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Verwaltungsgericht (Archiv) © Michael Nguyen/AFP

Trendwende

Asylklagen dauern wieder länger

Nach vier Jahren sinkender Verfahrensdauer kehrt sich der Trend um: Wer gegen einen Asylbescheid klagt, wartet je nach Bundesland wieder länger – und je nach Bundesland unterschiedlich lange. Das Bamf spielt dabei eine maßgebliche Rolle.

Sonntag, 11.10.2026, 12:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 11.10.2026, 12:30 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

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Nach Jahren der Beschleunigung nimmt die Dauer der Klageverfahren zu Asylentscheidungen jetzt wieder zu. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Abgeordneten Clara Bünger (Linke) hervorgeht, dauerten Verfahren zu Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bei deutschen Gerichten im ersten Halbjahr dieses Jahres im Schnitt 15,3 Monate. Für das Vorjahr hatte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine frühere parlamentarische Anfrage eine durchschnittliche Dauer von 14,3 Monaten ausgewiesen, wobei die Daten für den Monat Dezember da nicht vorlagen.

Vier Jahre lang sank die durchschnittliche Verfahrensdauer

Fest steht: Nach einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 26,5 Monaten im Jahr 2021 waren die Klageverfahren Jahr für Jahr kürzer geworden. 2024 dauerten Gerichtsverfahren, in denen es um Klagen gegen Asylerstanträge oder Folgeanträge ging, im Schnitt 16,7 Monate.

Und: In manchen Bundesländern dauern diese Klageverfahren doppelt so lang wie in anderen Ländern. Das Schlusslicht bildete im ersten Halbjahr dieses Jahres nach Auskunft der Bundesregierung Sachsen mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 20,4 Monaten. Auch in Niedersachsen (20 Monate) musste, wer gegen einen Asylbescheid klagte, besonders lange auf eine Entscheidung des Gerichts warten. In Rheinland-Pfalz lag sie im Schnitt nach 9,2 Monaten vor, in Bayern nach 10,7 Monaten.

Allerdings: Während die Dauer in Bayern in den vergangenen drei Jahren entweder sank oder zumindest nicht zunahm, war in Rheinland-Pfalz ein umgekehrter Trend zu beobachten. Im Jahr 2023 waren die Asylklageverfahren dort im Schnitt bereits nach fünf Monaten abgeschlossen gewesen.

Mehr Verfahren – komplexe Lage im Herkunftsland

Ein Grund für eine längere Verfahrensdauer ist die Zunahme der Zahl der Asylklagen. Einfluss auf die Dauer der Verfahren hat auch, ob am jeweiligen Verwaltungsgericht besonders viele Klagen von Menschen aus bestimmten Herkunftsländern eingehen, bei denen die Entscheidung für oder gegen Schutz in Deutschland schwierig ist.

Bundesweit standen bei den Verwaltungsgerichten im November besonders viele Asylklageverfahren von Menschen aus der Türkei zur Entscheidung an. In Sachsen mussten sich die Gerichte damals am häufigsten mit Verfahren beschäftigen, in denen venezolanische Staatsangehörige gegen eine Entscheidung des Bamf geklagt hatten.

Fehlerhafte Bamf-Bescheide führen zu Asylklagen

Für die hohe Zahl der Asylklagen machen Menschenrechtsorganisationen das Bamf mitverantwortlich. Pro Asyl kritisiert seit Jahren fehlerhafte Bescheide und eine zu restriktive Entscheidungspraxis, durch die Schutzsuchende gezwungen würden, ihre Rechte vor Gericht einzuklagen.

Dass Entscheidungen des Bundesamtes häufig nachträglich korrigiert werden, zeigen Zahlen der Bundesregierung: Allein im ersten Halbjahr 2026 erhielten 5.338 zunächst abgelehnte Asylsuchende doch noch einen Schutzstatus – 3.529 aufgrund einer Gerichtsentscheidung, weitere 1.809, weil das Bamf seine Entscheidung selbst änderte. Die Gerichte müssten damit immer wieder Entscheidungen der Behörde korrigieren, kritisiert Pro Asyl.

Die Bundesregierung hält dagegen, dass eine erfolgreiche Klage nicht zwangsläufig auf einen fehlerhaften Bescheid schließen lasse. Während eines Gerichtsverfahrens könnten sich die Lage im Herkunftsland oder persönliche Umstände verändern. Auch könnten Gerichte die Glaubwürdigkeit von Angaben anders beurteilen als das Bamf. Pro Asyl sieht dennoch grundlegende Probleme in der Entscheidungspraxis: Eine sorgfältigere Prüfung der Schutzgründe bereits beim Bamf könne zahlreiche Klagen vermeiden.

Bünger verweist auf schlechte Menschenrechtslage im Iran

Dass die Asylklageverfahren wieder länger dauern, erklärt sich Bünger auch damit, dass das Bamf 2025 vermehrt Geflüchtete aus Ländern abgelehnt habe, in denen sich die Menschenrechtslage eher verschlechtert habe. „Das betraf etwa die Herkunftsländer Iran, Russland, Afghanistan und die Türkei“, sagt die Abgeordnete der Linken. Etwa jeder zweite überprüfte Asylbescheid zum Herkunftsland Iran sei von den Gerichten korrigiert worden.

Einige Bundesländer hatten in den vergangenen Jahren Maßnahmen ergriffen, um Asylklageverfahren zu beschleunigen. Sie setzen dabei unter anderem auf mehr Personal, spezialisierte Kammern, eine Konzentration von Verfahren sowie zentrale Dokumentationsdatenbanken.

Mehr als 196.000 Verfahren lagen im August bei Gericht

Zum Stichtag 15. August waren bundesweit 196.315 Asylklagen anhängig, am 15. Januar waren es 191.566 Verfahren im Bereich Asyl, in denen Entscheidungen ausstanden. Nicht nur Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, ziehen vor Gericht.

Auch Asylbewerber, die subsidiären Schutz erhalten haben, klagen manchmal – etwa damit sie ihre Familienangehörigen nachholen können. Denn für diese Gruppe ist der Familiennachzug aktuell ganz ausgesetzt, nachdem es in den Vorjahren eine Kontingentregelung für 1.000 Angehörige pro Monat gegeben hat. Menschenrechtsorganisationen kritisieren deshalb, die Belastung der Gerichte sei Folge der restriktiven Flüchtlingspolitik und sei zu einem nicht unwesentlichen Teil hausgemacht.

Bamf entscheidet wieder etwas schneller

Anders als bei den Verwaltungsgerichtsverfahren zu Asylklagen sind die Verfahren beim Bamf im ersten Halbjahr dieses Jahres etwas kürzer gewesen als im vergangenen Jahr. An den neuen europäischen Asylregeln dürfte das aber nicht liegen. Denn die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) trat erst am 12. Juni in Kraft.

Laut Bundesregierung bearbeitete das Bundesamt Asylanträge in den ersten sechs Monaten dieses Jahres im Schnitt innerhalb von 11,3 Monaten. Im vergangenen Jahr brauchten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bamf durchschnittlich 12,2 Monate und damit deutlich länger als in den Jahren zuvor.

Der Anstieg der Verfahrensdauer im vergangenen Jahr – 2024 dauerten sie im Schnitt 8,7 Monate – hat damit zu tun, dass das Bamf viele Anträge bearbeitete, die schon vor geraumer Zeit gestellt worden waren. Anträge von Syrerinnen und Syrern wurden einige Monate gar nicht bearbeitet unter Verweis auf die nach dem Machtwechsel im Dezember 2024 noch unklare Lage im Herkunftsland.

Nach Auskunft der Bundesregierung hat das Bamf zwischen Anfang Januar und Ende August den Schutz von 10.064 Menschen aus Syrien überprüft. In knapp 27 Prozent der Fälle wurde der Schutzstatus widerrufen. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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