
Beschlossen
Saarlands neues Integrationsgesetz: Was es verspricht – und was nicht
Das Saarland hat erstmals ein Integrationsgesetz beschlossen. Es soll Zugewanderten mehr Teilhabe ermöglichen und Diskriminierung bekämpfen. Fachleute und Verbände begrüßen die Ziele, kritisieren aber fehlende finanzielle Garantien und einklagbare Ansprüche. Trotz Nachbesserungen bleiben zentrale Forderungen unerfüllt.
Donnerstag, 29.10.2026, 16:44 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 29.10.2026, 16:44 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Das Saarland bekommt ein Integrationsgesetz. Der Landtag beschloss am Mittwoch mit den Stimmen der allein regierenden SPD und gegen die Stimmen von CDU und AfD ein entsprechendes Gesetz. Es soll Menschen mit Migrationsgeschichte bessere Chancen in Bildung, Beruf und Gesellschaft eröffnen und staatliche Integrationsstrukturen dauerhaft verankern. Ob die Ziele im Alltag der Betroffenen ankommen, ist allerdings umstritten. Fachleute und Interessenvertretungen hatten erhebliche Lücken kritisiert. Einige wurden geschlossen, andere bestehen fort.
Das Land erklärt in dem Gesetz, Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenzutreten. Dabei wende es sich „insbesondere gegen alle Formen von Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Antifeminismus und Sexismus“ und stärke die Betroffenen. Anders als im Juni-Entwurf wird „antimuslimischer Rassismus“ nicht mehr ausdrücklich genannt. In dem beschlossenen Text wird unter anderem der Grundsatz des „Förderns und Forderns“ festgeschrieben. Dazu gehörten „Eigeninitiative zum Erwerb der deutschen Sprache und zumutbare Anstrengungen zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts“. Das Land soll seinerseits geeignete Unterstützungsangebote schaffen.
„Ein Gesetz kann Integration nicht verordnen. Aber Politik kann die Bedingungen dafür schaffen, dass sie gelingt“, sagte Réka Klein (SPD). „Chancengerechtigkeit beginnt nicht mit der Reparatur verpasster Chancen. Sie beginnt damit, Chancen von Anfang an zu eröffnen.“ Auch die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen soll erleichtert werden. „Zuwanderung allein löst den Fachkräftemangel nicht. Entscheidend ist, was danach passiert“, sagte Arbeitsminister Magnus Jung (SPD).
Verbände begrüßen Gesetz, kritisieren fehlende Garantien
Die grundsätzliche Ausrichtung des Gesetzes fand auch außerhalb der Regierungsfraktion Zustimmung. Bei einer Anhörung im Sozialausschuss des Landtags Ende August begrüßten die eingeladenen Verbände, dass Integration und Teilhabe erstmals gesetzlich verankert werden.
Zugleich warnten sie jedoch davor, dass politische Zielsetzungen ohne eine verlässliche Finanzierung wenig bewirken könnten. Ohne Verpflichtung des Landes bestehe die Gefahr, dass weiterhin kurzfristige Projekte gefördert würden, statt dauerhafte Beratungs- und Unterstützungsangebote aufzubauen. Auch der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) und die Arbeitskammer des Saarlandes empfahlen, Zuständigkeiten verbindlicher festzulegen und Maßnahmen mit einem konkreten Förderbudget abzusichern.
Diese Forderungen wurden nicht erfüllt. Das beschlossene Gesetz enthält keine garantierte Mindestausstattung für Integrationsmaßnahmen. Förderungen bleiben von den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängig. Zudem schließt das Gesetz ausdrücklich aus, dass sich aus seinen Bestimmungen neue individuelle Ansprüche ableiten lassen. Wer etwa einen Sprachkurs, eine Beratung oder finanzielle Unterstützung benötigt, kann diese Leistungen nicht allein aufgrund des neuen Gesetzes einklagen.
Integration gefordert – Zugang zu Sprachkursen eingeschränkt
Für Zugewanderte ist das ein entscheidender Unterschied. Das Gesetz erwartet eigene Anstrengungen beim Spracherwerb und beim Einstieg in den Arbeitsmarkt. Ob Betroffene diese Erwartungen erfüllen können, hängt jedoch auch davon ab, ob Berufsabschlüsse anerkannt werden, Kinderbetreuung vorhanden und Sprachkurse verfügbar sind. Letztere sind besonders knapp: Der Bund hatte Anfang 2026 den Zugang zu finanzierten Integrationskursen für mehrere Gruppen stark eingeschränkt.
Auch bei der beruflichen Integration bestehen praktische Hindernisse. Nach Angaben der Arbeitsagentur im Saarland gehören unter anderem langwierige Anerkennungsverfahren zu den Schwierigkeiten, mit denen ukrainische Geflüchtete bei der Arbeitssuche konfrontiert sind. Das neue Gesetz erklärt die Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen zum politischen Ziel. Verbindliche Fristen für schnellere Verfahren legt es jedoch nicht fest.
Kritik an Rassismus in Behörden aufgegriffen
Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde aber auch an mehreren Stellen nachgebessert. Eine Änderung betrifft den Schutz vor Diskriminierung. Das Land wendet sich nun ausdrücklich auch gegen institutionelle Formen von Rassismus. Die Landesverwaltung soll mögliche diskriminierende Strukturen und Verfahren erkennen, ihnen vorbeugen und sie abbauen.
Damit reagierte der Landtag auf Kritik des saarländischen Antirassismusbeauftragten. Dieser hatte beanstandet, dass der ursprüngliche Entwurf Rassismuserfahrungen innerhalb staatlicher Einrichtungen nicht ausreichend berücksichtige. Die Neufassung greift das Problem auf. Neue individuelle Beschwerdeansprüche oder ein eigenständiges Untersuchungsverfahren schafft sie allerdings nicht.
Auch bei der politischen Mitwirkung gibt es eine wesentliche Änderung. Der Landesrat für Integration und Teilhabe erhält eine gesetzliche Grundlage und eine eigene Geschäftsstelle. Die Zusammensetzung soll die Vielfalt der beteiligten Verbände und Institutionen widerspiegeln. Allerdings entfiel bei den letzten Beratungen die ursprünglich ausdrücklich vorgesehene angemessene Berufung von Menschen mit Migrationsgeschichte. Stattdessen werden nun die kommunale Beteiligung und eine möglichst ausgewogene Besetzung mit Frauen und Männern hervorgehoben.
CDU fordert stärkere Überprüfung
Kritik an dem Vorhaben gab es auch von der Opposition. Die CDU etwa sah Nachbesserungsbedarf bei der Erfolgskontrolle. Ihre Fraktion hatte beantragt, dass die Landesregierung spätestens nach zwei Jahren und anschließend alle zwei Jahre über die Umsetzung berichtet. Überprüft werden sollten unter anderem Sprachkenntnisse, Beschäftigung, Fördermittel sowie die Dauer von Anerkennungs- und Einbürgerungsverfahren. Zusätzlich verlangte die CDU spätestens nach fünf Jahren eine unabhängige Überprüfung der Wirksamkeit.
Die SPD übernahm diese Forderungen nicht. Allerdings wurde die vorgesehene Berichterstattung erweitert: Die Landesregierung muss nun anhand geeigneter Daten bewerten, inwieweit die gesetzlichen Ziele erreicht werden und ob Änderungen notwendig sind.
Assimilationsantrag der AfD abgelehnt
Einen Gesetzentwurf der AfD hatte der Landtag zuvor mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt. Darin wurde das Zusammenleben im Saarland unter anderem auf die deutsche Sprache und die „christlich-abendländische Herkunft und Prägung des Landes“ zurückgeführt.
Ziel der Integrationspolitik müsse Assimilation und eine gemeinsame Vorstellung von der Zukunft sein, sagte AfD-Abgeordneter Christoph Schaufert. Dies bedeute nicht, dass Menschen ihre Herkunft verleugnen sollten. Sein Entwurf solle abgeschottete Parallelgesellschaften verhindern.
Integration: Wechselseitiger gesellschaftlicher Prozess
Das beschlossene SPD-Gesetz versteht Integration ausdrücklich als wechselseitigen gesellschaftlichen Prozess. Die Vielfalt der Menschen, ihrer Herkunft, Sprachen, Lebensformen, Religionen und Weltanschauungen wird darin als Bereicherung für das Saarland bezeichnet.
Ob die gesetzlichen Ziele tatsächlich zu mehr Chancengerechtigkeit führen, hängt laut Stimmen aus der Zivilgesellschaft von ihrer Umsetzung ab. Zwar habe der Landtag den Schutz vor Diskriminierung konkretisiert und mehrere organisatorische Regelungen verbessert. Doch die grundlegende Kritik aus der Zivilgesellschaft bleibe: Das Gesetz verspricht bessere Teilhabe, ohne dafür eine feste Finanzierung oder neue einklagbare Ansprüche zu garantieren. Damit entscheidet weiterhin der Landeshaushalt darüber, wie viel von den gesetzlichen Zielen im Alltag der Betroffenen ankommt. (mig) Aktuell Politik
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