
Weitere Schlappe für Dobrindt
Gericht erklärt Grenzkontrolle für rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Koblenz erklärt eine Kontrolle an der Grenze zu Luxemburg für rechtswidrig. Die Begründung trifft Bundesinnenminister Dobrindt empfindlich und den Kern seiner Grenzpolitik: Wer Schengen-Ausnahmen verlängert, muss mehr liefern als migrationspolitische Härte.
Montag, 27.04.2026, 12:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 27.04.2026, 12:20 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Ein Mann hat erfolgreich gegen eine Grenzkontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geklagt. Die Feststellung der Identität des Mannes durch die Bundespolizei im Juni 2025 in Perl (Saarland) nach der Einreise aus Luxemburg sei rechtswidrig gewesen, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz mit.
Der Grund: Die hier zugrunde liegende Verlängerung der Grenzkontrollen an deutschen Landesgrenzen von März bis September 2025 sei nicht unionsrechtskonform erfolgt. Der Schengener Grenzkodex erlaube einem Mitgliedstaat solche Grenzkontrollen an den Binnengrenzen nur, wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit ernsthaft bedroht sei.
Grenzkontrollen nicht hinreichend begründet
Dabei habe der Mitgliedstaat zwar einen Beurteilungsspielraum: Diesen habe die hier beklagte Bundesrepublik Deutschland laut Verwaltungsgericht aber verletzt. Sie habe die Bewertung demnach nicht auf einer „tragfähigen Tatsachengrundlage“ vorgenommen – und somit nicht hinreichend begründet und dokumentiert. (Aktenzeichen: 3 K 650/25.KO)
Gegen das Urteil hat das Verwaltungsgericht Koblenz Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen.
Politischer Rückschlag für Dobrindt
Politisch trifft die Entscheidung vor allem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Er hatte die Grenzkontrollen seit seinem Amtsantritt im Mai 2025 verschärft, verteidigt und verlängert – trotz anhaltender Kritik aus Grenzregionen, Nachbarstaaten und von Fachleuten. Der Schengener Grenzkodex sieht solche Kontrollen im eigentlich kontrollfreien Raum nur als Ausnahme vor. Sie müssen auf einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit beruhen und verhältnismäßig sein. Genau an dieser Begründung setzt nun auch das Gericht an.
Für Dobrindt ist das Urteil deshalb eine empfindliche Niederlage. Denn die Kontrollen haben nicht nur viele Reisende sowie Grenzpendlerinnen und Grenzpendler belastet, sondern verursachten auch hohe Kosten; zugleich blieb ihr praktischer Nutzen politisch und rechtlich umstritten. Die Entscheidung nährt damit den Vorwurf, dass die Grenzkontrollen weniger ein überzeugend begründetes Sicherheitsinstrument waren als ein migrationspolitisches Signal. Wer solche Ausnahmen immer wieder verlängert, muss sie besonders sorgfältig begründen. Nach Auffassung des Gerichts ist genau das nicht geschehen.
Kritik an den Grenzkontrollen hält an
An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stärker einzudämmen. Sie wurden dreimal verlängert – zuletzt bis Mitte September 2026.
Im vorliegenden Fall war der Kläger mit einem Linienbus von Luxemburg nach Saarbrücken unterwegs gewesen, als er auf einem Rastplatz an der A8 hinter dem Grenzübergang Perl-Schengen in eine „verdachtsunabhängige Identitätskontrolle“ kam. Er klagte kurz darauf dagegen, weil er überzeugt war, dass die Grenzkontrollen gegen den Schengener Grenzkodex verstoßen.
Grenzkontrollen sind im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen. Vor allem stationäre Kontrollen wie auf der A64 nach Luxemburg in der Nähe von Trier stoßen auf Kritik – auch in Luxemburg. Mehr als 50.000 deutsche Grenzgänger arbeiten in Luxemburg. (dpa/mig) Aktuell Recht
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