
Studie
Islamische Gefängnisseelsorge unzureichend angeboten
In deutschen Gefängnissen ist die Seelsorge christlicher und jüdischer Insassen gewährleistet. Für Muslime mangelt es vielerorts aber an einer ausreichenden islamischen Seelsorge. Die Lage in den Ländern ist sehr unterschiedlich – manche geben an, es gebe keinen Bedarf.
Von Jens Bayer-Gimm Donnerstag, 12.03.2026, 10:33 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.03.2026, 9:04 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
In Deutschland gibt es nach dem Befund einer am Mittwoch in Frankfurt am Main veröffentlichten Studie keine ausreichende regelmäßige Seelsorge für muslimische Gefängnisinsassen. Viele Bundesländer, darunter Flächenstaaten wie Hessen, Baden-Württemberg oder Bayern, hätten keine Regelstrukturen, sondern würden sich mit Übergangsmodellen behelfen, sagte die Autorin der Studie, die Religions- und Organisationswissenschaftlerin Sarah Jadwiga Jahn, dem „Evangelischen Pressedienst“. Ein lösungsorientierter Pragmatismus sei positiv, aber die zur Verfügung gestellten Mittel meist unzureichend.
Die von der „Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft“ an der Goethe-Universität Frankfurt in Auftrag gegebene Studie legt nach Jahns Angaben die Auskünfte der Justizministerien aller Bundesländer zugrunde. Überraschend sei die Vielfalt der Vertragsverhältnisse, sagte die Religionswissenschaftlerin.
Drei Bundesländer, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und das Saarland, böten keine islamische Gefängnisseelsorge an, weil sie den Bedarf als zu gering ansähen. Viele Bundesländer probierten Modelle aus, einerseits zeitlich begrenzte Verträge des Lands oder einzelner Gefängnisse mit Organisationen für islamische Seelsorge, wie die „Muslimische Seelsorge Baden-Württemberg gemeinnützige UG“, andererseits Verträge mit Einzelpersonen, die haupt-, neben- oder ehrenamtlich als Gefängnisseelsorger tätig seien.
Zu wenige Stellen für Gefängnisseelsorger
Eine Reihe von Bundesländern habe Regelstrukturen geschaffen, die aber sehr unterschiedlich seien, erklärte die Autorin. Dazu gehörten Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Rheinland-Pfalz. Die Varianten reichten von Verträgen mit Organisationen, wie in Berlin mit der Alevitischen Gemeinde und dem Verein Freiabonnements für Gefangene, über die Schaffung fester Stellen wie in Rheinland-Pfalz bis hin zu Verträgen der Gefängnisse mit einzelnen Seelsorgern auf Honorar- oder ehrenamtlicher Basis wie in Nordrhein-Westfalen.
Inzwischen gebe es dank Ausbildungsstätten in Osnabrück und Baden-Württemberg genügend Personen, die als muslimische Seelsorger qualifiziert seien, sagte Jahn. Aber die Bundesländer stellten zu wenige hauptamtliche Stellen für die islamische Gefängnisseelsorge bereit. Vor allem müsse deren langfristige Finanzierung gewährleistet werden. Auch die Frage des Zeugnisverweigerungsrechts für muslimische Gefängnisseelsorger sei noch zu klären. Dies sei bisher nur in Niedersachsen pragmatisch geregelt. (epd/mig) Aktuell Panorama Studien
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