
Behördenmacht
Wenn aus Polizei-PR Schlagzeilen werden
Staatliche Pressearbeit hat Macht, weil Behörden mit amtlicher Autorität sprechen. Wenn Medien diese Perspektive ungeprüft weitertragen, können sich falsche Vorwürfe verfestigen. Ein Erfahrungsbericht
Von Marvin Oppong Dienstag, 07.07.2026, 10:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 07.07.2026, 11:30 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Polizeipressemitteilungen genießen in Deutschland ein hohes Maß an Vertrauen. Unter dem Druck knapper personeller Ressourcen und kurzer Veröffentlichungsfristen werden sie von Medien häufig ohne eigene Recherche oder nur mit geringfügigen Änderungen übernommen und fließen deshalb oft nahezu unverändert in die Berichterstattung ein – lange bevor ihre Darstellung durch Factchecking von Medien oder Gerichte überprüft wurde. Dadurch prägt die Perspektive der Polizei oft die erste öffentliche Darstellung eines Geschehens, obwohl sich Ermittlungsstände später ändern oder Vorwürfe sich nicht bestätigen. Korrekturen oder gerichtliche Klarstellungen erhalten regelmäßig deutlich weniger Aufmerksamkeit als die ursprüngliche Berichterstattung. Für Betroffene kann das erhebliche Folgen haben.
Gerade in Deutschland, wo die Polizei ein hohes gesellschaftliches Vertrauen genießt und historische Erfahrungen mit der Kriminalisierung gesellschaftlicher Minderheiten – von der NS-Zeit bis zum NSU-Komplex – nachwirken, kommt staatlicher Öffentlichkeitsarbeit eine besondere Verantwortung zu. Pressemitteilungen sind öffentliche Kommunikationsinstrumente mit erheblicher Reichweite und können das Bild über eine Person nachhaltig prägen.
Wie weitreichend diese Dynamik sein kann, habe ich selbst erfahren.
Ich berichte seit Jahren als freier Journalist über Racial Profiling, Rassismus und Polizeigewalt. Im Jahr 2021 veröffentlichte die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Pressemitteilung, in der mir unter anderem vorgeworfen wurde, ausländische Reisende zu Gewalt gegen Polizeibeamte angestiftet und Polizeikontrollen gezielt provoziert zu haben, um angebliche Polizeigewalt dokumentieren zu können. Die Darstellung war geeignet, mich öffentlich zu kriminalisieren, obwohl sie vollständig unbelegt war. Verantwortet wurde die Pressemitteilung von demselben Sprecher, der damals auch die Öffentlichkeitsarbeit für die am Standort Sankt Augustin ansässige Spezialeinheit GSG 9 wahrnahm.
„Zentrale Behauptungen dieser Pressemitteilung wurden weder durch belastbare Zeugenaussagen noch durch eine konsistente Ermittlungsakte getragen.“
Die Vorwürfe fielen in eine Zeit, in der Teile der Politik – darunter auch das Bundesinnenministerium – Gewalt an Bahnhöfen und Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte seit Jahren besonders stark als sicherheitspolitisches Thema in den Mittelpunkt rückten.
Im weiteren Verlauf zeigte sich, dass zentrale Behauptungen dieser Pressemitteilung weder durch belastbare Zeugenaussagen noch durch eine konsistente Ermittlungsakte getragen wurden. Vor dem Verwaltungsgericht Köln wurden mehrere Zeugen vernommen und die Ermittlungsakten ausgewertet. Dabei traten erhebliche Widersprüche zwischen der ursprünglichen Darstellung und dem tatsächlichen Geschehen zutage. Am Ende musste die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin die Unrichtigkeit zentraler Behauptungen einräumen und die Pressemitteilung zurücknehmen. Der Versuch, mich öffentlich zu kriminalisieren, ist damit vor Gericht gescheitert.
Besonders gravierend war, dass die Pressemitteilung über presseportal.de, einen von der dpa-Tochter news aktuell betriebenen Verbreitungsdienst, auf dem täglich Hunderte Polizeimeldungen erscheinen, verbreitet und anschließend von zahlreichen Medien übernommen. Die später als unzutreffend erwiesenen Tatsachenbehauptungen wurden dabei weitgehend ungeprüft und ohne ausreichende Einordnung weiterverbreitet. So verbreiteten sich später als unzutreffend erwiesene Tatsachenbehauptungen weit über die Behördenkommunikation hinaus.
„Medien erklärten, Polizeipressemitteilungen seien eine ‚privilegierte Quelle‘, deren Angaben grundsätzlich nicht überprüft werden müssten.“
Die Medien erklärten später teilweise, Polizeipressemitteilungen seien eine „privilegierte Quelle“, deren Angaben grundsätzlich nicht überprüft werden müssten. Damit blieb die in Ziffer 3 des Pressekodex verankerte Pflicht zur Richtigstellung jedenfalls nicht konsequent umgesetzt.
Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen stellte bei einzelnen Berichterstattungen mögliche Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht fest. Beanstandet wurde insbesondere, dass die Vorwürfe als feststehende Tatsachen dargestellt worden seien, obwohl sie ausschließlich auf einer ungeprüften Behördenmitteilung beruhten. Die betreffenden Beiträge wurden später depubliziert. In einzelnen Fällen wurden darüber hinaus wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen Schmerzensgeldzahlungen geleistet.
Erst im Jahr 2026 nahm die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin ihre 2021 veröffentlichte Pressemitteilung vollständig offline. Im Zuge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens stellte die Behörde zudem über presseportal.de klar, dass zentrale Tatsachenbehauptungen der ursprünglichen Mitteilung unzutreffend gewesen waren.
Für mich zeigt dieser Fall vor allem eines: Wie schnell staatliche Kommunikation einen Menschen in eine kriminalisierende Öffentlichkeit bringen kann – und wie schwer sich diese Wirkung später wieder korrigieren lässt. Die ursprünglichen Vorwürfe verbreiteten sich innerhalb kurzer Zeit. Die spätere gerichtliche Klärung und die Rücknahme der Behauptungen erreichten dagegen nur einen Bruchteil dieser Öffentlichkeit oder nicht dieselben Menschen.
„Wer Menschen ohne belastbare Grundlage öffentlich kriminalisiert, verursacht realen Schaden.“
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin trägt hierfür eine besondere Verantwortung. Wer als staatliche Behörde öffentlich kommuniziert, spricht mit einer besonderen Autorität. Werden dabei ungesicherte oder unzutreffende Tatsachen verbreitet, können die Folgen für Betroffene erheblich sein – selbst dann, wenn die Aussagen Jahre später korrigiert oder zurückgenommen werden.
Am Ende bleibt deshalb ein einfacher, aber wichtiger Punkt: Wer Menschen ohne belastbare Grundlage öffentlich kriminalisiert, verursacht realen Schaden. Solche Darstellungen zu korrigieren, ist keineswegs selbstverständlich. In meinem Fall ermöglichte erst die finanzielle und öffentliche Unterstützung zahlreicher Menschen, das Verfahren zu gewinnen. (mig)
Meinung
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