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Humanitäre Härte

Familiennachzug: Nur 13 Visa in einem Jahr erteilt

Die Bundesregierung hat den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte weitgehend ausgesetzt. Humanitäre Einreisen bleiben zwar möglich, doch im ersten Jahr wurden nur 13 Visa erteilt. Pro Asyl kritisiert die hohen Zugangshürden.

Donnerstag, 30.07.2026, 14:12 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 30.07.2026, 10:51 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Im ersten Jahr seit dem vorläufigen Stopp des Familiennachzugs für Geflüchtete mit eingeschränktem Schutz sind insgesamt nur 13 Visa für Härtefälle erteilt worden. Diese Zahl wurde der Deutschen Presse-Agentur aus dem Auswärtigen Amt genannt. Vor Juli 2025 durften bis zu 1.000 Angehörige pro Monat nachziehen.

Dabei geht es um die Familien von sogenannten subsidiär Schutzberechtigten. Das sind Menschen, die keinen Anspruch auf Asyl oder Flüchtlingsschutz haben, aber dennoch wegen Bedrohung in ihrer Heimat vorerst in Deutschland bleiben dürfen. Ihre Verwandten dürfen nur noch in Härtefällen nachziehen.

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Innenministerium pocht auf Migrationswende

Die frühere Kontingentlösung von bis zu monatlich 1.000 Visa für den Familiennachzug sei vom 24. Juli 2025 bis zum 23. Juli 2027 ausgesetzt, erläuterte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums. Dies sei „Bestandteil der von der Bundesregierung eingeleiteten Migrationswende.“ In humanitären Einzelfällen können Visa aber erteilt werden.

Dass kaum jemand als Härtefall zu subsidiär Schutzbedürftigen einreisen darf, hatte sich schon in den vergangenen Monaten abgezeichnet. Auf eine Anfrage der Linken hatte die Regierung im März erklärt, dass bis dahin bei 392 Familien mit 1.325 Personen die Vorprüfung auf die Härtefallregelung abgeschlossen worden sei. Bis dahin waren nur zwei Visa erteilt worden. Insgesamt lagen im März nach damaligen Angaben 4.029 Härtefallanzeigen bei der Internationalen Organisation für Migration vor.

Das Härtefall-Verfahren läuft nach Angaben der Bundesregierung so: Härtefälle werden bei der Internationalen Organisation für Migration angezeigt, mit deren Hilfe dann der Sachverhalt geprüft wird. Im Anschluss geht das Dossier ans Auswärtige Amt.

Kritik von Pro Asyl

Die Organisation Pro Asyl hatte kürzlich eine kritische Bilanz gezogen. „Die Bundesregierung hat Familien ein Jahr lang auf ein Härtefallverfahren verwiesen, das diesen Namen nicht verdient, unter anderem, weil die Hürden viel zu hoch sind“, erklärte Geschäftsführerin Helen Rezene. Nach früheren Angaben der Organisation wird ein dringender humanitärer Grund wegen der Trennung etwa erst angenommen, wenn die Familie schon seit zehn Jahren getrennt sei. Wenn die Familie auch in einem Drittstaat zusammenleben könnte, werde sie auch nicht als Härtefall betrachtet.

Laut Pro Asyl stehen einige Familien schon seit Jahren auf Wartelisten für den Nachzug, unter anderem aus Syrien, aus dem Sudan, Jemen und Afghanistan. Selbst dramatische Fälle würden abgelehnt. Für dieselbe Gruppe von Flüchtlingen hatte die damalige schwarz-rote Koalition schon von 2016 bis 2018 den Familiennachzug ausgesetzt. Danach galt das Kontingent für bis zu 1.000 Personen pro Monat. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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