Brandanschlag
Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafen gegen Neonazis
Im Prozess um den Brandanschlag von Nauen hat die Staatsanwaltschaft für den angeklagten NPD-Politiker Maik Schneider acht Jahre und neun Monate Haft gefordert. Die Staatsanwaltschaft wirft Angeklagten die Gründung einer radikalen Gruppe mit fremdenfeindlicher Gesinnung vor.
Mittwoch, 25.01.2017, 4:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 25.01.2017, 17:06 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Im Prozess um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in einer Sporthalle im brandenburgischen Nauen und weitere Straftaten hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag teilweise lange Haftstrafen gefordert. Der Hauptangeklagte, der NPD-Funktionär Maik Schneider, soll für acht Jahre und neun Monate in Haft, der Angeklagte Dennis W. für acht Jahre und drei Monate. Für drei weitere Angeklagte wurden Bewährungsstrafen beantragt. Ein weiterer Angeklagter soll für mehr als drei Jahre in Haft.
Zuvor hatte das Landgericht Potsdam am Dienstag rund 30 Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt. Die Anträge unter anderem zur Anhörung zusätzlicher Zeugen und zur Auswertung von Mobilfunkdaten, Videoaufnahmen und Bahnfahrkartenautomaten seien ohne Bedeutung für das weitere Verfahren, sagte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter.
Angeklagte haben Vorwürfe zum Teil bestätigt
Die Sporthalle war bei dem Anschlag im August 2015 ausgebrannt. Dabei entstand ein Sachschaden in Höhe von rund dreieinhalb Millionen Euro. Hauptangeklagter ist der NPD-Funktionär Maik Schneider, dem auch die Störung einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorgeworfen wird.
Alle Angeklagten haben in dem seit Ende November 2016 laufenden Gerichtsverfahren sogenannte Einlassungen gemacht und die Vorwürfe zum Teil bestätigt. Schneider und ein weiterer Angeklagte, Dennis W., sitzen seit längerer Zeit in Untersuchungshaft. (epd/mig) Aktuell Recht
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