
Antiziganismus
Bund lässt Unrecht an Sinti und Roma nach 1945 aufarbeiten
Die Bundesregierung setzt eine Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts an Sinti und Roma nach 1945 ein. Das Gremium soll Diskriminierung und Kriminalisierung in Bundesrepublik und DDR wissenschaftlich dokumentieren.
Dienstag, 07.07.2026, 11:02 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 07.07.2026, 17:32 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Bundesregierung hat die Einsetzung einer Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts an Sinti und Roma nach 1945 beschlossen. Das Gremium werde sich speziell mit der Geschichte der Volksgruppe in der Bundesrepublik und der DDR nach Kriegsende beschäftigen, teilte die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft am Montag mit. Im Herbst soll die unter dem Dach der Stiftung angesiedelte Kommission demnach ihre Arbeit aufnehmen.
Ein Schwerpunkt soll den Angaben zufolge darauf liegen, bislang ungehörte Perspektiven von Sinti und Roma in die deutsche Erinnerungskultur einzubeziehen. Laut einer Mitteilung des Antiziganismusbeauftragten des Bundes, Michael Brand, wird das Gremium das nach 1945 an der Volksgruppe begangene Unrecht auch wissenschaftlich dokumentieren.
Diskriminiert und kriminalisiert
Der Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus hatte 2021 offengelegt, wie Sinti und Roma in Deutschland auch nach Kriegsende diskriminiert und kriminalisiert wurden. Schätzungen gehen davon aus, dass die Nationalsozialisten bis zu 500.000 Angehörige der Minderheit ermordeten.
„Die Einsetzung der Kommission ist ein längst überfälliger Schritt für Sinti und Roma und zugleich für unsere gesamte Gesellschaft“, sagte Brand. Dieser sei auch Ergebnis eines jahrzehntelangen Engagements insbesondere des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma.
Zentralrat: Kommission ist ein überfälliger Schritt
Zentralratsvorsitzender Romani Rose zeigte sich erfreut über den Beschluss: „Erstmals wird das Unrecht, das Sinti und Roma nach dem Holocaust weiter in beiden deutschen Staaten angetan wurde, die jahrzehntelange Verweigerung von Entschädigung, die fortgesetzte polizeiliche Sondererfassung und die Ausgrenzung der Überlebenden und ihrer Nachkommen, umfassend und systematisch aufgearbeitet.“
Bundespräsident Steinmeier hatte das Unrecht an Sinti und Roma als „Zweite Verfolgung“ im Jahr 2022 anerkannt und die Minderheit der Sinti und Roma um Vergebung gebeten. „Aus dieser Anerkennung muss nun nachträglich Gerechtigkeit werden“, erklärte Rose. Er erwarte, dass die relevanten Aktenbestände gesichert, erschlossen und zugänglich gemacht werden. Ebenso müsse die Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs in den Wiedergutmachungsverfahren untersucht werden.
Meldestelle: Kabinettsbeschluss ein wichtiges Signal
Zuspruch erntete der Kabinettsbeschluss auch von der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA e.V.). Das nach 1945 begangene Unrecht müsse nun sichtbar gemacht werden. „Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es keine Stunde Null“, betonte MIA-Geschäftsführer Guillermo Ruiz. „Es ist höchste Zeit, diese Vergangenheit aufzuarbeiten und ihre Kontinuitäten zu bekämpfen“, erklärte Ruiz.
Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat, begrüßte die Einrichtung der Kommission ebenfalls, „um das Unrecht der Nachkriegszeit umfassend aufzuarbeiten, staatlich anzuerkennen und die Perspektiven der Betroffenen sichtbar zu machen“. (epd/mig) Aktuell Panorama
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