Flucht, Menschen, Afrika, Kongo, Familie, Ruanda, Demokratische Republik Kongo
Kongolesische Familien auf der Flucht wegen Kämpfen im Osten der DR Kongo © Luis Tato/AFP

Schutzlücke

Die Genfer Konvention lässt Millionen Geflüchtete außen vor

Die Genfer Flüchtlingskonvention gilt als Fundament des internationalen Schutzes. Doch sie erfasst Binnenvertriebene nicht – und selbst anerkannte Geflüchtete scheitern vielerorts an Armut, Sprachbarrieren und Behördenhürden.

Von Montag, 27.07.2026, 12:12 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 27.07.2026, 9:35 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das 75 Jahre alte Genfer „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ ist die Grundlage des internationalen Flüchtlingsschutzes. Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde am 28. Juli 1951 am europäischen Hauptsitz der Vereinten Nationen in Genf verabschiedet und trat am 22. April 1954 in Kraft. Die junge Bundesrepublik Deutschland war einer der ersten Unterzeichner. Nach den Vertreibungen des Zweiten Weltkrieges und den Verfolgungen der Nazis gewährten die Staaten den Flüchtlingen eine Reihe von Rechten, um sie in den Aufnahmeländern zu schützen.

Die Konvention galt zunächst nur für Menschen, die bis 1951 geflohen waren. Ein Protokoll von 1967 hob die zeitliche Beschränkung auf. Laut Konvention gelten Menschen als Flüchtlinge, die ihr Herkunftsland verlassen mussten, weil sie wegen ihrer „Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ verfolgt wurden.

___STEADY_PAYWALL___

Versprechen von „Sicherheit und Würde“

Das Abkommen garantiert unter anderem den Schutz vor Benachteiligung im Aufnahmeland. Flüchtlinge können Gerichte anrufen und haben die gleichen religiösen Rechte wie die Einwohner des Landes. Sie haben darüber hinaus Anspruch auf einen Flüchtlingsausweis und dürfen nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden. Allerdings können viele Flüchtlinge ihre Rechte wegen Geldmangel, der fremden Sprache und bürokratischer Hürden im Aufnahmeland nicht durchsetzen.

Der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge, Barham Salih, will das Versprechen von „Sicherheit und Würde“ in der Konvention erneuern. „Flüchtlinge brauchen mehr als Schutz vor Gefahr“, fordert Salih, der sein Amt im Januar antrat. „Flucht sollte ein vorübergehender Zustand sein, kein lebenslanges Schicksal.“

Binnenflüchtlinge sind außen vor

Die Konvention gilt nicht für sogenannte Binnenflüchtlinge, die im eigenen Land auf der Flucht sind. Denn nach dem Völkerrecht haben die Regierungen die Pflicht, sich um das Wohl ihrer Bürger zu kümmern. Fragile Staaten wie Somalia sowie diktatorische Regime können oder wollen das jedoch nicht leisten.

So haben viele Vertriebene kein Anrecht auf den Schutz durch die Konvention und auf die Hilfe des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR, dessen rechtliche Grundlage ebenfalls in dem Abkommen geregelt wird. Man dürfe nicht eine ganze Kategorie von Menschen, die Binnenflüchtlinge, durch das Raster fallen lassen, warnte der frühere US-Botschafter bei den UN, Richard Holbrooke, schon im Jahr 2000. Nach UN-Schätzungen sind die Hälfte der Binnenflüchtlinge Kinder.

Mehr als 117 Millionen Menschen auf der Flucht

Die Zahl der Flüchtlinge sank weltweit 2025 um drei Prozent auf 41,6 Millionen Menschen. Der Rückgang ist laut Hilfswerk UNHCR vor allem mit der Rückkehr von geflüchteten Menschen in ihre Heimatländer zu erklären. Oft steckt dahinter jedoch Zwang. Insgesamt waren Ende 2025 mehr als 117 Millionen Menschen auf der Flucht. Neben den Flüchtlingen waren es vor allem Binnenflüchtlinge, aber auch Asylsuchende und Staatenlose. (epd/mig) Aktuell Panorama

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)