Kritische Auszeichnung
Brandenburger Stübgen ist „Abschiebeminister“
Brandenburgs Innenminister Stübgen erhält den Negativpreis „Abschiebeminister 2023“ für seine umstrittenen Abschiebepläne am Berliner Flughafen BER. Jugendliche ohne Grenzen befürchten Abschiebungen „im großen Stil“ und fehlende faire Prüfungen bei Flughafenasylverfahren.
Montag, 23.10.2023, 20:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 23.10.2023, 15:36 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) bekommt den Negativpreis „Abschiebeminister 2023“. Die kritische Auszeichnung soll am Donnerstag von der Initiative „Jugendliche ohne Grenzen“ in Potsdam übergeben werden. Stübgen erhalte den Negativpreis insbesondere wegen seiner Pläne zum Bau des Abschiebezentrums am Berliner Flughafen BER in Schönefeld, erklärte die Initiative am Montag in Berlin.
Von dort sei künftig mit Sammelabschiebungen „im großen Stil“ zu rechnen, hieß es. Zudem sei eine massive Zunahme sogenannter Flughafenasylverfahren zu erwarten, bei denen keine faire Prüfung von Fluchtgründen möglich sei. Ein weiterer Grund für den Negativpreis sei eine geplante Ausweitung des Ausreisegewahrsams am BER.
Stübgen sei bereits im Juni anlässlich der Innenministerkonferenz in Berlin von jungen Geflüchteten aus dem gesamten Bundesgebiet zum „Abschiebeminister“ gewählt worden, hieß es. Die Wahl war in ein vielfältiges Protest- und Kulturprogramm eingebettet. (epd/mig)
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Glosse Merz‘ Termindiebe gefunden
- Familientrennung Hessen schiebt Eltern ab – und behält ihre drei Kinder
- Ausschreitungen in Frankreich Schüler fordern Bildung, Dobrindt liefert Herkunftsdebatte
- Grüne gegen Meldepflicht Arztbesuch soll mehr nicht zu Abschiebung führen
- Ab 1. November 2026 Wegen wenigen Betrugsfällen: Strengere Deutschtests für alle
- Sachsen-Anhalt Schutz der Bevölkerung: Gericht bestätigt…