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SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel © Europa-SPD

Birgit Sippel im Gespräch

EU-Abgeordnete warnt vor Return Hubs und deutscher Härtepolitik

Die EU arbeitet an einer weiteren Verschärfung ihrer Abschiebepolitik. Im Zentrum stehen sogenannte „Return Hubs“ in Drittstaaten. Europaabgeordnete Birgit Sippel (SPD) sieht die EU auf einem gefährlichen Kurs. Im Gespräch erklärt sie, welche Rolle Deutschland dabei einnimmt.

Von Sonntag, 17.05.2026, 16:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 17.05.2026, 16:30 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Die EU verhandelt derzeit über eine neue Rückführungsverordnung, die Abschiebungen erleichtern und beschleunigen soll. Besonders umstritten sind sogenannte „Return Hubs“ – Einrichtungen in Drittstaaten, in die ausreisepflichtige Migranten gebracht werden könnten. Die Europaabgeordnete Birgit Sippel (SPD) warnt im Gespräch vor den Risiken ausgelagerter Abschiebezentren und dem Rechtsruck in Europa.

Frau Sippel, die sogenannten „Return Hubs“ wären ein Novum. In englischsprachigen Medien ist teils von „Deportation Hubs“ die Rede. Was muss man sich darunter vorstellen?

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Birgit Sippel: Der Begriff ist im Gesetzestext nicht klar definiert – und genau das macht ihn so problematisch. Die konkrete Ausgestaltung hängt dann von bilateralen Vereinbarungen zwischen EU-Staaten mit Drittstaaten ab. Denkbar ist vieles: von ausgelagerten Asylverfahren nach dem Vorbild des Italien-Albanien-Modells bis hin zu reinen Abschiebezentren. Was dort mit den Menschen geschieht, ob sie versorgt, integriert oder auf unbestimmte Zeit festgehalten werden, bleibt völlig offen.

Wann könnten solche Zentren entstehen – und wo?

Konkrete Vereinbarungen gibt es bisher nicht. Ich gehe aber davon aus, dass einige Mitgliedstaaten informell bereits verhandeln, um schnell handeln zu können, sobald die Verordnung beschlossen ist. Die Gefahr besteht, dass europäische Staaten erheblichen Druck auf Drittstaaten ausüben – etwa über Handels- oder Entwicklungspolitik.

Zudem verschärft es globale Ungleichgewichte, denn die meisten Geflüchteten bleiben ohnehin in den Nachbarregionen ihrer Herkunftsländer und kommen gar nicht nach Europa. Öffentlich genannt werden häufig Tunesien, Ägypten oder auch Ruanda und Uganda.

Sie sagen, Teile der Verordnung verstießen gegen europäische Grundrechte. Was kritisieren Sie konkret?

Menschen könnten allein wegen irregulärer Einreise bis zu zwei Jahre inhaftiert werden – ohne Straftat. Davon wären auch Kinder und Jugendliche betroffen. Gleichzeitig wird der Rechtsschutz eingeschränkt: Klagen hätten keine aufschiebende Wirkung mehr, Betroffene hätten kaum Zeit oder Möglichkeiten, sich juristisch zu wehren. Menschen, deren einziges „Vergehen“ darin besteht, aus ihrem Herkunftsland geflohen zu sein, würden damit schlechter behandelt als Strafgefangene. Hinzu kommen die Abschiebezentren in Drittstaaten, deren Funktion unklar bleibt und für die es keine wirksamen Kontrollmechanismen gibt. Das alles halte ich für brandgefährlich.

Wäre dieser Vorschlag ohne den Rechtsruck in Europa so denkbar gewesen?

Die EU-Kommission hat mit ihren Vorschlägen auf den politischen Druck aus den Mitgliedstaaten reagiert. In Europa erleben wir zunehmend rechte Regierungen, die eine deutlich härtere Migrationspolitik fordern. Das spiegelt sich inzwischen auch im Europäischen Parlament wider. Sozialdemokraten, Grüne und Liberale hatten gehofft, den Entwurf zumindest etwas humaner gestalten zu können. Stattdessen haben die Konservativen mit rechten Fraktionen gemeinsame Sache gemacht. Herausgekommen ist ein sehr rechter Text.

Die sogenannte Brandmauer gegenüber extrem rechten Parteien im EU-Parlament ist in dieser Legislaturperiode mehrfach gefallen. Warum ist dieser Fall aus Ihrer Sicht besonders gravierend?

Weil es hier nicht um Detailfragen geht, sondern um fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien. Es geht um den Kern dessen, was die Europäische Union ausmacht: Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und den Schutz von Minderheiten. Wenn diese Standards systematisch ausgehöhlt werden, hat das Signalwirkung – weit über die Migrationspolitik hinaus.

Die finalen Verhandlungen laufen noch. Drohen weitere Verschärfungen?

Im Rat der Mitgliedsstaaten kursieren Vorschläge, die teilweise noch radikaler sind. Diskutiert wird etwa, dass Behörden aktiv nach irregulär aufhältigen Menschen suchen und dafür sogar private Wohnungen betreten dürfen – ohne klare richterliche Kontrolle. Das wäre ein massiver Eingriff in Grundrechte und erinnert an die Methoden der US-Einwanderungsbehörde ICE.

Welche Rolle spielt die Bundesregierung? Versucht sie zu bremsen?

Deutschland ist leider kein Bremser – im Gegenteil. Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems haben wir das Asylrecht gerade erst deutlich verschärft. Die Bundesregierung hätte sagen können: Jetzt setzen wir diese Reformen erst einmal um. Stattdessen gehört Deutschland zu den Staaten, die weitere Verschärfungen vorantreiben. Nach meinem Eindruck drängt die Bundesregierung auch auf schnelle Lösungen bei den Return Hubs und beteiligt sich an entsprechenden Arbeitsgruppen.

Trotz aller Verschärfungen wird bislang nur ein kleiner Teil der Ausreisepflichtigen tatsächlich abgeschoben. Kann die Verordnung daran etwas ändern?

Die niedrige Rückführungsquote hat viele Ursachen: politische Versäumnisse der Vergangenheit, fehlende Kooperation von Herkunftsstaaten oder humanitäre Gründe. Die Zahl der Asylanträge sinkt aber. Die neue Rückführungsverordnung könnte Rückführungen zwar erhöhen – aber vor allem deshalb, weil rechtsstaatliche Standards abgesenkt werden. Etwa dann, wenn Asylanträge nicht mehr individuell geprüft und Menschen pauschal in sogenannte sichere Drittstaaten oder Return Hubs abgeschoben werden. Damit droht das individuelle Recht auf Asyl in Europa ausgehöhlt zu werden. (epd/mig) Aktuell Interview Politik

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