Ein Jahr, elf Monate
Haftstrafe für Brandanschlag auf Flüchtlingszelt
Haftstrafe ohne Bewährung: 57-Jähriger verurteilt für zwei Brandanschläge auf Flüchtlingszelt. Richter begründen Urteil mit „Fremdenfeindlichkeit“ des Täters. Das Urteil soll mögliche Nachahmer abschrecken.
Montag, 07.08.2023, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 07.08.2023, 15:27 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Für zwei Anschläge auf ein Flüchtlingszelt in Niederbayern ist ein 57 Jahre alter Mann vor dem Amtsgericht Landshut zu einer Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde einem Bericht des Bayerischen Rundfunks zufolge nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die Vorwürfe lauteten Brandstiftung, versuchte Brandstiftung und Sachbeschädigung. Verletzt worden war bei den Taten in Marklkofen (Landkreis Dingolfing-Landau) niemand. Der Angeklagte hatte gestanden und in seinem letzten Wort von einer „hirnlosen Tat“ gesprochen.
Die Richter sahen es am Montag als erwiesen an, dass der Mann am 31. Januar in einem Zelt für Flüchtlinge Feuer legte. Dieses erlosch von selbst wieder, der Sachschaden betrug rund 3.500 Euro. Am 2. Februar legte der Mann demnach erneut Feuer. In dem zweiten Fall entzündete sich die Zeltwand, so dass ein Schaden in Höhe von rund 27.500 Euro entstand. In den Zelten sollten ukrainische Geflüchtete untergebracht werden.
Strafe soll abschrecken
Der ausschlaggebende Punkt, die Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen, war den Richtern die Feststellung, dass der Mann „fremdenfeindlich“ gesinnt ist. Als rechtsextremistisch sei der Verurteilte hingegen nicht einzustufen. Das gehe aus Handy-Chatverläufen des Täters hervor, wie die Richter ausführten. Dennoch sei die Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen. Das Urteil solle auf eventuelle Nachahmer abschreckend wirken.
Der Staatsanwalt forderte zwei Jahre und zwei Monate Haft. Der Verteidiger plädierte auf ein Jahr und zehn Monate, unter anderem, weil sein Mandant die Taten vollumfängliche eingeräumt und somit die Ermittlungen erleichtert habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwältin des Angeklagten kündigte an, Rechtsmittel gegen einzulegen. (epd/mig) Aktuell Recht
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