SPD-Politiker zurückhaltend
Abschiebung von „Clan“-Mitgliedern?
Ist der Vorschlag aus dem Bundesinnenministerium ein effektives Werkzeug zur Bekämpfung der sogenannten „Clan“-Kriminalität oder eine Luftnummer? Fest steht: Ein großer Teil der kriminellen „Clan“-Mitglieder hat ohnehin den deutschen Pass und kann daher nicht abgeschoben werden.
Von Anne-Béatrice Clasmann und Andreas Rabenstein Mittwoch, 09.08.2023, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 09.08.2023, 9:32 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Der von Politikern der Grünen und der Union scharf kritisierte Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Ausweisung nicht verurteilter Mitglieder krimineller „Clans“ wird von SPD-Politikern verteidigt. Die Wirkung, die Faesers Vorstoß im „Clan“-Milieu entfalten könnte, wird jedoch selbst von ihnen zurückhaltend bewertet – auch weil ein großer Teil der „Clan“-Mitglieder entweder einen deutschen Pass hat oder eine ungeklärte Identität.
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, sagte am Dienstag im Deutschlandfunk, es müsste im Einzelfall „klare Bezugspunkte“ geben, dass jemand der kriminellen Vereinigung angehöre. Dass jemand den gleichen Familiennamen habe, reiche da nicht aus. Vielmehr müsse der Betreffende etwa schon früher Straftaten begangen haben oder in kriminelle Strukturen eingebunden sein. Außerdem habe jeder Betroffene die Möglichkeit, eine angeordnete Ausweisung verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen.
Die bloße Zugehörigkeit zu einer Familie könne kein Entscheidungskriterium sein, betonte auch eine Sprecherin der Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD). Sie sagte: „Es muss in einem Rechtsstaat stets um das individuell zurechenbare Verhalten gehen.“ Es gehe in dem vom Bundesinnenministerium vorgelegten Diskussionspapier denn auch um eine „Angehörigkeit“ zu einer kriminellen Vereinigung nach dem Strafgesetzbuch, also um eine „Mitgliedschaft“ und nicht um Verwandtschaftsverhältnisse. Klar sei aber auch, dass der demokratische Rechtsstaat alle zulässigen Möglichkeiten ergreifen müsse, um die Menschen vor Kriminalität zu schützen.
Grüne gegen Faesers Vorschlag
Widerstand gegen den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) aufgenommenen Vorschlag zur Abschiebung von „Clan“-Mitgliedern gibt es beim Koalitionspartner Grüne, wie die Innenpolitikerin Irene Mihalic betonte. Sie sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, außerhalb des Rechtsstaats stehende Regelungen stünden niemals zur Debatte. „Das gilt auch für Maßnahmen, die nicht strafrechtlich verurteilte Verwandte von Kriminellen genauso behandeln wie Kriminelle.“
Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), hatte am Montag gesagt, statt Erwartungen zu schüren, die am Ende nicht erfüllt werden könnten, sollte Faeser „aktiv werden und mit Ländern wie dem Libanon konkrete Abkommen zur Rücknahme von Straftätern aushandeln“.
Umstrittenes Diskussionspapier
Ein Diskussionspapier des Bundesinnenministeriums sieht vor, dass eine Ausweisung bereits möglich sein soll, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass jemand Teil einer kriminellen Vereinigung war oder ist. Ein Ministeriumssprecher hatte bereits am Montag erläutert, dass eine Abschiebung entsprechend einer solchen Regelung einen klaren Bezug zu kriminellen Aktivitäten voraussetzt. Eine Familienzugehörigkeit zum „Clan“ allein reiche nicht.
In Berlin haben besonders die jüngeren Mitglieder von „Clans“ mit Wurzeln in arabischen Ländern meist die deutsche Staatsangehörigkeit. Ein Teil der älteren Mitglieder ist hingegen staatenlos und kann deswegen oft nicht abgeschoben werden.
Fast jeder zweite „Clan“-Mitglied deutscher Staatsbürger
Laut dem Berliner Lagebild zur „Clan“kriminalität waren im Jahr 2021 rund 43 Prozent der 519 Menschen, die diesem Milieu zugerechnet wurden, deutsche Staatsbürger. Bei fast jedem Fünften (19 Prozent) war die Staatsangehörigkeit unbekannt oder ungeklärt. Die drittgrößte Gruppe waren Libanesen (rund 16 Prozent).
Kennzeichnend für „Clan“-Kriminalität sind nach Auffassung des Bundesinnenministeriums „ein hoher Abschottungsgrad durch die von ethnischer Zugehörigkeit geprägten Familienstrukturen, ihr hohes Mobilisierungs- und Aggressivitätspotenzial sowie eine praktizierte Paralleljustiz, die den staatlichen Strafverfolgungsanspruch negiert und den Rechtsstaat in Frage stellt“. (dpa/mig) Aktuell Politik
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