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Afghanen am Flughafen Hannover-Langenhagen (Archiv) © Michael Matthey/AFP

Scharfe Kritik

Österreich deckelt Familiennachzug von Geflüchteten

Österreich will den Familiennachzug von Geflüchteten künftig per Quote begrenzen. Amnesty warnt vor jahrelangen Familientrennungen und sieht die Zusatzmaßnahme im Konflikt mit EU-Recht.

Donnerstag, 21.05.2026, 15:03 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 21.05.2026, 15:03 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Österreich verschärft erneut seine Asylpolitik. Das Ausmaß des Familiennachzugs wird nach einem Beschluss des Nationalrats künftig durch eine Quote geregelt. Deren Höhe ist noch nicht festgelegt. Bereits seit Juli 2025 hat die Alpenrepublik den Familiennachzug von Geflüchteten weitgehend ausgesetzt. Schon damit sei es im ersten Quartal 2026 gelungen, die Zahlen gegenüber dem gleichen Zeitraum 2024 von 3.100 auf 25 zu reduzieren, so Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) vor dem Beschluss.

Amnesty International Österreich kritisierte das Vorgehen. Geplante Kontingente würden jahrelange Familientrennungen zementieren und gegen EU-Recht verstoßen, so die Organisation. Bereits Ende April hatten mehrere Organisationen und Rechtswissenschaftler wegen des österreichischen Stopps der Familienzusammenführung Beschwerde bei der EU-Kommission eingebracht. Das Bündnis forderte die Kommission auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich zu prüfen. Nach Auffassung der Beschwerdeführer dürfen EU-Vorgaben nicht einseitig ohne Einbindung der EU-Institutionen außer Kraft gesetzt werden.

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Amnesty: Quotensystem keine EU-Vorgabe

Der aktuelle Beschluss des Nationalrats ging einher mit der Umsetzung des europäischen Asylpakts in nationales Recht. Dieser ermöglicht beschleunigte Verfahren, eine längere Verweildauer von Asylsuchenden an Flughäfen und zusätzliche Sanktionen in der Grundversorgung. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erhalten in Österreich von Anfang an jetzt eine Obsorge durch Kinder- und Jugendhilfeträger.

Nach Darstellung von Amnesty ist das Quotensystem allerdings keine Vorgabe des EU-Asyl- und Migrationspakts, sondern eine österreichische Zusatzmaßnahme im Zuge der nationalen Umsetzung.

Familiennachzug in Deutschland ausgesetzt

In Deutschland ist seit Juli 2025 für zwei Jahre der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt. Ziel ist es, die Aufnahme- und Integrationssysteme in Deutschland zu entlasten. Eine Person erhält subsidiären Schutz, wenn sie zwar nicht wie ein Asylberechtigter oder Flüchtling aus bestimmten Gründen verfolgt wird, ihr aber trotzdem in ihrer Heimat ein ernsthafter Schaden durch schwere Menschenrechtsverletzungen droht.

Nach Angaben des Auswärtigen Amts gilt die Aussetzung bis einschließlich 23. Juli 2027. Härtefälle können demnach weiter über Ausnahmevorschriften geltend gemacht werden, insbesondere bei völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen. Eine Auswertung zeigte jüngst, dass diese Weg in der Praxis so gut wie nie zur Anwendung kommt. (dpa/mig) Aktuell Ausland

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