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Aus der Genfer Flüchtlingskonvention @ MiG

Hintergrund

"Flüchtling" als Konstruktion

Flüchtlinge sind in aller Munde. Egal woher die Menschen kommen und aus welchen Gründen, werden sie als Flüchtlinge bezeichnet. Woher kommt dieser scheinbar neutrale Begriff "Flüchtling" eigentlich und was bedeutet er?

Von Donnerstag, 05.11.2015, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 10.11.2015, 15:18 Uhr Lesedauer: 10 Minuten  |  

Flüchtling: ein Wort, das in aller Munde ist – und zwar zumeist im Plural.  Während darüber in der öffentlichen Debatte gestritten wird, was diese sogenannten Flüchtlinge nun alles brauchen, dürfen, müssen, sollten – oder eben auch nicht, erscheint die Gruppe von Menschen, die dieses Wort beschreiben will, erschreckenderweise immer homogener. Auch über die Macht der Sprache wird in diesem Kontext diskutiert: da das Wort Flüchtling durch seine Endsilbe passiv und unterlegen wirkt, bevorzugen es Einige, von Geflüchteten zu sprechen, Andere wollen durch „Refugee“ den Ort des Schutzes statt den Fluchthintergrund in den Vordergrund stellen. Noch viel tiefere und weitreichendere Machtstrukturen lassen sich auf einer höher gelagerten Ebene aufdecken: wer definiert eigentlich wie, welcher Mensch zum Flüchtling wird?

Die Definition. Am 28. Juli 1951 wurde in Genf das „Abkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen“, heute besser bekannt als die Genfer Flüchtlingskonvention, verabschiedet. Entstanden in der Nachkriegszeit war sie ursprünglich vor allem für Geflüchtete aus dem Kontext des Zweiten Weltkrieges vorgesehen und gilt erst durch das Zusatzprotokoll von 1967 zeitlich und räumlich unbeschränkt. Mittlerweile wurde das Abkommen von 144 Staaten ratifiziert und wird als das Dokument für den Flüchtlingsschutz gehandelt. So bezieht sich auch das deutsche Asylrecht darauf und greift die in der Konvention erstmalig formulierte Definition des Terminus Flüchtling auf: „jede Person […] die […] aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann“.

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Auch wenn u.a. der UNHCR diese Festlegung für eindeutig hält, birgt sie doch einige Schwierigkeiten, die im Folgenden erläutert werden sollen.

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Unterscheidung der Fluchtursachen

Die Definition der Genfer Konvention charakterisiert „Flüchtlinge“ dadurch, dass sie sich außerhalb ihres Landes befinden und ihnen der eigentlich für sie zuständige Staat ihre Sicherheit nicht mehr gewährleisten kann oder will. Sie stützt sich also auf die Gründe der Menschen, ihre Heimat zu verlassen. Ein Katalog an Fluchtursachen entsteht, die Aussicht auf die rechtliche Zuerkennung eines Flüchtlingsstatus versprechen, so vor allem politische Verfolgung. Keine Beachtung finden können individuelle Entscheidungen oder andere Faktoren im Herkunftsland wie Naturkatastrophen und Armut oder gar persönliche Eigenschaften. Paradox erscheint vor diesem Hintergrund der deutsche abschätzige Begriff „Wirtschaftsflüchtling“:  wer aus ökonomischen Gründen migriert, ist doch nach der Genfer Definition gar kein „echter Flüchtling“, oder?

Die Evaluation von Fluchtgründen liefert vor allem eins: die Grundlage für eine Unterscheidung in „echte“, „legitime“ und „illegitime“ Geflüchtete. Aus dieser leiten sich auch diffamierende Begriffe ab wie – vor allem vom rechten bis weit in das sich ‚mittig‘ dünkende politische Spektrum verwendet – „Scheinasylant“ , oder dessen noch euphemistischerer Zwilling „Wirtschaftsflüchtlinge“, welcher inhaltlich dasselbe meint, aber medienverträglicher und nahezu neutral erscheint.

Der Migrationsforscher und Historiker Klaus J. Bade bezeichnet den Ausdruck als eine „semantische Missgeburt“, der durch seine Verwendung auch auf hochkarätiger politischer Ebene bis heute Zündstoff für rechtsextreme Äußerungen und Handlungen liefert. Ursprünglich stammt die Bezeichnung Bade zufolge aus dem Kontext des sogenannten Anwerbestopps, der „wirtschaftlich und sozial motivierten Zuwanderungswilligen“ seiner Einschätzung nach oftmals keine andere Option ließ, als über ein Asylverfahren auf einen Aufenthaltstitel zu hoffen. Bade schlägt als Lösungsansatz vor, tiefergehend zwischen Flucht- und Wirtschaftswanderung zu differenzieren und mehr reguläre Zuwanderungswege nach Europa zu schaffen. 1

Quasi Gegenteiliges fordert die Migrationsforscherin und Soziologin Annette Treibel. Das Zurückführen der sogenannten Arbeitsmigration auf rein ökonomische Gründe sei ebenso vereinfacht gedacht, wie die Annahme, Fluchtmigration habe ausschließlich politische, militärische, ethnische oder religiöse Ursachen. 2 Auf wissenschaftlichem Niveau scheine eine scharfe Trennung von vermeintlich wirtschaftlich motivierter Migration und Flucht vielmehr gar nicht möglich zu sein.

Auch habe sich der Kontext für (Flucht-)Migration seit der Ratifizierung der Genfer Konvention in hohem Maße verändert. Treibel dazu: „Das gegenwärtige Fluchtgeschehen ist mit dieser Definition, die Binnenflucht, displacement (Verschleppung, Vertreibung), Flucht vor Krieg und Natur- oder Umwelt-Katastrophen ausschließt, nicht mehr abgedeckt.“

Die Dichotomisierung Fluchtmigration/Wirtschaftsmigration erlaubt aber keine tiefergehende Differenzierung. So ergibt sich der große Missstand, dass die Menschen, deren Leben nicht aufgrund von individueller (gewalttätiger)Verfolgung oder Kriegszuständen in ihrem Herkunftsland gefährdet ist, in der öffentlichen Debatte im großen Stil als „Wirtschaftsflüchtlinge“ pauschalisiert werden. Um die Proportionen anzudeuten: Treibel spricht von einer Mehrheit unter den Flüchtenden, die nicht im Sinne der Konvention als solche klassifiziert werden können, sondern aufgrund von (Bürger-)Kriegen, ökologischen Problemen oder gar Hunger fliehen.

Eine weitere problematische Verengung der Begriffsfestlegung der Genfer Flüchtlingskonvention besteht darin, dass sie lediglich für solche Menschen greift, die sich bereits außerhalb des Landes befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie innehaben – sprich: Binnenflüchtlinge ausschließt. Dass eben diese aber auch oder sogar insbesondere katastrophalen Bedingungen ausgesetzt sein können, spielt hierbei keine Rolle.

Stützt sich die auf den ersten Blick klare Definition aus der Genfer Flüchtlingskonferenz auf Kategorien, die sich wissenschaftlich eigentlich als schwer haltbar erweisen? Wer legt diese Kategorien fest?

Eine oberflächliche Kategorisierung führt dazu, dass individuelle persönliche Eigenschaften und Erfahrungen außen vor bleiben müssen. „Flüchtling“ ist mehr ein Stempel, der Migrierenden aufgedrückt wird, als eine inhaltlich differenzierte Kategorie. Als Bezeichnung für einen rechtlichen Status wird er von der Bürokratie des Aufnahmelandes verteilt. Wenn aber die individuelle Vergangenheit gar keine Rolle spielt, wird der Mensch erst in der sogenannten Aufnahmegesellschaft zum Flüchtling?

  1. Bade, Klaus J. (2015): Zur Karriere und Funktion abschätziger Begriffe in der deutschen Asylpolitik“. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, 25/2015, S. 3-8.
  2. Treibel, Annette (2011): Migration in modernen Gesellschaften. Soziale Folgen von Einwanderung, Gastarbeit und Flucht“ (5. Aufl.)
Leitartikel Meinung

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  1. Liebe Frau Jöris,
    Danke für den schönen Artikel, bei dem es allerdings ein Missveständnis gibt: den vermeintlichen, aber falschen Gegensatz zwischen Bade und Treibel. Ich vertrete eben gerade nicht die Auffassung, dass es „rein ökonomische“ oder rein politische Migratinsmotive gibt, sondern die vielfältigsten Überschneidungen, was ich in zahllosen Publikationen deutlich gemacht habe, die Sie auf meine Website finden (www.kjbade.de). Was ich in dem Kontext, den Sie zitieren, meine,ist eine politische Differenzierung, die es ermöglicht, Zuwanderungswilligen, die nicht Flüchtlinge oder „subsistance mirgrants“ , sondern „betterment migrants“ sind, zum Zweck von Arbeitswandeung oder Einwanderung mehr legale Zuwanderungswege zu eröffnen, solche rechtspolitischen Differenzierungen haben mit epistemologischen Fragen ja nichts zu tun. Beste Grüße KJB

  2. Liebe Frau Jöris,

    lieben Dank für ihren Denkanstoß.

    Das Wort „Flüchtlinge“ umfasst die Menschen als Gesamtes welche aus ihrem Land geflohen sind, so sehe ich es.

    Was mich jedoch stört ist das Wort „Wirtschaftsflüchtlinge“. Oft verlassen Menschen ihre Heimat wegen Rassismus, Gewalt, Hunger, Perspektivlosigkeit.

    Ein Einwanderungsgesetz würde vieles leichter machen.

    Die Würde des Menschen ist unantastbar … das gilt auch für Asyl und Einwanderung ….

    lg lupa

  3. Lisa Jöris sagt:

    @ Klaus J. Bade

    Lieber Herr Bade,

    vielen Dank für Ihren Hinweis und vor allem für Ihren ausführlichen Artikel in der APuZ.

    Bitte sehen Sie mir nach, wenn ich Sie in diesem Kontext missverstanden habe. Gestolpert bin ich nur über die rechtspolitische Forderung des vorletzten Absatzes des zitierten Textes, wo es heißt:

    „Wenn man der denunziatorischen Verbindung von Wirtschafts- und Fluchtwanderung zur semantischen Missgeburt des ‚Wirtschaftsflüchtlings‘ den Boden entziehen will, dann würde dies zweifelsohne am ehesten gelingen, wenn Flucht- und Wirtschaftswanderung stärker unterscheidbar würden.“

    Natürlich hat aber eine Erweiterung der legalen Zuwanderungswege nichts mit erkenntnistheoretischen Fragestellungen zu tun. Und trotzdem würden wohl gleichzeitig , wie Sie angemerkt haben, mehr legale Zuwanderungswege im Bereich Arbeitsmigration, sofern sie inklusiver als derzeit gestaltet würden, einen Einfluss auf die Kategorisierung „Flüchtling“/Arbeitsmigrant*in haben.

    Vielen Dank also für Ihre Anregung und beste Grüße,
    Lisa Jöris

  4. Unterstützer sagt:

    Ein guter Artikel!, vielen Dank dafür! Weil „Flüchtling“ – wie andere Begriffe auch – von gesellschaftlichen Veränderungen geprägt und bewegt werden, ist es der Inhalt, der dem Begriff innewohnt, in diesem Falls meiner Ansicht nach weniger seine Institutionalisierung in der GFK. Oftmals wird er nämlich eher nicht verstanden im Sinne der Genfer Flüchtlngskonvention (im Behördenterminus die Aufenthaltserlaubnis nach § 60,1 AufenthG) und spielt damit im Alltagsverständnis für viele keine Rolle. Ich halte den Begriff eher für einen starken Begriff, weil er in den Auseinandersetzungen in den 90er Jahren bis heute von vielen politischen Aktivist_innen benutzt und positiv besetzt wurde, was die Populist_innen Zusätze wie „Wirtschafts-“ hinzufügen ließ. „Flüchtling“ verwenden viele Aktivist_innen eher nicht wegen der Unterscheidungsmöglichkeit aufgrund der GFK, sondern aufgrund vermeintlicher negativer Konnotation wg des „ling“ im Begriff (Schädling etc.) oder aufgrund seiner vermeintlichen Verniedlichung (Liebling etc.) oder weil der Begriff als allgemein negativ besetzt gesehen wird. Die rechtliche Kategorie scheint mir also auch in den Unterstützer_innenszenen weniger an der rechtlichen Implikation des Begriffs zu liegen. Begriffe prägen Wirklichkeit, das ist „wahr“, sie prägen unser Alltagsverständnis, unser Erleben der „Wirklichkeit“. Somit gilt dieser Begriff auch hinterfragt. Doch sehe ich ihn als nicht so problematisch an aufgrund seiner Wortkonstruktion oder dem, was rechtlich mitschwingen könnte. Wenn wir ohne Unterscheidung von „Flüchtling“ sprechen, wenn jemand geflüchtet ist, hat es auch etwas positives, weil wir die vermeintliche Rechtmäßigkeit nicht in Frage stellen. Er enthebt sich damit der GFK oder dem Aufenthaltsgesetz etc. Das Problem liegt meiner Ansicht nach vor allem hier: Begriffe erhalten ihren Gehalt durch die Menschen, die sie prägen, durch (abwertenden) (Gruppen)Konstruktionen von Personen, im Falle von Flüchtlingen aufgrund machtvoller rassialisierender Konstruktionen. Die rechtliche Situation muss sich ändern, die Akzeptanz der Menschen muss wachsen, dann brauchen wir auch weniger über Begriffe reden, was dem nicht widerspricht, dass es sinnvoll ist, das zu thematisieren. Jeder Ersatzbegriff wird dieselbe negative Aufladung erhalten, solange sich die gesellschaftlichen Verhältnisse und damit der Gehalt des Begriffs nicht verändern. Wir müssen uns einsetzen gg. die aktuelle diskursive Verschiebung und gesetzliche Implementierung, die in „gute“ und „schlechte“ Flüchtlinge unterscheidet, wenn wir die Situation nicht akzeptieren wollen.

  5. F. Müller sagt:

    Ich versteh nicht ganz, warum „das Wort Flüchtling durch seine Endsilbe passiv und unterlegen wirkt“. ISt das eine persönliche Meinung oder hat das eine empirische Basis? Die Endsilbe gibt es zum Beispiel ja auch bei „Liebling“ oder „Zwilling“.