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Familiennachzug

Humanität im Promillebereich

Die Härtefallregelung beim ausgesetzten Familiennachzug sollte Familien schützen. Tatsächlich greift sie fast nie – oder nur in 0,15 Prozent der Fälle. Humanität als politische Kulisse.

Von Dienstag, 26.05.2026, 10:46 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 26.05.2026, 10:46 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist seit dem 24. Juli 2025 für zwei Jahre ausgesetzt. Für die betroffenen Familien bedeutet das: Ehepartner bleiben getrennt, Kinder wachsen ohne Mutter oder Vater auf, Eltern wissen nicht, wann sie ihre Angehörigen wiedersehen. Die Aussetzung relativierte die Bundesregierung politisch beschwichtigend. Schließlich gebe es eine Ausnahme: In Härtefällen könne nach § 22 Aufenthaltsgesetz weiter ein Visum erteilt werden.

Das klang nach Ausgleich; nach einem Korrektiv für Fälle, in denen die Trennung besonders schwer wiegt – zumindest ein Mindestmaß an Menschlichkeit schien zu bleiben. Doch aktuelle Zahlen, die die Bundesregierung auf eine Frage der Linken im Bundestag mitteilt, zeigen ein anderes Bild: Bis zum 15. Mai 2026 wurden 4.787 Härtefallanzeigen registriert. Erteilt wurden sieben Visa. Nicht siebenhundert. Nicht siebzig. Sieben

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Sieben, eine Zahl, so klein, dass man sie nicht einmal runden kann – nicht nach oben, nicht nach unten –, ohne den statistischen Wert zu verzerren. Besonders brisant: Fünf dieser sieben Visa wurden im Rahmen gerichtlicher Vergleiche erzwungen. Dahinter steckt eine bekannte Strategie des Auswärtigen Amtes: droht eine Niederlage vor Gericht, wird ein Visum plötzlich doch erteilt. So wird ein Urteil zugunsten Betroffener verhindert, auf das sich andere berufen könnten.

„Niemand hat uns bisher verboten, was wir tun.“

Natürlich kann nicht jede Härtefallanzeige automatisch zu einem Visum führen. Eine Prüfung des Einzelfalls ist notwendig. Wenn eine Ausnahmeregelung aber politisch als menschenrechtlicher Schutz verkauft wird, muss sie in der Praxis auch erreichbar sein. Sie darf nicht so eng ausgelegt werden, dass sie nur noch auf dem Papier existiert.

Hinzu kommt: Schon die Aussetzung steht juristisch auf dünnem Eis. Kunstvoll haarspalterisch ist inzwischen auch die Sprache der Bundesregierung. Anfangs behauptete die Bundesregierung noch selbstbewusst, die Aussetzung sei mit höherrangigem Recht vereinbar. Inzwischen wird die Aussetzung deutlich zurückhaltender verteidigt: Es sei in keiner bekannten Entscheidung festgestellt worden, dass das Gesetz mit höherrangigem Recht unvereinbar sei. Das ist die juristische Version von: Niemand hat uns bisher verboten, was wir tun – was auch an der bereits geschilderten Prozessstrategie liegt. Wer so argumentiert, hat das Recht nicht als Kompass verstanden, sondern als Radarfalle.

„Das Recht auf Familienleben ist kein politischer Luxus, den man gewährt, wenn die Stimmungslage passt.“

Gerade im Familiennachzug führt diese Art von Politik zur Verrohung. Das Recht auf Familienleben ist kein politischer Luxus, den man gewährt, wenn die Stimmungslage passt. Es ist menschenrechtlich geschützt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat deutlich gemacht, dass lange Wartezeiten beim Familiennachzug nicht grenzenlos zulässig sind. Entscheidend ist eine echte individuelle Abwägung. Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben festgehalten, dass eine Ausnahmeregelung Raum für eine individuelle Interessenabwägung lassen und nicht auf sehr begrenzte Ausnahmen beschränkt sein sollte.

Genau daran muss sich die deutsche Praxis messen lassen. Nicht an der Existenz eines Paragrafen. Nicht an der Behauptung, es gebe theoretisch eine Ausnahme. Sondern daran, ob diese Ausnahme praktisch trägt.

Und hier wird der politische Widerspruch sichtbar: Die Härtefallregelung wurde gebraucht, um die Aussetzung des Familiennachzugs abzufedern. Sie sollte zeigen, dass der Staat nicht blind für menschliches Leid ist. Doch wenn bei fast 4.800 Anzeigen nur sieben Visa erteilt werden – nur zwei davon ohne Gerichtsverfahren –, ist diese Beruhigung kaum haltbar. Dann dient die Regelung weniger den Familien als der politischen Rechtfertigung.

Es geht hier um Menschen, die in Deutschland Schutz erhalten haben, aber ihre engsten Angehörigen nicht nachholen dürfen. Um Kinder, die in unsicheren Situationen ausharren. Um Ehepaare, deren gemeinsames Leben auf unbestimmte Zeit vertagt wird. Um Familien – und damit dann auch um das christliche Familienbild, oder?

„Ein Feigenblatt, um unmenschliche Politik zu kaschieren.“

Die Bundesregierung hat mit der Härtefallregelung offensichtlich kein menschenrechtliches Korrektiv installiert, sondern nur ein politisches Beruhigungsmittel, ein Feigenblatt, um ihre unmenschliche Politik zu kaschieren. Sie steht im Gesetz, damit die Brutalität nicht ganz so nackig ist.

Eine Härtefallregelung, die fast nie greift, ist kein humanitärer Ausgleich. Am Ende zählt, ob diese Ausnahme im Leben der Menschen ankommt. Bisher war ein Härtefall nur in 0,041 Prozent der Fälle hart genug für die Bundesregierung. In weiteren 0,104 Prozent musste die Menschlichkeit offenbar im Gerichtssaal erzwungen werden. Macht unterm Strich 0,146 Prozent Menschlichkeit. Humanität im Promillebereich. (mig) Meinung

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