Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Gebäude, Arbeitslosigkeit
Bundesagentur für Arbeit (Archiv) © Tim Reckmann @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Flüchtlingspolitik

Kabinett beruft Sonderbeauftragten für Arbeitsmarktintegration

Die Bundesregierung will Geflüchtete schneller in den Arbeitsmarkt integrieren. Jetzt hat das Kabinett einen Sonderbeauftragten berufen. Der nächste Schritt: Lockerung von Arbeitsverboten für Geflüchtete.

Mittwoch, 25.10.2023, 20:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 25.10.2023, 17:34 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Bundesregierung hat einen Sonderbeauftragten für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten eingesetzt. Das Kabinett berief am Mittwoch in Berlin Daniel Terzenbach, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), in das Amt, das er zunächst bis Mitte kommenden Jahres innehat. Terzenbach übernimmt die Aufgabe neben seiner Vorstandstätigkeit.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte in der vergangenen Woche ein Programm vorgestellt, über das Geflüchtete schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Sie sollen in den Jobcentern regelmäßig Stellen angeboten bekommen und auch bei noch unzureichenden Sprachkenntnissen vermittelt werden. Ziel ist es, die Beschäftigungsquote insbesondere unter den Ukrainern zu erhöhen, die keinen Arbeitsverboten unterliegen.

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Die Ampel-Regierung will im nächsten Schritt Arbeitsverbote für Geflüchtete lockern. Menschen mit einer Bleibeperspektive sollen nach sechs Monaten, statt erst nach neun Monaten in Deutschland arbeiten dürfen. (epd/mig)

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