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Polizei auf einer Neonazi-Demo (Archiv) © de.depositphotos.com

Bundesrat-Initiative

Gesetzeslücke gegen rechte Polizei-Chats soll geschlossen werden

Wenn sich Polizisten in Chatgruppen rassistisch äußern, bleiben sie wegen einer Gesetzeslücke oft straffrei. Das soll sich ändern. Nordrhein-Westfalen hat jetzt eine Gesetzesinitiative angestoßen. Erfasst werden sollen auch Soldaten.

Mittwoch, 13.09.2023, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 13.09.2023, 11:41 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat Gesetzesänderungen angestoßen, um Volksverhetzung und rechtem Gedankengut in „geschlossenen Chatgruppen“ bei Polizisten und anderen Amtsträgern besser beizukommen. „Derzeit besteht eine Gesetzeslücke“, sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) am Dienstag in Düsseldorf bei der Vorstellung des Gesetzesantrags aus NRW.

Wenn sich Staatsbedienstete in dienstlich genutzten Chatgruppen antisemitisch oder rassistisch äußern, bleibt das derzeit in der Regel straffrei, wie Limbach erklärte. Denn die entsprechenden Paragrafen setzen eine Form von Öffentlichkeit voraus – die bei Chats in einem überschaubaren Kreis aber fehlt. Der Gesetzesantrag aus NRW geht zunächst in den Bundesrat.

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Gesetzesänderung auch für Soldaten

Nach den Plänen von NRW-Justiz- und Innenministerium sollen bundesweit gültige Gesetze so präzisiert werden, dass sie auch bei geschlossenen Chats greifen. Wenn Amtsträger darin Volksverhetzendes verbreiten oder wenn sie verfassungswidrige Kennzeichen verwenden, sollen sie mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden können. Voraussetzung ist, dass die Äußerungen in Chats fallen, die auch dienstlich genutzt werden.

Konkret soll ein Abschnitt zu „Straftaten im Amt“ im Strafgesetzbuch neu gefasst werden. Außerdem sollen über eine Änderung im Wehrstrafgesetz auch Soldatinnen und Soldaten abgedeckt werden. Der Gesetzesantrag aus NRW geht zunächst in den Bundesrat. Es habe in der Justizministerkonferenz bereits Forderungen gegeben, dass der Bund tätig werde, sagte Limbach. „Das haben wir nicht erlebt.“ Daraufhin habe man auf Idee von Innenminister Herbert Reul (CDU) hin eine Eigeninitiative aus NRW gestartet.

Verfahrenseinstellung bei vielen Fällen

Nach Darstellung von Limbach bringt der Vorstoß aus NRW keine Änderung der Strafprozessordnung mit sich und eröffnet auch keine neue Möglichkeit, Chats vereinfacht auslesen zu dürfen. Vielmehr gehe es um eine neue strafrechtliche Behandlung bei bekannt gewordenen Verstößen.

Reul sagte, die Menschen müssten darauf vertrauen können, dass jemand die blaue Uniform anhabe, „der bis unter die Hirnrinde verfassungstreu ist“. In den vergangenen Jahren waren mehrere Fälle bekannt geworden, in denen volksverhetzende, insbesondere rechtsextremistische Inhalte, in sogenannten geschlossenen Chatgruppen geteilt wurden. Teilnehmer waren unter anderen Polizisten, Justizvollzugsbedienstete oder Soldaten der Bundeswehr. Die gegen sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren mussten regelmäßig eingestellt werden. (dpa/epd/mig) Aktuell Panorama

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