
25 Prüfungen, 25 Absagen
Afghanen-Kurs unter Verdacht: Ignoriert Dobrindt Karlsruhe?
Obwohl das Bundesverfassungsgericht klare Vorgaben macht, bleibt Afghanen von der sogenannten Menschenrechtsliste die Einreise bisher verwehrt. Juristen und Menschenrechtsorganisationen bezweifeln, dass die Bundesregierung die verlangte Einzelfallprüfung tatsächlich ergebnisoffen vornimmt.
Sonntag, 04.10.2026, 16:16 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 04.10.2026, 16:18 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Die Bundesregierung hat auch nach Prüfung von mehr als zwei Dutzend Einzelfällen bislang keinem Afghanen aus einem der Aufnahmeprogramme der Ampel-Regierung die Einreise nach Deutschland gestattet. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Nachfrage der Abgeordneten Clara Bünger (Linke) hervor. Demnach wurden seit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dazu vom 22. Juli zwar 25 Einzelfälle geprüft. Bis zum 18. September wurden allerdings alle bis dahin überprüften Fälle abgelehnt. Zuerst hatte die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet.
Zur Begründung schrieb das Bundesinnenministerium, es werde kein „politisches Interesse an der Aufnahme der Personen“ gesehen, auch nicht unter Berücksichtigung der individuellen Belange der Betroffenen. Mehr als 40 weitere Fälle befänden sich derzeit noch in der Einzelfallprüfung.
Die Zahlen hatte das Ministerium zunächst nicht genannt. Auf eine schriftliche Frage Büngers hatte die Bundesregierung lediglich mitgeteilt, sie nehme die individuellen Belange der Betroffenen „zur Kenntnis und berücksichtigt diese“. Angaben zur bisherigen Entscheidungspraxis lehnte sie mit Verweis auf laufende Prüfungen ab. Erst nach einer Beschwerde der Linken wurden die Zahlen nachgereicht.
Zweifel an ergebnisoffener Prüfung
Die ausnahmslose Ablehnung stößt auch bei Juristen und Menschenrechtsorganisationen auf Kritik. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die gemeinsam mit der Initiative Kabul Luftbrücke Betroffene juristisch unterstützt, äußerte bereits nach Bekanntwerden erster Ablehnungen Zweifel daran, dass die vom Bundesverfassungsgericht verlangten Prüfungen ergebnisoffen vorgenommen würden.
Auch ein Zusammenschluss juristischer Organisationen kritisierten, individuelle Umstände würden in den bislang bekannten Ablehnungen zwar erwähnt, änderten am Ergebnis aber offenbar nichts. Sie verwiesen auf Fälle von Menschen, deren Gefährdung deutsche Behörden zuvor selbst festgestellt hatten. Nach Angaben der Organisationen befinden sich unter den Betroffenen auch alleinstehende Frauen mit Kindern sowie Menschen, die bereits von den Taliban verfolgt, inhaftiert oder misshandelt worden seien.
Die Bundesregierung teilte auf Nachfrage zu ihrer Entscheidungspraxis lediglich mit, sie nehme die individuellen Belange der Betroffenen zur Kenntnis und berücksichtige diese. Bei den bislang 25 entschiedenen Fällen habe auch unter Berücksichtigung dieser Belange kein politisches Interesse an einer Aufnahme bestanden.
Abgeordnete fordert unkomplizierte Aufnahme
Bünger sagte: „Ich fordere die Bundesregierung auf, die gut 500 Menschen, um die es noch geht, sofort und unkompliziert aufzunehmen.“ Dass diese Afghaninnen und Afghanen trotz einer Aufnahmezusage seit Jahren in größter Angst und Unsicherheit leben müssten, sei nicht zu rechtfertigen. Die Linken-Politikerin wirft der Bundesregierung vor, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts faktisch zu umgehen. Von einer ernsthaften Berücksichtigung individueller Interessen könne angesichts der bisherigen Entscheidungen keine Rede sein.
Auch Amnesty International und Pro Asyl kritisieren seit Monaten den Umgang der Bundesregierung mit den Aufnahmezusagen. Amnesty wirft ihr vor, Schutzverfahren verzögert, erschwert oder faktisch blockiert und Zusagen für besonders gefährdete Menschen systematisch zurückgenommen zu haben. Pro Asyl sieht in der pauschalen Abkehr von früheren Zusagen einen rechtsstaatlich problematischen Umgang mit Menschen, die sich auf das Wort deutscher Behörden verlassen hätten.
Kritik kam zuletzt auch aus der SPD. Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt der Regierungspartei hatten die Rücknahme von Aufnahmezusagen kritisiert und eine Kurskorrektur verlangt.
Karlsruhe verbietet pauschale Ablehnung
Im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Deutschland seine Aufnahmeprogramme für Afghanen nicht pauschal einstellen durfte. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen müssten die individuellen Belange eines Betroffenen berücksichtigt und mit dem politischen Interesse der Bundesregierung abgewogen werden, teilte das höchste deutsche Gericht damals mit.
Die Richter sahen in einem pauschalen Widerruf früherer Aufnahmezusagen einen Verstoß gegen das Willkürverbot. Die Entscheidungen müssten nachvollziehbar sein und unterlägen zudem politischer Kontrolle. Sie seien gegenüber dem Parlament zu verantworten und gegebenenfalls auch in der öffentlichen Debatte zu rechtfertigen. Konkret ging es um das mittlerweile beendete Aufnahmeprogramm „Menschenrechtsliste“.
Bundesverfassungsgericht kassiert „politische Linie“
Geklagt hatte eine afghanische Frau, die für sich und ihre beiden minderjährigen Söhne Einreisevisa wollte und sich in Pakistan aufhielt. Sie hatten 2021 von Deutschland eine Aufnahmezusage erhalten, die Ende 2025 zurückgenommen wurde. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte einen Anspruch auf Erteilung der Visa verneint. Diese Entscheidung hob das Bundesverfassungsgericht auf.
Die Karlsruher Richter verpflichteten die Bundesregierung allerdings nicht dazu, die Frau oder andere Betroffene automatisch aufzunehmen. Entscheidend sei vielmehr, dass nicht allein mit einer allgemeinen Änderung der politischen Linie argumentiert werde, sondern die konkrete Situation jedes Einzelnen ernsthaft in die Entscheidung einfließe.
Ampel-Regierung hatte Aufnahme versprochen
Die Taliban hatten im August 2021 erneut die Macht in Afghanistan übernommen. Die damalige Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP versprach früheren Ortskräften deutscher Institutionen sowie weiteren Menschen, die man für besonders gefährdet hielt, eine Aufnahme. Dazu gehörten etwa Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, Medienschaffende, Beschäftigte der Justiz und andere Personen, die wegen ihrer Tätigkeit oder ihrer persönlichen Situation besonders gefährdet waren.
Gleich nach ihrem Antritt im Mai 2025 hatte die neue schwarz-rote Regierung die Aufnahmeprogramme vorerst gestoppt. Im Dezember 2025 nahm das Innenministerium die Aufnahmezusagen aller afghanischen Schutzsuchenden aus dem Überbrückungsprogramm und der sogenannten Menschenrechtsliste zurück und erklärte, dass kein politisches Interesse an der Aufnahme mehr bestehe.
Ignoriert die Bundesregierung Vorgaben aus Karlsruhe?
Nach Angaben der Kabul Luftbrücke geht es noch um rund 540 Menschen mit früheren Aufnahmezusagen. Viele von ihnen warten seit Jahren außerhalb Afghanistans auf ihre Einreise nach Deutschland. Gerade für Menschen, die sich in Pakistan aufhalten, besteht zusätzlich die Gefahr einer Abschiebung nach Afghanistan.
Der Streit dreht sich deshalb inzwischen nicht mehr nur um die Zukunft der deutschen Aufnahmeprogramme. Im Mittelpunkt steht zunehmend die Frage, welchen Wert eine einmal erteilte staatliche Aufnahmezusage hat – und ob die Bundesregierung nach dem Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich jeden Fall neu bewertet oder die Vorgaben aus Karlsruhe durch das Festhalten an ihrer grundsätzlich ablehnenden Linie ignoriert. (dpa/mig) Leitartikel Politik
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