
Ihrer Zeit voraus
Rita Süssmuth: Vordenkerin deutscher Migrationspolitik ist tot
Als Deutschland zur Jahrtausendwende noch über Verschärfungen in der Ausländerpolitik diskutierte, überraschte Rita Süssmuth die Republik mit einer banalen Feststellung: „Deutschland ist ein Einwanderungsland“ – und Integration die Zukunft. Jetzt ist sie gestorben, eine der größten Vordenkerinnen deutscher Migrationspolitik.
Montag, 02.02.2026, 14:36 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 02.02.2026, 18:29 Uhr Lesedauer: 7 Minuten |
Die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth ist tot. Sie wurde 88 Jahre alt, wie Deutscher Bundestag mitteilte. Politisch bleibt sie vor allem als die Frau in Erinnerung, die einen Satz in die Mitte der deutschen Debatte stellte, als viele noch nicht bereit waren, ihn zu hören: Deutschland ist ein Einwanderungsland.
Wer verstehen will, warum dieser Satz heute wie eine Selbstverständlichkeit klingt, muss zurück ins Jahr 2000. Nach dem Regierungswechsel 1998 war Süssmuth nicht mehr Bundestagspräsidentin, blieb aber eine gefragte Stimme – auch über Parteigrenzen hinweg. Gerhard Schröder holte sie in einer Phase zurück auf die große Bühne, in der Deutschland gleichzeitig über Arbeitsmigration, Integration und Zuständigkeiten stritt.
Am 12. September 2000 setzte Otto Schily die Unabhängige Kommission „Zuwanderung“ ein – später meist „Süssmuth-Kommission“ genannt. 21 Mitglieder sollten Vorschläge erarbeiten, wie Deutschland Zuwanderung künftig ordnen kann und wie Integration verlässlich organisiert wird.
Der Bericht: Zuwanderung als Aufgabe, nicht als Ausnahme
Ein Jahr später, im Juli 2001, legte die Kommission ihren Bericht „Zuwanderung gestalten – Integration fördern“ vor. Darin wurde festgestellt: „Deutschland braucht Zuwanderinnen und Zuwanderer.“ Süssmuth selbst sagte: „Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland.“ Damals empfanden das viele in der Union als Affront. Die Union erklärte den Bericht – und damit auch Süssmuths Position – umgehend für „nicht zustimmungsfähig“. Ein Trugschluss wie man heute weiß.
Damit war die Diskussion nicht beendet – sie bekam überhaupt erst Struktur. Ein Forschungsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) beschreibt die Einsetzung der Kommission als entscheidenden Impuls für die weitere Entwicklung der Debatte – sehr zum Ärger konservativer Kreise in der Politik.
Der Begriff „Einwanderungsland“ wurde zur Reizmarke. Befürworter sahen darin einen nüchternen Realitätscheck. Kritiker hielten dagegen, Ordnung und Begrenzung müssten stärker im Vordergrund stehen. Dass es dabei nicht nur um einzelne Paragrafen ging, zeigte sich schnell: Es ging um das Selbstbild eines Landes.
Politische Fronten – und eine lange Gesetzesstrecke
In der Union stieß die neue, unerwartete Stoßrichtung der Kommission auf deutlichen Widerstand. Süssmuth blieb trotzdem dabei: Wer Zuwanderung politisch steuern will, muss sie zuerst als Realität anerkennen. Genau dieser Perspektivwechsel war ihr Beitrag.
Der Weg in die Gesetzgebung verlief nicht geradlinig. Am Ende stand das Zuwanderungsgesetz – an Stelle des alten „Ausländergesetzes“: Die maßgebliche Fassung wurde am 5. August 2004 verkündet und trat weitgehend am 1. Januar 2005 in Kraft. Damit wurden Zuständigkeiten neu geordnet und Integration stärker als dauerhafte Aufgabe beschrieben – nicht nur als Erwartung an Zugewanderte, sondern als staatlicher Rahmen, der funktionieren muss.
Was von der Kommission blieb
Kurzfristig brachte die Kommission neue Impulse und Ordnung in eine Debatte, die lange zwischen Tabus und Reflexen pendelte. „Einwanderungsland“ war plötzlich kein Randbegriff mehr, sondern der Prüfstein politischer Positionen.
Mittelfristig wirkte sie als Vorlage für Gesetzgebung und Verwaltungspraxis. Zuwanderung wurde stärker als regelbares Feld behandelt – nicht als Ausnahmezustand.
Langfristig verschob sich das Verständnis von Integration: weg vom Appell, hin zur Struktur. Das Bamf beschreibt seit 2005 Integrationsförderung als festen Bestandteil staatlichen Handelns; der Anspruch auf Teilnahme an Integrationskursen ist im Aufenthaltsgesetz verankert. Damit wurde aus einem politischen Schlagwort ein Auftrag – mit allen Erfolgen, Reibungen und offenen Baustellen, die bis heute dazugehören.
Konservativ und modern – für die eigene Partei oft zu viel
Süssmuths Rolle lässt sich aber kaum auf ein Amt oder ein Thema reduzieren. Für sie waren Konservativ und modern kein Gegensatz. Manche in ihrer Partei überforderte die CDU-Politikerin lange vor Einsetzung der Zuwanderungskommission. Als Süssmuth im September 1985 Heiner Geißler beerbte, lautete der Name ihres Ressorts noch „Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit“. Es dauerte ein Jahr, dann wurde daraus das „Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit“.
Die Förderung von Frauen, der Kampf um ihre Gleichberechtigung in Politik, Beruf und Gesellschaft war ein Herzensanliegen Süssmuths. Ein Ziel, das sie weit über ihre aktive politische Karriere hinaus verfolgte.
Bei ihrer Berufung ins Kabinett Kohl weitgehend unbekannt
Als Bundeskanzler Helmut Kohl 1985 Süssmuth in sein Kabinett aufnahm, war das eine handfeste Überraschung. Die 48-Jährige gehörte der CDU erst seit vier Jahren an. Als Vorsitzende des Bundesfachausschusses Familienpolitik war sie Fachpolitikern bekannt, sonst aber kaum jemandem.
Am 17. Februar 1937 wurde sie in Wuppertal geboren, ihr Vater war Lehrer. Rita Kickuth, so ihr Geburtsname, studierte Romanistik und Geschichte, später noch Erziehungswissenschaften, Soziologie und Psychologie. Sie wirkte als Professorin für Erziehungswissenschaften an den Universitäten Bochum und Dortmund sowie an der Pädagogischen Hochschule Ruhr. Dass sie 1977 in der Sachverständigenkommission für den dritten Familienbericht der Bundesregierung mitarbeitete, wirkt im Nachhinein wie eine Vorbereitung auf ihr späteres Ministeramt.
Aus Rita Süssmuth wird bald „lovely Rita“
In diesem nahmen Süssmuths Bekanntheit und Beliebtheit schnell zu, wie jahrelange Spitzenplätze in Umfragen zeigten. Dass sie den Ministerposten als absolute Quereinsteigerin übernahm, eine Fachfrau und keine Parteikarrieristin war, gefiel vielen Menschen. Aus Rita Süssmuth wird bald „lovely Rita“. Schnell musste sie sich im Amt beweisen – bei der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl 1986 mit ihren Auswirkungen bis nach Deutschland ebenso wie bei der Ausbreitung der Immunschwächekrankheit Aids.
Unter Süssmuth wurde der Anspruch aller Mütter und Väter auf Erziehungsgeld eingeführt, wurden erstmals Kindererziehungszeiten in der Rente anerkannt und der steuerliche Kinderfreibetrag spürbar angehoben. Süssmuth machte sich für die Wahlfreiheit der Frauen zwischen Familie und Beruf stark, trat für ein liberaleres Abtreibungsrecht ein, kämpfte gegen die Ausgrenzung von Aids-Kranken und für die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen.
Gesellschaftspolitisch der CDU oft Jahre voraus
In der damals noch konservativeren Union vertrat sie damit oft Minderheitspositionen. Sie war der Partei gesellschaftspolitisch manchmal um Jahre voraus. Das galt auch für innerparteiliche Fragen wie die Einführung einer Frauenquote in der „Altherrenriege“ CDU (O-Ton Süssmuth), für die sie schon 1995 beim Parteitag in Karlsruhe stritt. Erst 2022 beschloss die CDU die Quote.
Mit ihrer selbstbewusst vertretenen Politik sorgte Süssmuth in den eigenen Reihen immer wieder für Unruhe. Auch mit Kohl, dessen Ära als Kanzler sie mitprägte, trug sie manche Kontroverse aus. Dass sie als Vorsitzende der Frauen-Union ab 1986 eine Hausmacht in der CDU hatte, stärkte ihre Position. Mit ihrem Eintreten für eine Reform des Abtreibungsparagrafen 218 legte sich die Katholikin auch mit der Kirche an, in der sie sich aber engagierte.
Weggelobt ins Amt der Bundestagspräsidentin
Als Kohl sie 1988 als Bundestagspräsidentin vorschlug, wurde das allgemein als ein Wegloben der unbequem Gewordenen interpretiert. 1989 gehörte Süssmuth beim legendären CDU-Parteitag in Bremen zur Gruppe derer, die Kohl als Parteichef absägen wollten. Was misslang, ihr aber nicht schadete. Süssmuth blieb bis zum SPD-Wahlsieg 1998 Bundestagspräsidentin. 1987, 1990 und 1994 gewann sie das Direktmandat im Wahlkreis Göttingen, 1998 zog sie über die CDU-Landesliste Niedersachsen in den Bundestag ein.
Als dessen Präsidentin von 1988 bis 1998 organisierte sie den Umzug von Bonn nach Berlin, gegen den sie selbst gestimmt hatte, und leitete die mit der deutschen Einheit notwendig gewordene Parlamentsreform ein. Mit ihrer strikten Frauenförderung in der Bundestagsverwaltung löste sie aber bisweilen selbst bei Frauen Kopfschütteln aus.
Eine Dienstwagen-Affäre 1991 überstand Süssmuth ebenso wie 1996 den Vorwurf, die Flugbereitschaft der Bundeswehr für private Zwecke genutzt zu haben. Beides kratzte aber an ihrer Popularität. Geholfen haben dürfte ihr in beiden Krisen ihr Motto „Einmal mehr aufstehen als hinfallen“.
Ihr Amt als Bundestagspräsidentin verlor sie 1998 mit dem Regierungswechsel, auch aus den Führungsgremien der CDU schied sie aus, behielt nur ihr Abgeordnetenmandat.
Keine Ruhe
Mit dem Ausscheiden aus dem Bundestag 2002 setzte sich Süssmuth nicht zur Ruhe. So war sie viele Jahre lang Mitglied des Kuratoriums des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma und hat die Entwicklung der Dauerausstellung zum Holocaust an 500.000 Sinti und Roma im NS-besetzten Europa nachhaltig geprägt. Oder sie kämpfte für die gleichberechtigte Vertretung von Frauen im Bundestag, rief dafür die Initiative „Parität jetzt!“ ins Leben. „Jetzt geht es nicht mehr um Quoten, sondern um gleiche Anteile von Frauen und Männern in der Politik, um die Parität“, sagte sie 2020.
Doch als ein Jahr später ein neuer Bundestag gewählt wurde, lag der Frauenanteil gerade einmal bei 35 Prozent. Und bei der Bundestagswahl 2025 sank er sogar noch auf 32,4 Prozent. Beim Thema Migration hingegen hatte sie ihr Ziel längst erreicht: Aus dem Satz, den viele einst als Zumutung empfanden, wurde breiter Konsens: Deutschland ist ein Einwanderungsland. (dpa/mig) Leitartikel Panorama
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