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Flüchtlingsunterkunft (Archiv) © Jens Schlueter/AFP

„Aktionismus“

Rheinland-Pfalz verschärft Kurs in der Asylpolitik

Die schwarz-rote Landesregierung will ihre Asylpolitik neu ausrichten und setzt auf einen Maßnahmen-Mix. Nun wurden konkrete Schritte bekannt. Flüchtlingsorganisationen kritisieren Teile der Pläne und zweifeln die Aussagekraft der dafür angeführten Zahlen an.

Sonntag, 06.09.2026, 15:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 06.09.2026, 15:24 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Rheinland-Pfalz will seine Migrationspolitik neu ausrichten und setzt an mehreren Punkten an. In der neuen Landesregierung gebe es eine engere Verzahnung der Themen Migration und Sicherheit, sagte Innenminister Achim Schwickert (CDU) im Innenausschuss des Landtages in Mainz. Der neue europäische Rechtsrahmen solle konsequent genutzt werden. „Wir kombinieren operative Kontrolle mit Konsequenzen bei Regelverstößen und neuen rechtlichen Hebeln, um die Ordnung in unseren Einrichtungen sicherzustellen.“

Im Blick hat das Ministerium unter anderem Bewohner von Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) des Landes, die abgängig sind, deren Aufenthaltsort also nicht bekannt ist. Deren Zahl war zuletzt gestiegen. Das dürfte damit zusammenhängen, dass Menschen ohne Bleibeperspektive inzwischen – wenn möglich – nicht mehr auf die Kommunen verteilt würden und damit länger in den AfAs untergebracht seien, sagte Schwickert.

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Abläufe wurden auf Prüfstand gestellt

„Wir ergreifen konkrete Maßnahmen, um das Phänomen des Untertauchens einzudämmen“, betonte Schwickert. Seit dem Regierungswechsel seien Abläufe zur Feststellung, Meldung und Bearbeitung von Abgängigkeiten umfassend geprüft und die Zusammenarbeit zwischen Aufnahmeeinrichtungen, Ausländerbehörden und Polizei weiter intensiviert worden. Pflichtverletzungen soll konsequenter begegnet werden, etwa mit verschärften Meldeauflagen oder Einschränkungen der Bewegungsfreiheit bis hin zu einer sogenannten Asylverfahrenshaft. Für solche Schritte müsse jedoch stets der Einzelfall betrachtet werden.

Vorgesehen ist in Rheinland-Pfalz im Nachgang des Inkrafttretens des neuen europäischen Asylsystems etwa, die Frist, ab wann Bewohner einer Aufnahmeeinrichtung als abgängig gelten, zu verkürzen. Das hatte Innenstaatssekretär Dirk Herber (CDU) angekündigt. Bisher gelten in Rheinland-Pfalz Bewohner von AfAs als abgängig, wenn sie mehr als drei Tage nicht mehr in der Einrichtung waren. Das soll auf zwei Tage verkürzt werden. Abgängige Personen werden der Polizei und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemeldet und bekommen keine staatlichen Leistungen mehr.

Mehr als 90 Prozent laut Ministerium ausreisepflichtig

Laut dem Innenministerium wurden in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes im Zeitraum vom 5. Februar 2025 bis zum 5. August 2026 rund 1.290 Menschen als abgängig erfasst. Mehr als 90 Prozent von ihnen sind dem Ministerium zufolge ausreisepflichtig.

Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz und Initiativausschuss für Migrationspolitik stellen allerdings die Aussagekraft der zugrunde liegenden Statistik infrage. Aus den Zahlen gehe nicht hervor, wie viele der als abgängig erfassten Menschen später wieder in die Einrichtungen zurückgekehrt seien. Auch sei unklar, ob Menschen bei mehrfacher Abwesenheit möglicherweise mehrfach erfasst worden seien.

Flüchtlingsrat kritisiert Umgang mit Zahlen

Flüchtlingsrat und Initiativausschuss weisen zudem darauf hin, dass eine mehrtägige Abwesenheit nicht zwangsläufig bedeute, dass jemand dauerhaft untergetaucht sei. Betroffene könnten etwa nach einem Besuch bei Freunden oder Verwandten wieder in die Einrichtung zurückkehren.

Die beiden Organisationen kritisieren, dass die Statistik nicht entsprechend eingeordnet werde. Ohne Angaben zu Rückkehrern und möglichen Mehrfacherfassungen lasse sich aus den rund 1.290 Fällen nicht ableiten, wie viele Menschen tatsächlich dauerhaft nicht in die Einrichtungen zurückgekehrt sind. Die Organisationen warnen davor, mit solchen Zahlen den Eindruck eines asylpolitischen Kontrollverlusts zu fördern.

Sekundärmigrationszentrum geplant

Herber zufolge soll mit einer neuen Software in Zukunft außerdem die Datenlage verbessert werden. Es gehe darum, wie Menschen in den Einrichtungen besser kontrolliert werden könnten und wie dafür gesorgt werden könne, dass diese die Einrichtungen nicht unkontrolliert verlassen.

Der Staatssekretär verwies auch darauf, dass mit dem in Kraft getretenen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (Geas) der Aufbau sogenannter Sekundärmigrationszentren möglich sei. Rheinland-Pfalz wolle die Voraussetzungen für die Entstehung eines solchen Zentrums schaffen, das in einer bestehenden AfA-Einrichtung Platz finden soll.

Gedacht sind diese Zentren für Geflüchtete, die zuerst in einem anderen europäischen Land EU-Boden betreten haben, für deren Asylverfahren also eigentlich ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist oder die dort bereits einen Schutzstatus erlangt haben. „Diese Menschen werden wir dann mit möglichen mehr verfahrenssichernden Maßnahmen belegen und dann in Einrichtungen unterbringen, um sie wieder zurückzuführen in die Länder, die zuständig sind“, sagte Herber.

Menschenrechtler kritisieren Vorhaben

Flüchtlingsrat und Initiativausschuss kritisieren das Vorhaben scharf. In solchen Zentren könnten die Bewegungsmöglichkeiten der Betroffenen erheblich eingeschränkt werden. Bestimmten Personengruppen könne nach Darstellung der Organisationen für bis zu zwölf Monate untersagt werden, die Einrichtung ohne vorherige behördliche Erlaubnis zu verlassen. Sie sehen darin faktisch haftähnliche Bedingungen und äußern unions-, verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken.

Die Organisationen weisen zudem darauf hin, dass die Bundesländer nicht verpflichtet seien, solche Sekundärmigrationszentren einzurichten. Rheinland-Pfalz entscheide sich daher bewusst für dieses Instrument.

Weniger Asylsuchende im Land

Kritik üben sie auch mit Blick auf die aktuelle Entwicklung. In den ersten acht Monaten dieses Jahres seien 2.313 Asylsuchende nach Rheinland-Pfalz gekommen, rund ein Drittel weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Gleichzeitig habe sich die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen von 144 Tagen Ende 2024 auf inzwischen 288 Tage verdoppelt.

Hinzu komme, dass die insgesamt rund 3.500 Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen nach Angaben der Organisationen bereits stark ausgelastet seien und mit der geplanten Schließung der Einrichtung in Speyer Ende 2026 weitere rund 1.000 Plätze wegfallen sollen. Flüchtlingsrat und Initiativausschuss halten die Einrichtung eines Sekundärmigrationszentrums deshalb für „Aktionismus“ und warnen vor weiteren Einschränkungen der Rechte von Geflüchteten. (dpa/mig) Aktuell Politik

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