Acht Jahre
Lange Haftstrafen für Brandanschlag auf geplante Flüchtlingsunterkunft
Zu Acht und sieben Jahren Haftstrafe wurden zwei Neonazis wegen des Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft verurteilt. Der Hauptangeklagte ist NPD-Stadtverordneter von Nauen.
Montag, 13.02.2017, 4:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 13.02.2017, 19:04 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Im Prozess gegen sechs Neonazis wegen des Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen hat das Landgericht Potsdam teils lange Haftstrafen verhängt. Der Hauptangeklagte Maik Schneider, NPD-Stadtverordneter von Nauen, muss für acht Jahre und wegen weiterer Straftaten zusätzlich 18 Monate in Haft, urteilte das Gericht am Donnerstag. Der Angeklagte Dennis W. wurde zu einer Haftstrafe von sieben Jahre verurteilt.
Die Höchststrafe für Brandstiftung liegt bei zehn Jahren Haft. Bei dem Brandanschlag im August 2015 entstand ein Sachschaden in Höhe von rund dreieinhalb Millionen Euro. (Az.: 21 KLs 10/16)
Weitere Haftstrafen auf Bewährung
Vier weitere Angeklagte wurden zu Haftstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren verurteilt, die in alle Fällen zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Bei dem Anschlag auf die Sporthalle des Oberstufenzentrums in Nauen, die als Notunterkunft für Flüchtlinge genutzt werden sollte, brannte das Gebäude vollständig aus.
Die beiden Haupttäter sitzen bereits seit längerer Zeit in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte für Schneider acht Jahre und neun Monate Haft gefordert. Sein Pflichtverteidiger plädierte für zweieinhalb Jahre, der Wahlverteidiger für fünf Jahre Haft. Für Dennis W. hatte die Staatsanwaltschaft acht Jahre und drei Monate Haft gefordert, die Verteidigung drei Jahre und drei Monate. (epd/mig) Aktuell Recht
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