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Mecklenburg-Vorpommern

Mehr Asyl-Gerichtsverfahren – und die Rolle des Bamf

2025 gingen deutlich mehr Asylverfahren an den Verwaltungsgerichten in Schwerin und Greifswald ein. Bundesdaten zeigen: In Tausenden Fällen kassierten Richter Asyl-Bescheide des Bamf. Das Land reagiert mit zusätzlichen Richterstellen.

Sonntag, 27.09.2026, 13:44 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 26.09.2026, 13:50 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

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Die Zahl der Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. 2025 gingen rund 3.500 Hauptverfahren in Asylsachen ein und damit knapp 850 mehr als noch ein Jahr zuvor, wie das Justizministerium in Schwerin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) spielt dabei eine Rolle.

Die Zahl ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. 2021 waren es noch etwa 1.100 solcher Hauptverfahren, 2023 knapp 1.600. Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist hingegen gesunken in den vergangenen Jahren. 2024 und 2025 dauerte ein Hauptverfahren im Schnitt knapp ein Jahr. In früheren Jahren waren es durchschnittlich noch mehrere Monate mehr. Die geringere Dauer hatte Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) in der Vergangenheit beispielsweise mit der Aufstockung des Personals an den Verwaltungsgerichten begründet.

Eilanträge ebenfalls gestiegen

Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bamf  können betroffene Menschen eine Klage vor einem Verwaltungsgericht erheben. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwei Verwaltungsgerichte – eins in Greifswald und eins in Schwerin.

Das Gericht überprüft dann die Entscheidung des Bundesamtes. Kommt es zu der Erkenntnis, dass die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung bestehen, hebt es den vorherigen Bescheid auf und verpflichtet das Bundesamt zu einer Schutzgewährung. Wird die Ablehnung bestätigt, wird die Klage abgewiesen, und die Verpflichtung zur Ausreise bleibt bestehen.

Die Zahl der Eilverfahren in Asylsachen ist ebenfalls gestiegen. Im vergangenen Jahr waren es etwas mehr als 1.100 solcher Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern, 2024 waren es noch rund 750. Die durchschnittliche Verfahrensdauer veränderte sich in den vergangenen Jahren nur leicht und lag seit 2022 bei durchschnittlich weniger als zwei Monaten.

Ministerin sieht hohe Belastung der Verwaltungsgerichte

„Die Belastung der Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor hoch. Wir behalten die Situation weiter im Blick, vor allem im Sinne der Schutzsuchenden, die schnell Sicherheit durch gerichtliche Verfahren erhalten sollen, und im Sinne unseres Personals“, sagte Justizministerin Bernhardt. Ursächlich für die hohe Belastung seien insbesondere auch die Eingänge in Asylsachen.

Die Ministerin verwies auf zusätzliches Personal. So seien beispielsweise 2024 fünf weitere Richterplanstellen und im vergangenen Jahr sechs weitere Richterplanstellen zur Bearbeitung von Asylsachen geschaffen und besetzt worden. Zudem hätten die Verwaltungsgerichte in Schwerin und Greifswald zwischen 2024 und diesem Jahr insgesamt 19 Proberichterinnen und Proberichter zugewiesen bekommen.

Klagen gegen Asylbescheide oft erfolgreich

Dass viele Asylsuchende gegen ablehnende Bescheide klagen, hat allerdings auch mit der Entscheidungspraxis des Bamf zu tun. Solche Klagen sind keineswegs selten erfolgreich: Von Januar bis November 2025 erhielten bundesweit 7.396 zunächst abgelehnte Asylsuchende nach einem Rechtsbehelf doch noch Schutz. In 5.135 Fällen geschah dies aufgrund einer Gerichtsentscheidung, in weiteren 2.261 Fällen änderte das BAMF seine Entscheidung selbst.

Kritik an der Qualität von Asylbescheiden gibt es seit Jahren. Das Bamf arbeitet mit sogenannten Gerüstbescheiden und vorformulierten Textbausteinen. Nach den eigenen Dienstanweisungen dürfen diese eine individuelle Prüfung zwar ausdrücklich nicht ersetzen. Beratungsstellen und Menschenrechtsorganisationen dokumentierten in der Vergangenheit jedoch immer wieder Fälle, in denen Textbausteine nicht ausreichend an den Einzelfall angepasst waren oder Begründungen schematisch blieben. Flüchtlingshelfer sehen darin auch eine Folge des politischen Drucks auf das Bamf, Asylanträge möglichst restriktiv zu prüfen und Rückführungen zu ermöglichen. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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