In Deutschland nicht aufgeklärt
Tod Oury Jallohs wird Fall für Straßburger Richter
Der Tod von Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle ist jetzt ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Familie des gestorbenen hat Beschwere eingelegt. Der Rechtsweg ist in Deutschland ausgeschöpft. Aufgeklärt wurde der Fall nicht.
Donnerstag, 06.07.2023, 14:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 05.07.2023, 20:43 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Familie des 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh hat Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. Mit dem Gang vor das Straßburger Gericht solle eine Wiederaufnahme der Ermittlungen erreicht werden, teilte die „Initiative Oury Jalloh“ am Mittwoch in Dessau-Roßlau mit.
Laut dem Bruder Jallohs gab es in dem Fall keine angemessene Untersuchung der Todesumstände. Die Ermittlungen hätten eine Beteiligung Dritter ausgeschlossen, obwohl zentrale Fragen nicht beantwortet worden seien. Wichtige Beweismittel seien nicht untersucht oder sogar vernichtet worden.
Ende Februar hatte das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Verfassungsbeschwerde des Bruders abgewiesen. Die Einstellung weiterer Ermittlungen verstoße nicht gegen das Grundgesetz, entschieden die Karlsruher Richter (2 BvR 378/20). Insbesondere die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg habe eingehend geprüft, ob sich über den bisherigen Ermittlungsstand hinaus weitere erfolgversprechende Ermittlungsansätze ergeben könnten.
Familie ist überzeugt vom an vorsätzliche Tötung
Der Tod des Asylbewerbers aus Sierra Leone hatte bundesweit für Empörung gesorgt. In der Folge wurde 2012 nach wiederholten Ermittlungen ein Polizeidienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der Bruder des Opfers geht laut Unterstützerkreis weiter von einer vorsätzlichen Tötungsabsicht aus.
Nach offizieller Behördenversion soll sich der damals 36-jährige Oury Jalloh im Keller des Polizeireviers, auf einer feuerfesten Matratze an Händen und Füßen gefesselt, selbst angezündet haben. Dies wird nicht nur von der Familie des Verstorbenen angezweifelt. Mehreren Gutachten zufolge ist die offizielle Version aus mehreren Gründen nicht plausibel. (epd/mig) Aktuell Panorama
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Ich habe mich immer und immer wieder gefragt, weshalb eigentlich die vertuschten NSU-Schwerverbrechen und -Anschläge nie beim internationalen Gerichtshof in Strassburg gelandet sind? Eine der Hauptgründe wird sein, dass die in Deutschland lebenden Türken und türkischstämmigen Bürger absolut keine Lobby, Stimme oder Interessenvertreter haben, die diesen und viele weitere Fälle dieser Art nach Strassburg hätten tragen können.