
Ab August
Bund hebt Zulassungsstopp für Integrationskurse teilweise auf
Geflüchtete aus der Ukraine sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sollen ab August wieder freiwillig an Integrationskursen teilnehmen können. Die Öffnung gilt jedoch nur eingeschränkt. Asylsuchende und Geduldete bleiben weitgehend außen vor. Die Kritik bleibt scharf.
Donnerstag, 23.07.2026, 13:06 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 23.07.2026, 13:06 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Der Bund lässt ab dem 1. August wieder bestimmte Personen freiwillig zu Integrationskursen zu. Davon sollen vor allem Geflüchtete aus der Ukraine sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger profitieren, deren Deutschkenntnisse für die Aufnahme einer Arbeit nicht ausreichen. Voraussetzung sind verfügbare Kursplätze und ausreichende Haushaltsmittel.
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch den Entwurf einer Änderung der Integrationskursverordnung. Damit soll der seit Februar geltende weitgehende Zulassungsstopp für Menschen ohne gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs teilweise aufgehoben werden. Ein ursprünglich für Anfang Juni in Aussicht gestellter Neustart war nicht zustande gekommen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Geflüchtete und Integration, Natalie Pawlik (SPD), bezeichnete die Neuregelung als „wichtiges Signal“. Nun komme es darauf an, dass die Zulassung in der Praxis funktioniere. Zugleich forderte sie eine langfristig gesicherte Finanzierung der Kurse.
Keine allgemeine Öffnung
Die Neuregelung bedeutet keine allgemeine Öffnung der Integrationskurse. Sie betrifft Menschen, die weder einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kurs haben noch zur Teilnahme verpflichtet sind und deshalb eine freiwillige Zulassung durch das Bundesamt für Migration und Geflüchtete benötigen.
Vorrangig berücksichtigt werden sollen Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes. Dazu zählen derzeit vor allem Geflüchtete aus der Ukraine. Ebenfalls zugelassen werden können deutsche Staatsangehörige, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie bestimmte Familienangehörige, wenn ihre Deutschkenntnisse nicht für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ausreichen.
Ob eine Zulassung erteilt wird, hängt jedoch von den verfügbaren Kursplätzen und den finanziellen Mitteln des Bundes ab. Eine Garantie auf einen Kursplatz besteht für freiwillige Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht.
Asylsuchende bleiben nachrangig
Für Asylsuchende im laufenden Verfahren und Menschen mit einer Duldung verbessert sich die Lage dagegen kaum. Sie gehören nicht zu den Gruppen, die künftig vorrangig berücksichtigt werden sollen. Zulassungen können allenfalls in begründeten Einzelfällen erteilt werden, sofern ausreichend Geld und freie Plätze vorhanden sind.
Als Alternative stehen ihnen sogenannte Erstorientierungskurse offen. Diese vermitteln Grundlagen der deutschen Sprache und Informationen über das Leben in Deutschland, sind aber deutlich kürzer und weniger umfassend als reguläre Integrationskurse.
Die Einschränkung wird unter anderem damit begründet, dass die knappen Mittel auf Menschen konzentriert werden sollen, die dem Arbeitsmarkt möglichst bald zur Verfügung stehen. Kritiker warnen, dass damit nicht allein der Sprachförderbedarf, sondern zunehmend der Aufenthaltsstatus und die unmittelbare Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt über den Zugang zu Sprachkursen entscheiden.
Deutlich weniger Geld vorgesehen
Der Bund will die Ausgaben für Integrationskurse erheblich senken. Für die Kurse sind nach Angaben aus der Koalition rund 600 Millionen Euro vorgesehen. Im Jahr 2024 lagen die Ausgaben noch bei etwa 1,24 Milliarden Euro.
Ein allgemeiner Integrationskurs umfasst in der Regel 600 Stunden Deutschunterricht und 100 Stunden Orientierung. Dort geht es unter anderem um die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und gesellschaftliche Werte. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums kostet ein regulärer Kurs durchschnittlich rund 3.000 Euro pro Teilnehmer. Alphabetisierungskurse können wegen ihres größeren Umfangs etwa 8.000 Euro kosten.
An den gesetzlichen Ansprüchen und Verpflichtungen zur Teilnahme ändert die neue Verordnung nichts. Anerkannte Schutzberechtigte oder Menschen, die von einem Jobcenter zur Teilnahme verpflichtet werden, können weiterhin Integrationskurse besuchen.
Volkshochschule: Regierung spart Integrationskurse kaputt
Pawlik warnte davor, die bestehende Infrastruktur durch weitere Kürzungen zu schwächen. Die Kurse müssten langfristig finanziert und stärker an den Lebensrealitäten der Teilnehmenden ausgerichtet werden. Dazu gehörten eine bessere Vereinbarkeit mit der Betreuung von Kindern und Angebote, die sich mit einer bereits begonnenen Berufstätigkeit verbinden ließen.
Scharfe Kritik an den Kürzungsplänen kam kürzlich auch vom Deutschen Volkshochschulverband. Dessen Direktorin Julia von Westerholt warnte vor einer „Demontage der Integrationskurse“. Die Bundesregierung spare, eines der erfolgreichsten Instrumente der Integrationspolitik systematisch kaputt. (dpa/epd/mig) Aktuell Politik
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