Verfassungsfeindliche Inhalte
Ermittlungen zu Polizei-Chatgruppen weiter offen
Im vergangenen Jahr hatten Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen rechter Hetze in Chatgruppen für Schlagzeilen gesorgt. Die Fälle beschäftigen nach wie vor die Behörden. In vier Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt.
Dienstag, 24.10.2023, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 24.10.2023, 15:20 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Ulmer Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen strafrechtlich relevanter Inhalte in Chatgruppen noch nicht komplett abgeschlossen. Drei Verfahren seien noch anhängig, teilte die Anklagebehörde auf Anfrage mit. Die Ermittlungen gegen vier Polizeibeamte seien aus Mangel an Tatnachweisen eingestellt worden. Sieben Verfahren seien aus Zuständigkeitsgründen an andere Staatsanwaltschaften abgegeben worden. Ein Polizeibeamter sei durch das Amtsgericht Ulm rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Insgesamt richteten sich die Ermittlungen laut Anklagebehörde gegen 15 Polizeibeamte. Die Vorwürfe reichten von der Verbreitung von volksverhetzenden und gewaltverherrlichenden Inhalten über einen Messengerdienst bis zum Besitz von Kinderpornografie. Betroffen waren neben dem Polizeipräsidium Ulm auch Aalen, Reutlingen, Pforzheim und die Bereitschaftspolizei Göppingen.
Ausgelöst hatte die Ermittlungen ein Zufallsfund im Dezember vergangenen Jahres. Bei einem Beamten des Ulmer Polizeipräsidiums waren laut Staatsanwaltschaft verfassungsfeindliche Inhalte entdeckt worden. Rund 6.000 Chatgruppen wurden danach untersucht.
Gesetzesänderung angestoßen
Für die Ermittlungen gegen Polizeibedienstete sind unterschiedliche Stellen zuständig. Das Landeskriminalamt (LKA) etwa führt laut einem Sprecher insbesondere Verfahren bei einem polizeilichen Schusswaffengebrauch, bei dem ein Mensch verletzt oder getötet wurde. Auch wenn mehrere Dienststellen betroffen sind, wird das LKA tätig.
Bundesweit laufen in zahlreichen Polizeidienststellen Ermittlungen gegen Polizeibeamte aufgrund Teilen von rassistischen und verfassungsfeindlichen Inhalten in Chatgruppen. Zuletzt wurden Gesetzesänderungen angestoßen, um solche strafrechtlich relevante Fälle sanktionieren zu können. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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