Flüchtlingsheim, Flüchtlingsunterkunft, Flüchtlinge, Zaun, Aufnahmezentrum, Abschiebezentrum, Dublin-Zentrum
Flüchtlingsunterkunft in Eistenhüttenstadt (Archiv) © Jens Schlueter/AFP

Bis zu zwei Jahre hinterm Zaun

Sachsens neues Migrationszentrum – formell keine Haft

Formell ist das Dresdner Zentrum keine Haft. Praktisch müssen Bewohner Ausgänge begründen und genehmigen lassen. Besonders für Familien und Kinder können Monate in der abgeschotteten Einrichtung tiefgreifende Folgen haben.

Sonntag, 12.07.2026, 15:54 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 12.07.2026, 15:54 Uhr Lesedauer: 6 Minuten  |  

Sachsen hat ein sogenanntes Sekundärmigrationszentrum eröffnet. Dort sollen Asylbewerber untergebracht werden, deren Verfahren in einem anderen EU-Staat liegt oder die dorthin zurückkehren sollen. Die Einrichtung in Dresden gilt nach Darstellung des Freistaats als Teil der Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). Was bedeutet das konkret? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Wer wird in der neuen Einrichtung untergebracht?

Nach der Dublin-III-Verordnung ist grundsätzlich der erste EU-Staat, in dem ein Antragsteller registriert wird, für das Verfahren zuständig. In das neue Zentrum in Dresden überstellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) künftig Menschen, die nach ihrer Ankunft in einem EU-Staat nach Deutschland weitergereist sind und sich damit nach Auffassung der Behörden nicht an diese Regelung gehalten haben. Das können auch Menschen sein, deren Asylantrag bereits abgelehnt wurde oder die bereits als Schutzberechtigte in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt wurden. Nach Darstellung der Behörden ist dann der EU-Staat zuständig, in dem das Verfahren lief.

___STEADY_PAYWALL___

Der Fokus soll auf der Überzeugung zu freiwilligen Ausreisen statt Abschiebungen liegen. „Das ist menschlicher und es funktioniert auch vom Verfahren her besser“, sagte Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion.

Die Einrichtung ist seit 1. Juli am Standort des bisherigen Landesausreisezentrums in Dresden in Betrieb, allerdings wohnt dort noch niemand nach den neuen Regelungen. Alleinreisende, unbegleitete Kinder und Jugendliche werden nicht in dem Zentrum untergebracht. Für ihre Betreuung sind nach wie vor die Jugendämter zuständig.

Warum wurde das Zentrum eingerichtet?

Hintergrund ist die europäische Asylreform. Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) ist seit 12. Juni in Kraft. Als Ziele werden schnellere Asylverfahren, mehr Solidarität zwischen den EU-Ländern und perspektivisch auch Abschiebezentren in Drittstaaten genannt. Der Reform war ein jahrelanger Streit zwischen den EU-Staaten über die Migrationspolitik vorausgegangen.

Unter anderem ist die Überstellung von Asylbewerbern in den für ihr Verfahren zuständigen Staat länger möglich, beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht. In Deutschland wurde im Zuge der Reform auch die Möglichkeit für Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht geschaffen.

Innenminister Armin Schuster erhofft sich von dem Zentrum ein klares Signal an alle in Europa: „Es macht keinen Sinn, weiterzuwandern. Du musst dort bleiben, wo du deinen Antrag gestellt hast.“ Das Zentrum soll nach Angaben der Verantwortlichen auch die Kommunen entlasten, denen die Betroffenen bisher zur Unterbringung zugewiesen wurden. Diese könnten sich nun zielgerichteter um die Menschen kümmern, die in Deutschland bleiben, sagte Bélafi.

Gibt es schon andere Zentren dieser Art?

Zwei Bundesländer – Hamburg und Brandenburg – haben bereits vor der Geas-Reform sogenannte Dublin-Zentren gegründet. Diese sollen grundsätzlich ähnlich funktionieren, unterscheiden sich aber etwa mit Blick auf mögliche Aufenthaltsbeschränkungen.

In Hamburg ist das Dublin-Zentrum nach Angaben eines Sprechers der Innenbehörde in ein Sekundärmigrationszentrum umgewandelt worden. In Brandenburg ist die Überlegung zu einer möglichen Umwandlung laut dortigem Innenministerium noch nicht abgeschlossen.

Wie lange sollen die Bewohner dort untergebracht sein?

Die Bewohner sollen schnellstmöglich in die zuständigen Mitgliedstaaten überstellt werden. Die Dauer der Unterbringung soll höchstens 24 Monate betragen, bei Familien mit minderjährigen Kindern maximal 12 Monate.

Schuster geht nicht davon aus, dass diese Zeitspanne ausgereizt wird. „Wir haben eigentlich die Hoffnung, dass das jetzt flutscht und wir hier nicht ein Jahr lang die Menschen hier halten müssen, weil sie nach Belgien oder nach Dänemark kommen.“

Wie sind die Bedingungen vor Ort?

Die umzäunte Containersiedlung liegt am Rand der Dresdner Neustadt direkt neben einer Dienststelle der sächsischen Landesdirektion, die für die Einrichtung zuständig ist. Nach Angaben der Landesdirektion gibt es bis zu 400 Plätze in Einzel-, Doppel- und Familienzimmern, sie geht von einer maximalen Belegung von 80 Prozent aus.

Anders als das Landesausreisezentrum ist die Einrichtung nicht nur für alleinreisende Männer gedacht, sondern auch für Frauen und Familien. Deshalb gibt es nach Angaben der Betreiber nun auch Räume für Schulunterricht, Kinderbetreuung und ein Frauencafé. Neben ihren Wohnräumen sollen allen Bewohnern Gemeinschaftsräume, eine Wäscherei und Bereiche für Spiel und Sport zur Verfügung stehen. Vor Ort sollen auch Deutschunterricht und eine Rückreiseberatung angeboten werden. Essen soll es in einem zentralen Speisesaal mit begrüntem Außenbereich geben.

Welche Einschränkungen gibt es für die Bewohner?

Im Zentrum in Sachsen besteht für die Bewohner nach den neuen Regeln eine Melde- und Aufenthaltspflicht. Wer das umzäunte Gelände verlassen will, muss sich unter Angabe eines Grundes, beispielsweise ein Arztbesuch oder ein Spaziergang, eine Genehmigung einholen. Das soll auch kurzfristig möglich sein.

Schuster betonte jedoch: „Was Sie hier sehen, ist keine Haft.“ Er könne sich gut vorstellen, dass jemand abends ein Bier trinken gehe. Dies beruhe nach seinen Worten aber auf gegenseitigem Vertrauen. Wenn sich herausstelle, dass die Ausflüge systematisch zum Abtauchen genutzt werden, werde man nachschärfen. Möglich sei dann etwa, dass nachts niemand das Gelände verlassen darf.

Kritik: Weitreichende Einschränkungen

Die Darstellung der Behörden bleibt nicht unwidersprochen. Der Sächsische Flüchtlingsrat bezeichnet Sekundärmigrationszentren als „haftähnlich“ und sieht darin eine Politik der Abschreckung und Isolation. Er fordert eine dezentrale Unterbringung, weil dort Privatsphäre, Bewegungsfreiheit sowie der Zugang zu Gesundheit und Bildung besser gewährleistet werden könnten. Zudem kritisiert der Verein, dass Hilfsorganisationen das Zentrum nicht ohne Weiteres betreten und die Bedingungen vor Ort deshalb nicht unabhängig kontrollieren könnten.

Die Einrichtung ist auch keine zwingende Folge der europäischen Asylreform. Die EU-Verordnungen sehen solche Zentren nicht vor. Der deutsche Gesetzgeber hat den Bundesländern lediglich die Möglichkeit eröffnet, sie einzurichten. Sachsen nutzt damit einen politischen Spielraum zugunsten einer zentralen Unterbringung mit weitreichenden Kontrollmöglichkeiten.

Formell keine Haft, praktisch schon

Dass es sich formal nicht um Haft handelt, sagt Kritikern zufolge wenig über die praktischen Auswirkungen. Wer ein umzäuntes Gelände nur nach Anmeldung und mit Genehmigung verlassen dürfe, sei in seiner Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt. Die Landesregierung weist selbst darauf hin, dass Verstöße gegen Auflagen zu einer gerichtlich angeordneten Haft führen können. Das Deutsche Institut für Menschenrechte warnt, dass bei einer restriktiven Anwendung selbst Arzt- oder Anwaltsbesuche erschwert werden könnten. Es rät deshalb dringend davon ab, solche Zentren einzurichten.

Besonders schwer wiegt die mögliche Dauer der Unterbringung. Erwachsene können bis zu zwei Jahre in dem Zentrum bleiben müssen, Familien mit minderjährigen Kindern bis zu zwölf Monate. Damit könnte sich auch das Leben von Kindern über Monate weitgehend innerhalb der abgeschotteten Einrichtung abspielen. Unterricht, Betreuung und Freizeitangebote auf dem Gelände ändern nichts daran, dass der Kontakt zu regulären Schulen, zur Gesellschaft und zu unabhängigen Hilfsangeboten erschwert werden kann.

Mehr Abschiebungen?

Zu kurz greift außerdem die Formel, grundsätzlich müsse der erste EU-Staat, in dem ein Asylantrag registriert wurde, das Verfahren führen. Welches Land zuständig ist, hängt nicht allein vom Ort der ersten Registrierung ab. Das europäische Zuständigkeitssystem enthält eine Rangfolge verschiedener Kriterien. Dazu gehören insbesondere der Schutz unbegleiteter Minderjähriger, familiäre Bindungen sowie frühere Aufenthaltsrechte oder Visa.

Offen ist schließlich, ob zentrale Unterbringung tatsächlich zu deutlich mehr Abschiebungen führt. Deutschland richtete 2025 rund 35.900 Übernahmeersuchen an andere europäische Staaten. Tatsächlich überstellt wurden 5.377 Menschen. Zugleich brachten andere Staaten 4.865 Menschen nach Deutschland. Die Zahlen zeigen, dass die Schwierigkeiten des europäischen Zuständigkeitssystems nicht allein an der Unterbringung der Betroffenen liegen, sondern auch an der Zusammenarbeit zwischen den Staaten, rechtlichen Hindernissen und den Bedingungen in den Zielländern. (dpa/mig) Aktuell Politik

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)