geplant sind weitere neue Hürden.
Von Birol Kocaman Sonntag, 12.07.2026, 10:12 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 13.07.2026, 7:44 Uhr Lesedauer: 10 Minuten |
Nach welchen internen Vorgaben entscheidet das Bundesamt für Migration und Geflüchtete (Bamf) über einen Asylantrag? Welche Regeln gelten in deutschen Botschaften beim Familiennachzug? Wie zuverlässig sind Programme, mit denen das BAMF Handys ausliest oder den Dialekt von Asylsuchenden untersuchen lässt? Und auf welche Berichte stützen sich Behörden und Gerichte, wenn sie darüber entscheiden, ob ein Mensch in ein bestimmtes Land abgeschoben werden kann?
Viele Antworten auf solche Fragen waren lange nur innerhalb der Behörden bekannt. Dass interne Dienstanweisungen, Visavorgaben, Schulungsunterlagen und Berichte über Herkunftsstaaten zumindest teilweise öffentlich wurden, ist auch dem Informationsfreiheitsgesetz zu verdanken.
Nun will die schwarz-rote Bundesregierung dieses Gesetz grundlegend verändern. Besonders weit reicht eine Überlegung, die im Beschluss des Koalitionsausschusses steht: Die Koalition will prüfen, ob künftig nur noch Deutsche und Unionsbürger mit Wohnsitz in Deutschland Informationen nach dem Gesetz verlangen dürfen.
Menschen mit türkischem, syrischem, ukrainischem, britischem oder einem anderen Pass eines Nicht-EU-Staates könnten dann ausgeschlossen werden – selbst wenn sie seit Jahrzehnten in Deutschland leben, eine Niederlassungserlaubnis besitzen oder von den Entscheidungen deutscher Behörden unmittelbar betroffen sind.
Zugleich könnten Vereine, Verbände, Migrantenorganisationen und Medienunternehmen ihr eigenes Antragsrecht verlieren. Höhere und schwer kalkulierbare Gebühren sowie eine neue Begründungspflicht würden weitere Hürden schaffen.
Ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Fest steht aber die politische Richtung: Aus einem grundsätzlich voraussetzungslosen Recht für jeden soll ein deutlich enger gefasster Informationsanspruch werden.
Ein Recht auf Einblick in den Staat
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, kurz IFG, gilt seit 2006. Es gibt grundsätzlich jedem Menschen das Recht, Informationen von Bundesbehörden zu verlangen. Dabei spielen Wohnort und Staatsangehörigkeit keine Rolle. Auch privatrechtliche juristische Personen wie eingetragene Vereine, Stiftungen und Unternehmen können Anträge stellen.
Wer eine Information verlangt, muss im Normalfall nicht begründen, warum er sie haben möchte. Der Antrag kann sich beispielsweise auf Akten, Berichte, Vermerke, Verträge, Dienstanweisungen, E-Mails, Statistiken, Bilder oder Videoaufnahmen beziehen. Das Gesetz betrifft Bundesministerien und andere Bundesbehörden; für Landes- und Kommunalbehörden gelten die jeweiligen Regelungen der Länder.
Der Grundgedanke ist einfach: Staatliches Handeln soll nicht nur für diejenigen nachvollziehbar sein, die innerhalb einer Behörde arbeiten. Menschen, Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen sollen überprüfen können, wie Entscheidungen zustande kommen, welche Informationen ihnen zugrunde liegen und wie öffentliche Mittel verwendet werden.
Das bedeutet nicht, dass jede Behördenakte vollständig offenliegt. Schon das geltende Gesetz schützt unter anderem personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse, die innere und äußere Sicherheit, internationale Beziehungen und laufende Entscheidungsprozesse. Behörden können Dokumente ganz oder teilweise zurückhalten, wenn ein gesetzlicher Schutzgrund vorliegt. Sie müssen die Ablehnung jedoch begründen. Dieses Verhältnis will die Koalition nun verändern.
Mehrere neue Hürden auf einmal
Im Beschluss des Koalitionsausschusses kündigen CDU, CSU und SPD an, das IFG „weiterzuentwickeln“ und an aktuelle Herausforderungen anzupassen. Das Gesetz solle verständlicher und transparenter werden.
Die folgenden Sätze weisen allerdings nicht auf einen Ausbau, sondern auf erhebliche Einschränkungen hin.
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