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Beratungszimmer (Symbolfoto)

Studie

Kürzung bei Asylberatung kostet am Ende mehr

Die Bundesregierung will die Mittel für die unabhängige Asylberatung drastisch kürzen. Dabei zeigt eine Analyse der Wohlfahrtsverbände, dass jeder investierte Euro einen mehrfachen wirtschaftlichen Nutzen erzeugen kann. Die Verbände warnen vor einem teuren Fehler.

Dienstag, 03.11.2026, 15:06 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 03.11.2026, 15:06 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

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Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege warnen vor hohen Kosten durch die geplante drastische Kürzung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB). Der volkswirtschaftliche Mehrwert der Beratung sei viermal so hoch wie die Investition in das Programm, erklärte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege am Dienstag in Berlin unter Berufung auf eine eigene Analyse. Für 2025 errechne sich demnach ein Nettomehrwert von 71,8 Millionen Euro für Staat und Wirtschaft. Die für den Bundeshaushalt 2027 geplante Kürzung der AVB müsse daher zurückgenommen werden, fordern die Verbände.

Nach Plänen des Bundesinnenministeriums soll es die von Behörden unabhängige Asylverfahrensberatung künftig nur noch für besonders schutzbedürftige Asylsuchende geben. Im Bundeshaushalt für das nächste Jahr, der noch im Bundestag beraten wird, sind für die AVB nur noch fünf Millionen Euro vorgesehen. In diesem Jahr stehen dafür 24,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Im vergangenen Jahr nahmen 67.687 Menschen die geförderte Beratung in Anspruch. Der Bund gewährte dafür rund 23 Millionen Euro. Pro beratener Person entspricht dies durchschnittlich rund 340 Euro.

Weniger Klagen, schnellere Arbeitsaufnahme

Laut Analyse kann die Beratung sowohl bei bestehenden als auch bei fehlenden Schutzansprüchen Kosten sparen. Bei Menschen ohne Schutzanspruch und ohne andere Bleibeperspektive könnten durch eine frühzeitige Beratung aussichtslose Klagen vermieden und freiwillige Ausreisen erleichtert werden. Dadurch ließen sich Verwaltungs-, Gerichts- und Abschiebekosten einsparen. Die Studie errechnet in diesen Fällen einen wirtschaftlichen Mehrwert von 2,63 Euro je investiertem Euro.

Bei Menschen mit bestehendem Schutzanspruch liege der Mehrwert sogar bei 4,84 Euro. Eine frühzeitige Klärung des Aufenthaltsstatus könne den Einstieg in den Arbeitsmarkt beschleunigen. Dadurch entstünden zusätzliche Einkommen sowie Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen. Die Ergebnisse beruhen auf Modellrechnungen, die unter anderem Erkenntnisse aus einem Schweizer Pilotprojekt auf Deutschland übertragen.

Längere Asylverfahren befürchtet

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch erklärte, es seien längere Asylverfahren zu erwarten, wenn die Beratung geschwächt wird. „Menschen, die nach Deutschland fliehen, kennen das deutsche Asylrecht oft nicht. Eine unabhängige Beratung macht die Verfahren effizienter und rechtssicher“, sagte er.

Oliver Müller, Vorstand Internationales, Migration und Katastrophenhilfe des Deutschen Caritasverbandes, erklärte, die Potenziale des Programms mit Blick auf Rechtsstaatlichkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Finanzen dürften „nicht für scheinbare Einsparungen geopfert werden“.

Sogar Bamf für unabhängig Beratung

Die Verbände verweisen auch auf eine Evaluation des Forschungszentrums des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Demnach hat sich die unabhängige Beratung bundesweit etabliert und erreicht zahlreiche Schutzsuchende. Besonders wertvoll sei die persönliche Beratung bei der Erkennung besonderer Schutzbedürftigkeit. Gewalterfahrungen, Behinderungen oder andere besondere Bedürfnisse würden im behördlichen Verfahren häufig nicht erkannt und könnten erst in vertraulichen Gesprächen sichtbar werden. Künftig soll die unabhängige Beratung jedoch gerade auf diese besonders schutzbedürftigen Menschen beschränkt werden.

Das Bundesinnenministerium zieht aus der Evaluation andere Schlussfolgerungen. Nach seiner Einschätzung belegt sie die Wirksamkeit der Beratung nicht eindeutig. Zudem nähmen viele Asylsuchende das Angebot erst in Anspruch, wenn ihr Verfahren bereits weitgehend abgeschlossen sei.

Verbände: Bamf kann nicht unabhängig beraten

Das Innenministerium verweist außerdem darauf, dass die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas), die im Juni in Kraft getreten ist, einen Anspruch auf unentgeltliche Rechtsauskunft vorsieht. Dies werde im Asylgesetz mit der kostenlosen Rechtsauskunft des Bamf, der zuständigen Bundesbehörde, umgesetzt.

Nach Darstellung der Wohlfahrtsverbände kann die Rechtsauskunft des Bamf die unabhängige Beratung allerdings nicht ersetzen. Das Bundesamt informiere Asylsuchende in der Regel in Gruppengesprächen über das Verfahren, könne aber wegen seiner Zuständigkeit für Asylentscheidungen keine individuelle Rechtsberatung leisten. Die unabhängigen Beratungsstellen könnten dagegen auf persönliche Schutzgründe und rechtliche Handlungsmöglichkeiten im Einzelfall eingehen. (mig/epd) Aktuell Panorama

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